FTD.de » Finanzen » Immobilien » Wohn-Riester rächt sich im Alter
Delta Lloyd
  FTD-Serie: Vorsorgen für einen langen Lebensabend

Früher war der Ruhestand die kurze Zeit zwischen Arbeitsphase und Tod. Heute wird das Alter immer mehr zu einem langen Lebensabschnitt, von dem Menschen viel erwarten. Sie wollen etwas erleben und Versäumtes nachholen. Anders als vorhergehende Generationen werden die künftigen Ruheständler nicht mehr mit dem zufrieden sein, was die gesetzlichen Rentenkassen ausschütten. Wer im Alter nicht darben will, muss vorsorgen.

Merken   Drucken   09.03.2008, 13:00 Schriftgröße: AAA

Immobilien: Wohn-Riester rächt sich im Alter

Die Regierungspläne zur Eigenheimrente verbessern das Riester-Programm. Doch wer seine Ersparnisse aus der geförderten Altersvorsorge für den Hausbau nutzt, zahlt Jahre später als Rentner hohe Steuern. von Robert Kracht
Voraussichtlich ab diesem Sommer werden Sparer das Kapital aus ihren Riester-Verträgen flexibler als derzeit zur Immobilienfinanzierung nutzen können. Doch beim sogenannten Wohn-Riester bleiben Haken. Die vergangene Woche verabschiedeten Pläne der Großen Koalition zur Eigenheimrente sehen zwar Verbesserungen im Vergleich zur ersten Version vor, auf die sich Union und SPD im November geeinigt hatten. Das fehlende Sparvolumen sowie hohe Steuerlasten im Alter locken trotzdem kaum zum Hauserwerb mit Riester-Geld.
Die 2002 eingeführte Riester-Rente ist ohne Frage ein Erfolg: Inzwischen wurden etwa elf Millionen solcher Verträge zur staatlich geförderten Altersvorsorge abgeschlossen. In jedem Vertrag liegen im Schnitt allerdings nur rund 2000 Euro. Bestenfalls ließen sich bislang 6500 Euro ansparen - keine Summe, die für den Hausbau relevant erscheint. Erst seit diesem Jahr können bis zu 2100 Euro jährlich in die Riester-Verträge gespart werden. Das lohnt sich meist, weil über Grund- und Kinderzulagen oft nur geringe eigene Beiträge notwendig sind. Das sorgt für Renditen, mit denen viele andere Altersvorsorgeprodukte nicht mithalten können. Das Geld kann in Fonds-, Banksparpläne oder Rentenversicherungen fließen und mehrt sich ohne Steuerlast mit Zinseszins bis zum 60. Geburtstag. Dann gibt es eine lebenslange Rente aufs Konto. Der Fiskus greift erst bei Auszahlung mit der individuellen Progression zu. Maximal 30 Prozent des Kapitals darf sich der Sparer bei Rentenbeginn sofort auszahlen lassen.
Beim Wohn-Riester kann die angesparte Summe schon vor dem 60. Geburtstag komplett entnommen und für Wohneigentum oder Anteile an einem Altersheim genutzt werden. Die Zulagen bleiben erhalten, Steuer fällt erst einmal nicht an. Der Entnahmebetrag wird auf einem fiktiven Wohnförderkonto festgehalten und jährlich mit zwei Prozent aufgezinst. Tilgen muss der Sparer nicht, das Geld hilft also wirklich bei der Investition. Er kann seinen leeren Vertrag wieder auffüllen und kassiert dafür sogar erneut Zulagen.
Eine ähnliche Regelung gibt es derzeit schon, nur muss der Sparer mindestens 10.000 Euro entnehmen und anschließend zügig wieder zurücküberweisen. Die neuen Regeln erlauben deutlich mehr Flexibilität. Doch im Alter wendet sich das Blatt, das fiktive Wohnförderkonto wird nämlich zur Steuerkeule. Auf diesem Konto müssen die Anbieter über die Jahre verzinst die damals entnommenen Beträge und die anschließenden Sparleistungen aufsummieren. Hierauf greift der Fiskus ab dem 62. Geburtstag zu. Der Kontensaldo wird durch 23 dividiert, der Sparer muss den anteiligen Betrag jährlich bis zum Alter von 85 als Einnahme versteuern. Bei einem 30-Jährigen, der über Riester-Mittel ein Haus kauft, wartet der Fiskus also 32 Jahre und hält dann viele Jahre lang die Hand auf. "Unnötige Bürokratie pur", kritisiert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.
Es geht aber auch günstiger. Zahlt der Sparer die Steuer auf einen Schlag, gibt es einen Sofortrabatt von 30 Prozent. Das Wohnförderkonto gilt dann mit 70 Prozent als steuerpflichtige Einnahme. Da es hierdurch jedoch zu einem Progressionssprung kommt und der höhere Steuersatz auch auf das übrige Einkommen wirkt, ist ein Großteil der Ersparnis selbst bei Geringverdienern wieder weg. "Diese Besteuerung fiktiver Wohnförderkonten schreckt Verbraucher ab", bemängelt der Bundesverband Deutscher Volks- und Raiffeisenbanken.
Das Gesetz hält Sanktionen bereit. Verstirbt der Sparer vor 85 Jahren, müssen seine Erben die noch offene Forderung des Fiskus sofort begleichen. Wird das mit Riester erworbene Haus vor Ablauf von 20 Jahren vermietet, kommt es genauso zur Nachversteuerung wie beim Verkauf, wenn der Erlös nicht postwendend in ein neues Eigenheim fließt.
"Wohn-Riester reizt Hauskäufer kurzfristig zum Konsum des Sparvermögens fürs private Wohnen und kann zum Ausbluten der Altersvorsorge führen", befürchtet der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI). Die Rechnung vom Fiskus kommt erst viel später. Statt im Alter langfristig Riester-Rente aufs Konto fließen Steuerbeträge ab.
Die Riester-Pläne beinhalten weitere Neuerungen. Wohnungsbauprämie gibt es bei ab 2009 abgeschlossenen Bausparverträgen nur noch, wenn die Sparsumme in Wohnimmobilien fließt. Es entfällt damit die derzeit erlaubte Option, das Geld nach Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist für andere Zwecke zu verwenden, etwa für das neue Auto. Als Ausgleich kommen die Bausparkassen mit in den Kreis der Riester-Anbieter. Sie dürfen tilgungsfreie Darlehens- mit Bausparverträgen kombinieren. Auf die Bausparbeiträge gibt es dann Riester-Zulagen.
  • Aus der FTD vom 09.03.2008
    © 2008 Financial Times Deutschland,
Jetzt bewerten
Bookmarken   Drucken   Senden   Leserbrief schreiben   Fehler melden  
Immobilien-Kompass
Partnerangebot Immobilien suchen in ...
markets - Das Finanzinformationsportal
  DAX 6315,89  [30.14 +0,48%
  Dow Jones 12518,7  [22.55 +0,18%
  Euro 1,2532 USD  [-0.0025 -0,20%
  Euro Stoxx 50 2156,52  [22.47 +1,05%
  • Kursverluste, Ärger mit Behörden und der Nasdaq: Das Börsenparkett ist zu glatt für Facebook. Die Internetstars aus Kalifornien sehen am Aktienmarkt aus wie Anfänger. Damit es Ihnen nicht so geht: Testen Sie Ihr Börsenwissen.

