Optimal aufgestellt sind hierbei vor allem Fonds, die in Anleihen mit geringer Verzinsung und Kurse unter pari investieren. Die Minikupons unterliegen nur noch dem Abgeltungssatz und der Kursaufschlag bis zum Nennwert bleibt steuerfrei. Für Direktinvestments in Pfandbriefe oder Hypothekenanleihen mit Kursen unter 100 Prozent gilt zwar das Gleiche. Werden diese Papiere allerdings fällig, gibt es für die Reinvestition keinen Bestandsschutz mehr.
Insoweit verlieren Discountbonds ihren steuerlichen Reiz. Es spielt dann keine Rolle mehr, ob die Kapitaleinnahmen aus Zinsen und Kursaufschlägen resultieren. Im Rentenfonds hingegen bleibt dieser Vorteil erhalten, die Umschichtung durch die Manager hebelt den Bestandsschutz nicht aus.
Zwar sind über das Jahressteuergesetz 2009 Einschränkungen für Fondskonzepte vorgesehen, die durch Kopplung von Finanzinstrumenten eine steuerfreie zinsähnliche Rendite erzielen wollen. Nicht betroffen von der Verschärfung sind dagegen klassische Rentenfonds, die auf niedrig verzinste Anleihen mit Kursen unter pari setzen. Sie müssen aber vor Neujahr gekauft werden.