Der Staat justiert die Förderung von Eigentum neu. Ab dem kommenden Jahr greift die Riester-Rente auch bei der Finanzierung von Immobilien. Doch Sparer müssen erst einmal in Vorleistung treten. von Robert Kracht
Riester-Förderung im Überblick
In Kürze wird der zehnmillionste Riester-Vertrag unterschrieben. Die Privatrente boomt vor allem wegen jährlich steigender Zulagen und Steuervorteile. Jetzt soll die Riester-Rente ab 2008 deutlich besser als derzeit auch zur Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie eingesetzt werden können.
Gefördert bei der Riester-Rente wird jährlich ein Maximalbetrag, der ab 2008 bei 2100 Euro liegt. Damit ist die Sparleistung gedeckelt. Bei Familien mit vielen Kindern kann das dazu führen, dass an Eigenleistung nur 60 Euro eingezahlt werden müssen. Viel kann aber selbst beim renditeträchtigsten Riester-Vertrag bislang nicht zusammengekommen sein. Denn selbst wer ab 2002, dem Startjahr der Riester-Rente, in maximaler Höhe gespart hat, kommt an Silvester 2007 kaum auf mehr als 6500 Euro. Die meisten Guthaben bewegen sich derzeit eher im dreistelligen Bereich, da die Deutschen erst seit 2006 verstärkt riestern. In den Jahren zuvor wurde die staatliche Zusatzrente vom Verbraucher nicht angenommen.
Wer in Deutschland Haus oder Wohnung zur Eigennutzung baut oder kauft, darf seit 2002 seinen Riester-Vertrag anzapfen. Es dürfen maximal 50.000 Euro entnommen werden, mindestens 10.000 Euro müssen es sein. Diese Hürde werden die ersten Sparer in rund zwei Jahren überspringen. Das Riester-Darlehen ist bis zum Eintritt in den Ruhestand in monatlichen Raten zinsfrei rückzahlbar. Die erste Überweisung muss im zweiten Jahr nach dem Eigenheimerwerb erfolgen. Wer mit der Tilgung zwölf Monate in Verzug ist, muss alle Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.
Der jetzt ab 2008 geplante "Kapitalstock zur Kalkulation der nachgelagerten persönlichen Besteuerung" sieht vor, dass Riester-Sparer generell bis zu 75 Prozent der Ansparsumme entnehmen können. Die Mittel dürfen nur für die Wohnung im eigenen Haus, eine Eigentumswohnung sowie zur Anschaffung von weiteren Geschäftsanteilen an einer Wohnungsgenossenschaft eingesetzt werden. Auch ist die Entschuldung einer vorhandenen Wohnung erlaubt, etwa beim Darlehen für den Bau des Altersruhesitzes. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung ist die Rückzahlung des entnommenen Betrags nicht notwendig. Der Förderberechtigte spart seinen Vertrag normal weiter an. Das hat den Vorteil, dass es weiter Zulagen und Steuerabzüge gibt. Wird das Domizil nicht die ganze Zeit selbst genutzt oder verstirbt der Sparer vorzeitig, greifen verschärfte Rückzahlungskonditionen.
Die normale Riester-Rente ab dem 60. Geburtstag muss der Sparer in voller Höhe mit seiner individuellen Progression versteuern, insoweit holt sich der Fiskus einen Teil der Förderung wieder zurück. Bei einer normalen privaten Rentenversicherung bleiben hingegen auf Lebenszeit 78 Prozent steuerfrei. Diese nachgelagerte Besteuerung gilt auch beim geplanten Wohn-Riester. Selbst wenn der Hausbesitzer dann noch nicht alle Hauskredite getilgt und Kapitalbedarf hat, kann er hierzu nur den Teil Riester-Rente einsetzen, der nach Abzug der Steuer verbleibt. Dabei gibt es ein Optionsrecht. Bei Rentenbeginn kann der Sparer entscheiden, ob er die vom Finanzamt auf die folgenden 25 Jahre hochgerechnete Steuerschuld auf einen Schlag zahlen will. Dann gibt es einen Rabatt von 25 Prozent. Dieser Nachlass erfolgt aber nur auf die Rente, die auf die zuvor entnommenen Mittel für die Wohnung entfällt. Wird das Haus anschließend vor Ablauf von 20 Jahren verkauft und der Erlös nicht postwendend in ein neues Eigenheim gesteckt, kommt es zur Nachversteuerung.
Riestern darf nur knapp die Hälfte der Deutschen. Gefördert werden die rund 27 Millionen Arbeitnehmer, Beamten und sonstigen rentenversicherten Berufstätigen. Unternehmer, Freiberufler und Landwirte sind ausgeschlossen, sie können über Rürup-Policen privat fürs Alter sparen. Hier gibt es statt Zulagen hohe Steuerabzüge während der Sparphase, was sich bei Gutverdienern stark auswirken kann.
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