Arbeitnehmer können demnächst steuerbegünstigt Teile ihres Gehalts in ihr Unternehmen stecken
Als eines der größten Hindernisse sehen Experten die bislang gültige Regelung, wonach Arbeitgeber die Mitarbeiterbeteiligung in Höhe von bis zu 360 Euro im Monat zusätzlich zum Bruttogehalt auszahlen müssen und sie nicht damit verrechnen können. "Unternehmen, denen es in der Wirtschaftskrise schlecht geht, tun sich natürlich schwer, ihren Mitarbeitern 360 Euro zusätzlich im Monat draufzusatteln", sagte AGP-Geschäftsführer Heinrich Beyer.
Zumindest dies könnte sich durch die geplante Entgeltumwandlung ändern, da der Betrag nicht zusätzlich an die Beschäftigten ausgeschüttet werden muss, sondern direkt vom Grundgehalt gezahlt werden kann. Potenzielle Fondsanbieter reagieren mit Zustimmung auf die geplante Gesetzesänderung. "Die neue Möglichkeit zur Entgeltumwandlung ist hilfreich", sagte Nikolaus Schmidt-Narischkin, Geschäftsführer von DB Advisors und zuständig für das Geschäftsfeld betriebliche Altersvorsorge. Laut Schmidt-Narischkin ist die Idee von Mitarbeiterfonds grundsätzlich positiv, da sie für Unternehmen eine neue Möglichkeit zur Kapitalgewinnung darstellen und Mitarbeitern die Möglichkeit geben, am Erfolg ihres Betriebs teilzuhaben.
Doch selbst mit dem überarbeiteten Gesetz sind nach Ansicht von Experten noch nicht alle Hürden aus dem Weg geräumt. Problematisch bleiben laut Beyer zahlreiche Regeln, die eine Umsetzung der Beteiligungsmodelle erschweren. So müssen die Fonds mindestens 60 Prozent des eingesammelten Kapitals in die Firmen investieren, die ihren Beschäftigten Zuschüsse gewähren. Dies kann entweder über die direkte Beteiligung in Form von Aktien oder Genussscheinen geschehen oder - insbesondere bei kleineren Unternehmen - über den Kauf von Anleihen. "Diese Restriktionen sind für viele Anbieter sicherlich ein Grund, nicht in das Geschäft einzusteigen." Die 60-Prozent-Regel lässt sich laut Beyer nur schwer einhalten, ohne gegen das Gebot der Risikostreuung zu verstoßen. In seiner jetzigen Form und auch nach Einführung der Entgeltumwandlung sieht Beyer nur geringe Chancen für einen Durchbruch dieses Beteiligungsmodells.