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26.11.2008, 10:00
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Abgeltungsteuer:
Fondssparen verliert an Attraktivität
Jahrelang wurden Fondssparpläne als sinnvolles Instrument zur Altersvorsorge empfohlen. Doch mit der Abgeltungsteuer gilt dies nur noch eingeschränkt - künftig überweist die Bank automatisch 25 Prozent der Kursgewinne an das Finanzamt.
von Heino Reents
Der Nachteil für Langfristsparer ist groß: Wer in der Vergangenheit mit Aktienfonds-Sparplänen vorgesorgt hat, konnte laut Berechnung des Bundesverbands Investment und Asset Management (BVI) bei 100 Euro monatlicher Sparrate und einer Durchschnittsrendite von 8,3 Prozent nach 30 Jahren auf 150.000 Euro zurückgreifen.
Für einen ab 2009 laufenden Sparplan wären darauf - bei gleichen Voraussetzungen - nach künftiger Gesetzeslage fast 32.000 Euro Abgeltungsteuer fällig. Aus 977 Euro monatlicher Zusatzrente würden so nur noch 769 Euro.
Aktienfonds bleiben empfehlenswertDennoch: "Der Fondssparplan ist auch weiterhin die flexibelste Lösung für Anleger", sagt Jens Kassow, Leiter Drittvertrieb bei Allianz Global Investors (AGI). Denn Anleger können jederzeit die Höhe der Sparbeiträge verändern, den Sparplan bei Bedarf aussetzen oder sogar komplett auflösen, wenn Liquidität benötigt wird. Vor allem für einen Anlagehorizont unter zwölf Jahren bleibt das regelmäßige Sparen in einen Aktienfonds empfehlenswert.
Für einen längeren Anlagehorizont kommt dagegen auch eine fondsgebundene Versicherung infrage, sagt Kassow. Denn bei Kapital-, Lebens- und Rentenversicherungen muss nur die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden, wenn sie nach dem 60. Lebensjahr des Versicherten ausgezahlt werden.
Selbst bei einem Spitzensteuersatz von 44 Prozent kassiert der Fiskus somit maximal 22 Prozent des Ertrags. Außerdem müssen in der Ansparphase die Kapitalerträge nicht versteuert werden. Damit bleibt der Zinseszins-Effekt voll erhalten, während bei Fondssparplänen mit Ausnahme staatlich geförderter Verträge alle Zinserträge und Dividenden sofort besteuert werden.
Flexibilität oder Steuern sparenWegen dieser Ungleichbehandlung drängt die Fondsindustrie auf Änderungen. "Der Gesetzgeber müsste gleiche Bedingungen für gleiche Sparziele schaffen", fordert BVI-Hauptgeschäftsführer Stefan Seip. Die Wahl der Altersvorsorge sollte von Rendite-Risiko-Erwägungen und den persönlichen Bedürfnissen des Sparers abhängen.
"Es ist sinnlos, Anleger durch Steuergesetze in Produkte zu treiben, die sie eigentlich gar nicht brauchen", sagt Seip. "Unser Vorschlag lautet: Wenn Sparpläne mindestens zwölf Jahre laufen und die Anteile erst nach dem 60. Lebensjahr verkauft werden, sollte der Wertzuwachs nur mit dem halben Einkommensteuersatz belastet werden - genau wie bei Kapitallebensversicherungen."
Ob es wirklich dazu kommt, dass zumindest Langfristsparer - wie es in anderen Ländern durchaus der Fall ist - von der Abgeltungsteuer ausgenommen werden, bleibt abzuwarten. Bis zum Jahresende könnte der Gesetzgeber noch Änderungen beschließen.
Teil 2: Den Effekt der Abgeltungsteuer überkompensieren
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FTD.de, 26.11.2008
© 2008 Financial Times Deutschland,
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