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Merken   Drucken   03.09.2008, 11:58 Schriftgröße: AAA

Mietnomaden-Schutz: Versicherung schützt vor Mietnomaden

Der Schaden beträgt oft Zehntausende Euro: Bleibt die monatliche Mietzahlung aus, wird die Immobilie zum Geldgrab. Spezielle Versicherungen versprechen Hilfe, machen aber harte Vorgaben. von Anja Krüger
Ein Albtraum, den kein Immobilienbesitzer und Vermieter erleben will. Ein Unternehmensberater erzählt von seiner bitteren Erfahrung: Sein potenzieller Mieter, eine Kleinfamilie, wirkt sympathisch und vor allem solvent. Der Vater verspricht, die vereinbarte Kaution nach dem Einzug in die 100 Quadratmeter große Wohnung mit gehobener Ausstattung im April zu zahlen. Doch beim Eigentümer kommen weder Kaution noch Mietzahlungen jemals an.
Nach drei Monaten kündigt er dem Mieter fristlos, aber nichts tut sich. Er zieht vor Gericht. Elf Monate nach dem Einzug erzwingen Vollstreckungsbeamte den Umzug der Familie in eine andere Bleibe - auf Kosten des Vermieters. "Auf dem Gesamtschaden von mehr als 12.000 Euro bin ich sitzen geblieben", sagt der Unternehmensberater. Bei seinem Ex-Mieter, der einst als Immobilienmakler arbeitete, ist nichts zu holen.
Wenn der Vermieter Pech hat, wird seine Immobilie nicht zum Wohnen, ...   Wenn der Vermieter Pech hat, wird seine Immobilie nicht zum Wohnen, sondern zum Verwüsten genutzt
Sogenannte Mietnomaden, die von Wohnung zu Wohnung ziehen und nie einen Euro Miete zahlen, sind für Hausbesitzer eine extreme Belastung. Eine viel versprechende Geldanlage kann sich durch sie schnell in ein teures Missvergnügen verwandeln. Die Gefahr ist für den Eigentümer schwer erkennbar: Mietnomaden präsentieren sich in der Regel nicht als Sozialfälle, sondern als gut situierte, geschmackvoll und teuer gekleidete Bürger mit bestem Einkommen.
"Eigentümer können für den Fall vorsorgen, dass der Mieter nicht zahlt", sagt der Versicherungsmakler Michael Kuhlmann, der die Homepage www.mietnomaden-versicherung.de betreibt. Vermieter haben zwei Optionen: die klassische Versicherungslösung oder ein Factoringmodell. Bislang hat laut Kuhlmann mit Helvetia nur ein Versicherer den Schutz gegen Mietnomaden im Programm.
Zusatz zur Gebäudeversicherung
Sie bietet die Mietrückstandsversicherung als Zusatz zur Gebäudeversicherung an. "Ein Massenprodukt ist das nicht", sagt eine Sprecherin. Im Bestand sind etwa 500 Policen. Sie kosten den Eigentümer drei Promille der Jahresmiete. "Im Schadenfall trägt der Kunde eine Eigenbeteiligung von 20 Prozent, die sich auf die tatsächliche Schadenhöhe bezieht", sagt die Sprecherin.
Voraussetzung für die Leistung ist, dass der Mieter abgemahnt wurde und der Eigentümer erfolgreich gegen ihn geklagt hat. "Man muss sich einen Rechtstitel verschaffen", erklärt Vermittler Kuhlmann. Ohne Rechtstitel wären Schäden fingierbar. "Der Nachteil ist, dass die Versicherung nicht sofort zahlt", sagt er. Sinnvoll ist diese Lösung seiner Auffassung nach deshalb vor allem für Vermieter mit mehreren Wohnungen, die eine Zahlungsverzögerung gut verkraften können. Beim Factoring dagegen erhält der Vermieter sofort Geld. Er tritt seine Forderungen an eine Factoringgesellschaft ab, die Außenstände eintreibt. Dieses Modell ist ab zwei Prozent der Jahresendmiete zu haben.

Teil 2: Sind die Kosten auf den Mieter übertragbar?

  • Aus der FTD vom 03.09.2008
    © 2008 Financial Times Deutschland,
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