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Merken   Drucken   20.01.2010, 07:30 Schriftgröße: AAA

Beteiligungsmodell: Bund hübscht Mitarbeiterfonds auf

Die Bundesregierung will Mitarbeiterfonds mit einer Gesetzesänderung zum Durchbruch verhelfen. Künftig sollen Arbeitnehmer bis zu 360 Euro im Monat von ihrem Bruttogehalt steuer- und abgabenfrei in ihr Unternehmen investieren können. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Finanzministeriums hervor. von Jörn Petring und Karsten Röbisch
Bisher war diese steuerbegünstigte Art der Mitarbeiterbeteiligung nur möglich, wenn Unternehmen die 360 Euro zusätzlich zum regulären Lohn an ihre Mitarbeiter auszahlten.
Mitarbeiterfonds dürfen seit April 2009 in Deutschland aufgelegt werden. Die Fonds sind zentraler Bestandteil des neuen Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Ziele sind die Bindung von Beschäftigten sowie die Verbesserung der Eigenkapitalbasis von Unternehmen. Bislang konnte sich das neue Beteiligungsmodell jedoch nicht durchsetzen. Nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Partnerschaft in der Wirtschaft (AGP) gibt es bisher keine einzige Bank oder Versicherung, die einen solchen Fonds anbietet.
Arbeitnehmer können demnächst steuerbegünstigt Teile ihres ...   Arbeitnehmer können demnächst steuerbegünstigt Teile ihres Gehalts in ihr Unternehmen stecken
Als eines der größten Hindernisse sehen Experten die bislang gültige Regelung, wonach Arbeitgeber die Mitarbeiterbeteiligung in Höhe von bis zu 360 Euro im Monat zusätzlich zum Bruttogehalt auszahlen müssen und sie nicht damit verrechnen können. "Unternehmen, denen es in der Wirtschaftskrise schlecht geht, tun sich natürlich schwer, ihren Mitarbeitern 360 Euro zusätzlich im Monat draufzusatteln", sagte AGP-Geschäftsführer Heinrich Beyer.
Zumindest dies könnte sich durch die geplante Entgeltumwandlung ändern, da der Betrag nicht zusätzlich an die Beschäftigten ausgeschüttet werden muss, sondern direkt vom Grundgehalt gezahlt werden kann. Potenzielle Fondsanbieter reagieren mit Zustimmung auf die geplante Gesetzesänderung. "Die neue Möglichkeit zur Entgeltumwandlung ist hilfreich", sagte Nikolaus Schmidt-Narischkin, Geschäftsführer von DB Advisors und zuständig für das Geschäftsfeld betriebliche Altersvorsorge. Laut Schmidt-Narischkin ist die Idee von Mitarbeiterfonds grundsätzlich positiv, da sie für Unternehmen eine neue Möglichkeit zur Kapitalgewinnung darstellen und Mitarbeitern die Möglichkeit geben, am Erfolg ihres Betriebs teilzuhaben.
Doch selbst mit dem überarbeiteten Gesetz sind nach Ansicht von Experten noch nicht alle Hürden aus dem Weg geräumt. Problematisch bleiben laut Beyer zahlreiche Regeln, die eine Umsetzung der Beteiligungsmodelle erschweren. So müssen die Fonds mindestens 60 Prozent des eingesammelten Kapitals in die Firmen investieren, die ihren Beschäftigten Zuschüsse gewähren. Dies kann entweder über die direkte Beteiligung in Form von Aktien oder Genussscheinen geschehen oder - insbesondere bei kleineren Unternehmen - über den Kauf von Anleihen. "Diese Restriktionen sind für viele Anbieter sicherlich ein Grund, nicht in das Geschäft einzusteigen." Die 60-Prozent-Regel lässt sich laut Beyer nur schwer einhalten, ohne gegen das Gebot der Risikostreuung zu verstoßen. In seiner jetzigen Form und auch nach Einführung der Entgeltumwandlung sieht Beyer nur geringe Chancen für einen Durchbruch dieses Beteiligungsmodells.
Zudem fehlt es bislang an einer ausreichenden Zahl interessierter Firmen. Insbesondere Kleinbetriebe tun sich schwer damit, Mitarbeiter als Investoren zu beteiligen. Das schränkt die Anlagemöglichkeiten ein. "Es muss natürlich auch eine deutliche Nachfrage für derartige Fonds aufseiten der Unternehmen geben, da es ansonsten für die Fondsindustrie nur wenig Sinn ergibt, diese Anlageprodukte anzubieten", sagt Schmidt-Narischkin.
Kritik erntet das Modell auch von der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (Aba). Aba-Geschäftsführer Klaus Stiefermann fürchtet durch die Mitarbeiterfonds eine erhebliche Konkurrenz zur bisherigen betrieblichen Altersvorsorge. "Die Arbeitnehmer können jeden Euro nur einmal ausgeben", sagte Stiefermann. Wenn Mitarbeiter künftig die Wahl zwischen einer betrieblichen Altersvorsorge und einem kurzfristig ausgelegten Mitarbeiterfonds haben, liegt laut Stiefermann der Gedanke nahe, dass sie sich für die Mitarbeiterfonds entscheiden - und damit ihre ganze Altersvorsorge aufs Spiel setzen.
  • FTD.de, 20.01.2010
    © 2010 Financial Times Deutschland,
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