Für schwarze Fonds gibt es kein Geld zurückDas gelingt in allen offenen und noch nicht bestandskräftigen Steuerfällen durch einen Antrag beim Finanzamt mit Verweis auf die Aktenzeichen. Doch die Freude wird nicht immer groß ausfallen. Denn der heimische Fiskus hatte die Urteile schon erwartet und ab 2004 für eine Gleichstellung der Fonds unabhängig von der Herkunft gesorgt. Also greift die Erstattung nur für Jahre bis 2003.
Oft hatten Anleger die Erträge aus diesen schwarzen Fonds ohnehin nicht deklariert. Häufig lagen die schwarzen Fonds in Auslandsdepots, um dem hohen Zinsabschlag zu entgehen. Folglich gibt es vom Finanzamt kein Geld zurück, denn es wurde ja auch zuvor keins bezahlt.
Dennoch lässt sich der Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit auch von Steuersündern nutzen, vermutlich in größerem Umfang als von redlichen Sparern. Denn das Strafmaß reduziert sich deutlich, weil viel weniger oder überhaupt keine Steuer hinterzogen wurde.
Statt fiktiver hoher Kapitaleinnahmen müssen in der Regel nur die Dividenden und Zinsen nachgemeldet werden, bei Hedge-Fonds fallen meist überhaupt keine steuerpflichtigen Einnahmen an. Da sollte es leichter fallen, über eine Selbstanzeige reinen Tisch zu machen. Sonst setzt sich die Steuerhinterziehung auf Dauer fort, wenn die Gelder etwa in Auslandsdepots ohne Abgeltungsteuer bleiben.