    Bei einem Verlust von 30 Prozent - wie stark müsste der Aktienkurs steigen, damit Sie wieder beim Anfangsniveau angelangt sind?

    Börsen-Quiz: Machen Sie es besser als Facebook

    Alle Tests

 



AKTIEN + MÄRKTE

mehr Aktien + Märkte

DERIVATE

mehr Derivate

INVESTMENTFONDS

mehr Investmentfonds

IMMOBILIEN

mehr Immobilien

ALTERNATIVE ANLAGEN

mehr Alternative Anlagen

FINANZCHECK

mehr Finanzcheck

FTD-SPEZIAL: FINANZKOMMUNIKATION

mehr FTD-Spezial: Finanzkommunikation

 
© 1999 - 2012 Financial Times Deutschland
Aktuelle Nachrichten über Wirtschaft, Politik, Finanzen und Börsen

Börsen- und Finanzmarktdaten:
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch die Interactive Data Managed Solutions AG. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!

Über FTD.de | Impressum | Datenschutz | Disclaimer | Mediadaten | E-Mail an FTD | Sitemap | Hilfe | Archiv
Mit ICRA gekennzeichnet

VW | Siemens | Apple | Gold | MBA | Business English | IQ-Test | Gehaltsrechner | Festgeld-Vergleich | Erbschaftssteuer
G+J Glossar
Partner-Angebote