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10.09.2008, 07:58
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Recht + Steuern:
Lauwarme Versprechen vom Fiskus
Bauherren dürfen beim Energiesparen nicht auf das Finanzamt zählen: Große Steuergeschenke gibt es bis auf Weiteres nicht. Private Häuslebauer kommen besonders schlecht weg.
von Ronald Tietjen
Gas, Wasser, Strom - die Preise steigen und steigen. Wer ein Haus kauft oder mietet, möchte deshalb gern wissen, mit welchen Energiekosten er künftig rechnen muss. Seit dem 1. Juli hilft ein neues Gesetz, die Energiesparverordnung, weiter: Bei jedem Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes muss der Verkäufer einen Energiepass vorlegen. Darin steht beispielsweise, wie alt die Heizungsanlage ist oder wie viel wertvolle Wärme durch undichte Fenster abzieht. Die Folge: Häuser mit niedrigem Energieverbrauch werden sich leichter verkaufen oder vermieten lassen. Die Eigentümer haben also die Wahl. Entweder sie akzeptieren Preisabschläge, oder sie investieren selbst in moderne Heizungen, neue Fenster oder Dachisolierungen.
Hilfe erhalten sie dabei von der Kreditanstalt für Wiederaufbau - über verbilligte Zinssätze und Tilgungszuschüsse. Hauseigentümer oder Besitzer von Eigentumswohnungen bekommen sogar direkte Zuschüsse. Insgesamt fließen bis zum Jahr 2009 5,6 Mrd. Euro an Bundesmitteln in die energetische Gebäudesanierung, teilte das Bundesbauministerium mit. Erst im August wurde das Programm um 500 Mio. Euro aufgestockt. "Die Nachfrage nach Fördermitteln ist sehr viel höher als ursprünglich angenommen", sagte Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee. Nach den Plänen der SPD soll das Förderprogramm sogar bis zum Jahr 2015 verlängert werden.
Das Infrarotbild deckt Energieverschwendung auf: Rote Bereiche kennzeichnen einen hohen Wäremverlust
Doch was die einen als großen Erfolg feiern, geht anderen nicht weit genug. Sie vermissen direkte Entlastungen bei der energiesparenden Gebäudesanierung über Steuererleichterungen. Und darauf werden sie wohl auch in nächster Zeit vergeblich warten. "Es geht der Bundesregierung darum, den Haushalt zu konsolidieren, steuerliche Maßnahmen zur Förderung der energetischen Sanierung sind daher nicht geplant", heißt es dazu im Bundesfinanzministerium knapp.
Der Fiskus ist merkwürdig zurückhaltend, wenn es um den Klimaschutz zu Hause geht. Zu den Autofahrern ist er beispielsweise großzügiger. So bezuschusst das Finanzamt Rußfilter bei Dieselfahrzeugen mit 300 Euro, wundert sich Peter Mauel, Erster Vorsitzender vom Bauherren-Schutzbund. "Offensichtlich ist die Motivation, etwas für den Klimaschutz zu tun, noch nicht so stark", sagt Julia Berg vom Bund der Steuerzahler und verweist darauf, dass es einst Ermäßigungen für private Bauherren gab. Diese wurden später zur Eigenheimzulage und dann abgeschafft.
Ein Energieausweis für Hausbesitzer
Jetzt ist es für den Häuslebauer noch schwieriger, etwas von seinen Kosten beim Finanzamt abzusetzen. So unterscheidet das Finanzamt zwischen vermieteten oder selbst genutzten Immobilien. "Ungerecht", sagen die Bauherrenverbände, denn die Vermieter sind eindeutig besser dran: Sie können üblicherweise alle mit dem Objekt zusammenhängenden Aufwendungen als Werbungskosten ansetzen. Höhere Renovierungskosten dürfen sie sogar auf bis zu fünf Jahre verteilen, damit sie steuerlich davon profitieren. Wird das Haus in dieser Zeit verkauft, darf der Betrag, der sich steuerlich noch nicht ausgewirkt hat, abgezogen werden.
Teil 2: Möglichkeiten, den Fiskus an Aufwendungen zu beteiligen
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FTD.de, 10.09.2008
© 2008 Financial Times Deutschland,
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