Derzeit werden Schiffs-, Solar-, Windkraft- oder Policenfonds mit den niedrigen Bilanzwerten abzüglich des Nominalwerts der Schulden angesetzt. Vom Saldo wird ein Freibetrag von 225.000 Euro abgezogen und der Rest mit 65 Prozent angesetzt. Oftmals ergibt sich sogar ein negativer Schenkungswert.
Künftig sind die Ertragsaussichten maßgebend. Vom per saldo höheren Ergebnis gelten pauschal 15 Prozent als nicht begünstigt. Diese werden dann wie normale Wertpapiere besteuert. Für den verbleibenden Rest vom Geschenk gibt es Privilegien, wenn der Fonds mindestens 15 Jahre lang nur spärlich ausschüttet und noch zehn Jahre lang weitergeführt wird - Voraussetzungen, die kaum zu erfüllen sind.
Aktuelle Vergünstigungen noch ausschöpfen
Daher lohnt es selbst bei einer Übergabe an Kind, Enkel oder Gatten, noch alle aktuellen Vergünstigungen auszuschöpfen und dafür die derzeit noch geringeren persönlichen Freibeträge in Kauf zu nehmen. Eilig sollten es entfernt Verwandte haben. Hier geht der gewerbliche Fonds derzeit noch mit der günstigsten Steuerklasse I über den Tisch des Finanzamts, künftig ist es Klasse III mit drastisch anziehenden Tarifen.
Bei Immobilienfonds kommt es im Schnitt zu einem knapp doppelt so hohen Ansatz der Grundstücke. Dafür dürfen aber auch die Fondsschulden komplett statt bisher anteilig abgezogen werden. Selbst wenn der Saldo im Vergleich zum geltenden Recht etwas ungünstiger ausfällt, sollte die Familie abwarten. Denn die künftig höheren Freibeträge machen dieses Manko mehr als wett. Nur wenn der Fonds außerhalb des Familienkreises gehen soll, bringt das geltende Recht Vorteile: eine moderate Bewertung und günstigere Steuersätze.