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Merken   Drucken   05.03.2010, 08:06 Schriftgröße: AAA

Mindesthaltefristen: Schäuble verriegelt offene Immobilienfonds

Der Handel mit offenen Fonds soll stark beschnitten werden. Die Anbieter laufen Sturm - doch Anleger können die Regeln locker verkraften. von Bernd Mikosch  und Wolf Brandes 
Der Satz kommt harmlos daher, doch er könnte eine ganze Branche durcheinanderwirbeln: "Künftig soll für alle Anleger eine zweijährige Mindesthaltefrist gelten, ergänzt durch Kündigungsfristen, die nach Wahl der Kapitalanlagegesellschaft zwischen 6 und 24 Monaten angesetzt werden können."
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble bei einem Plenum im Bundestag.   Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble bei einem Plenum im Bundestag.
Wenn sich Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) mit seinen am Mittwoch vorgestellten Plänen durchsetzt, wird es offene Immobilienfonds in ihrer jetzigen Form nicht mehr lange geben. Bislang lassen sich die Fonds täglich verkaufen - zumindest theoretisch. Doch die Finanzkrise zeigte, dass die Praxis ihre eigenen Regeln hat: Weil Anleger scharenweise aus den Produkten flüchteten, machten im Oktober 2008 etliche Gesellschaften ihre Fonds dicht. So schnell hätten sie die Investoren gar nicht auszahlen können. Zeitweise war mehr als ein Drittel der insgesamt in offenen Immobilienfonds investierten Summe von 87 Mrd. Euro eingefroren.
Einige Fonds öffneten inzwischen wieder, andere nehmen noch immer oder schon wieder keine Anteile zurück. Dazu kommt, dass einige Gesellschaften ihre Immobilien stark abwerten mussten, was Zweifel an den Bewertungsverfahren der Gutachter aufkommen ließ. 50 Jahre lang lieferten offene Immobilienfonds solide Erträge, im Schnitt hatte die Branche noch kein Minusjahr zu verzeichnen. Doch die Finanzkrise hat das Vertrauen der Anleger in die Produkte erschüttert.
Die geplante Mindesthaltedauer von zwei Jahren und Kündigungsfristen sollen dafür sorgen, dass sich das Desaster nicht wiederholt. In trockenen Tüchern ist das Gesetz freilich noch lange nicht. Im April will Schäuble einen Entwurf vorlegen, im Sommer soll das Kabinett den Vorschlag dann verabschieden.
Doch schon die Eckpunkte schrecken die Branche auf: "Die tägliche Verfügbarkeit ist ein wesentlicher Pluspunkt der offenen Immobilienfonds. Mit langen Mindesthaltefristen gefährdet man diese Anlageform", sagt ein Sprecher des Fondsanbieters Deka. "Die vorgestellte Regelung würde viele Anleger verschrecken." Die Kündigungsfrist von bis zu zwei Jahren für alle Anleger führe in die Sackgasse, sagt Reinhard Kutscher, Vorstandssprecher des Anbieters Union Real Estate. "Eine Neuregelung dürfte nach unserem Verständnis nur für künftige Käufe gelten, jedoch nicht für Bestandkunden", ergänzt ein Sprecher der Commerzbank-Tochter Commerz Real.

Teil 2: Der Finger in der Wunde offene Immobilienfonds

  • Aus der FTD vom 05.03.2010
    © 2010 Financial Times Deutschland,
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