Diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 4. September wurde am Montag veröffentlicht (Az.: 17 U 34/06). Es bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Mannheim, das eine Klage der Bank gegen einen Anleger auf Zahlung von Zinsen zurückgewiesen hatte.
Das Urteil könnte weitreichende Bedeutung haben. "Entscheidend ist, dass der Anleger sich über eine Treuhandgesellschaft an den Fonds beteiligt hat. Da diese Konstellation häufig anzutreffen ist, dürfte es für die finanzierenden Banken in solchen Fällen künftig schwierig werden, die Anleger persönlich in Anspruch zu nehmen", sagte Rechtsanwalt Mathias Nittel.
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