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09.05.2011, 08:58
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Anlegerschutzgesetz:
Anbieter müssen Anleger besser informieren
Das Produktblatt KIID soll mehr Transparenz und Vergleichbarkeit ermöglichen. So erfahren Anleger mehr über bisheriger Performance, Ziele und Arbeitsweise der Produkte. Die EU-Regel gilt in Deutschland ab Juli.
von Elisabeth Atzler
Ab dem 1. Juli müssen Investmentgesellschaften jeden deutschen Fonds in den wesentlichen Anlegerinformationen vorstellen. Deutschland setzt damit eine EU-Richtlinie um und zugleich auch das Anlegerschutzgesetz, das ein sogenanntes Produktinformationsblatt verlangt. Key Investor Information Document, kurz KIID, heißt die neue Vorschrift. Bis spätestens Sommer 2012 muss die Neuregelung in allen EU-Ländern gelten. Auch Luxemburg, wo die meisten Fonds in Europa aufgelegt und auch viele in Deutschland verkaufte Produkte gestartet werden, will die Regeln rasch umsetzen.
Das Informationsblatt KIID soll Übersichtlichkeit bringen.
Im Kern verlangt KIID: Fondsanbieter müssen ihre Produkte auf maximal zwei DIN-A4-Seiten gut verständlich und nach bestimmten Kriterien erklären. Für komplexe Varian-ten, beispielsweise einige Fonds mit Garantie, dürfen es auch drei Seiten sein. Unterteilt ist die Anlegerinformation in fünf Kategorien: Ziele und Anlagepolitik, Risiko- und Ertragsprofil, Kosten, frühere Wertentwicklung sowie praktische Informationen - wobei letztere lediglich Angaben wie den Verweis auf die Internetseite des Anbieters und die Depotbank enthalten. Das und einige Mindestanforderungen für jede Kategorie haben die europäischen Wertpapieraufseher festgelegt.
Doch die Neuregelung soll Fonds nicht nur verständlicher machen. "Das Ziel ist, dass Anleger und Berater die Angaben von zwei Fonds direkt nebeneinander legen und vergleichen können", sagt Rudolf Siebel, Geschäftsführer des Branchenverbands BVI. Die Lobbyisten erstellen ein Muster der neuen Anlegerinformationen, an dem sich hiesige Fondsgesellschaften orientieren dürften. Das deutsche KIID-Muster lehnt sich an den Prototyp der EU-Aufseher an. Siebel erwartet, dass die Firmen es kaum wagen werden auszuscheren: "Die Vorgaben sind für die Anbieter disziplinierend." Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers meint, dass KIID sogar zum Standard für weitere, auch verpackte Anlageprodukte werden könnte.
Die wohl entscheidende Neuerung findet sich unter Risiko- und Ertragsprofil: Das Risiko jedes Fonds muss auf einer Skala von eins (gering) bis sieben (hoch) einsortiert werden. Bislang wurde in Deutschland meist mit fünf Stufen gearbeitet. Berechnet wird der neue Risikoindikator aus der Rendite und den Schwankungen des Fonds auf Wochen- oder Monatsbasis für die vergangenen fünf Jahre.
Das kritisiert die Ratingagentur Morningstar allerdings: Sie warnt davor, dass Risiken zu schematisch dargestellt werden. Bei starken Marktschwankungen könnten "Investoren innerhalb weniger Wochen überrascht werden", dass aus ihrem vermeintlich konservativen Fonds eine Anlage mit höherer Risikoklasse geworden sei, sagt der Morningstar-Experte Paul Kaplan. Ebenfalls ein wichtiger Punkt für die Anleger: mehr Kostengenauigkeit. Anbieter müssen künftig je Fonds Ausgabeauf- und gegebenenfalls Rücknahmeabschlag, laufende Kosten sowie erfolgsabhängige Gebühren nennen.
Teil 2: Transparenz und Vergleichbarkeit in Maßen
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FTD.de, 09.05.2011
© 2011 Financial Times Deutschland,
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