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Merken   Drucken   27.06.2012, 20:30 Schriftgröße: AAA

Immobilien: Widerstand gegen die Grundsteuer  

Premium Für deutsche Immobilienkäufer wird ein Kostenfaktor immer wichtiger, denn vielerorts erhöhen Kommunen die Grundsteuer. Ein Widerstand ist meist zwecklos.
von Richard Haimann

Wiesen, luxuriöse Villen und Reetdachhäuser - Bendestorf, knapp 30 Kilometer vor Hamburg gelegen, gilt bei vermögenden Hanseaten als schönster Flecken im Speckgürtel der Elbmetropole. Doch viele der 2400 Einwohner haben derzeit kein Auge für die Idylle. Sie machen in einer Bürgerinitiative Front gegen die Mehrheit im Gemeinderat.

Diese hat den Grundsteuerhebesatz B für bebaute Grundstücke um 39,3 Prozent angehoben. Immobilienbesitzer, die bislang 2000 Euro im Jahr gezahlt haben, müssen nun 2786 Euro überweisen. "Wir lassen uns das nicht so einfach gefallen", sagt Architekt Dittmar Wingsch, Initiator der Protestbewegung.

Eine Stadtvilla in Hamburg   Eine Stadtvilla in Hamburg

Nicht nur in der Nordheide gehen Grundeigentümer auf die Barrikaden. Von Aachen bis Görlitz, von Flensburg bis Passau erhöhen Politiker in immer mehr Orten die Grundsteuer und bringen Immobilienbesitzer gegen sich auf. Denn so attraktiv Grundbesitz für deutsche Sparer derzeit auch sein mag - die jährlich zu zahlende Grundsteuer fällt bei den laufenden Kosten einer Immobilie durchaus ins Gewicht.

Nach Erhebungen des Deutschen Industrie- und Handelskammertags stieg der Hebesatz B von 2009 bis 2011 im Bundesschnitt von 494 auf 517 Punkte. Mehr als 11 Mrd. Euro, fast 20 Prozent der kommunalen Steuereinnahmen, stammen inzwischen aus dem Grundsteueraufkommen. "Das ständige Drehen an der Steuerschraube muss ein Ende haben", fordert Rolf Kornemann, Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund. Nicht nur Wohneigentümer würden die Erhöhungen treffen. "Auch für die Mieter wird das Wohnen so immer teurer", sagt Kornemann. Denn die Grundsteuer ist bei Mietwohnungen Teil der vom Nutzer zu tragenden Nebenkosten.

Zudem ist der Handlungsspielraum für Immobilienbesitzer in Sachen Grundsteuer begrenzt. Das zeigt etwa ein Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt (Az.: 1 K 1101/11.NW), wonach einzelne Bürger nicht gegen die Grundsteuer für bebaute oder bebaubare Grundstücke vorgehen können. Die Festlegung des Hebesatzes liege im Ermessen der Gemeinde.

Die Hoffnungen vieler Steuerzahler liegen nun beim Bundesverfassungsgericht (BVG), das gerade das Bewertungssystem für die Grundsteuer überprüft. Für die Festsetzung der Zahlungen werden in Westdeutschland sogenannte Einheitswerte aus dem Jahr 1964 und in Ostdeutschland sogar von 1935 herangezogen. Seit etwa eineinhalb Jahren untersucht eine bundesweite Arbeitsgruppe die Vor- und Nachteile von drei Konzepten zur Grundsteuerreform; wann eines davon umgesetzt wird, ist offen. Die Finanzämter stellen deshalb seit April Grundsteuerbescheide nur unter Vorbehalt aus. Doch eine Änderung der Berechnungsgrundlage werde nicht zu einer reduzierten Steuerlast führen, meint Thomas Beyerle, Chefanalyst der Immobilienfirma IVG. "Die Kommunen werden dann nur die Hebesätze entsprechend anpassen."

Allerdings sei es nicht Gier, die Kommunalpolitiker treibt. "Bund und Länder haben den Städten und Gemeinden immer höhere Lasten aufgebürdet, ohne für eine adäquate Kompensation zu sorgen", sagt Beyerle. Die Grundsteuer sei neben der Gewerbesteuer die einzige Einnahmequelle der Kommunen, deren Höhe sie selbst beeinflussen können. "Grundeigentümer sind das letzte Glied in der fiskalischen Nahrungskette, weil Immobilien nicht außer Landes geschafft werden können."

Ohnehin seien die Kommunen gezwungen, die Grundsteuer noch weiter anzuheben, meint Beyerle. "Um den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz vom ersten Lebensjahr an erfüllen zu können, werden die Kommunen den Eigentümern noch stärker in die Tasche greifen müssen." Denn der europäische Fiskalpakt zwingt Städte und Gemeinden dazu, ihre Neuverschuldung zu drosseln und die beeinflussbaren Steuern zu erhöhen, um Investitionen zu stemmen.

Lastenträger
Wert Die Höhe der Grundsteuer hängt von dem vom Finanzamt ermittelten Einheitswert sowie dem Hebesatz ab. Der Einheitswert wird mit dem Grundsteuermessbetrag von 3,5 Promille bei bebauten Grundstücken und anschließend mit dem Hundertstel des Hebesatzes multipliziert. Der Einheitswert soll dabei nicht den Marktwert widerspiegeln, sondern der gerechten Verteilung der Steuerlast zwischen Eigentümern einfacher und hochwertiger Immobilien dienen.
  • Aus der FTD vom 28.06.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland
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