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Merken   Drucken   28.04.2008, 09:28 Schriftgröße: AAA

Portfolio: Abgeltungsteuer schmälert Fondserträge

Wer sich bis Silvester 2008 mit Fondsanteilen eindeckt, umgeht - anders als oft behauptet - keineswegs die Abgeltungsteuer. Der Fiskus verschont nur Kursgewinne, keine Zinsen. von Robert Kracht
"Anleger müssen Zinsen und Dividenden im Fondsmantel ab 2009 unabhängig vom Kauftermin versteuern", sagt Steuerberaterin Manuela Wänger von Ebner, Stolz & Partner. Der Bestandsschutz bezieht sich lediglich auf Kursgewinne, etwa wenn Dachfonds ihre Anteile an Zielfonds abstoßen. "Hier muss aber noch eine eindeutige gesetzliche Klarstellung erfolgen", sagt Rolfjosef Hamacher, ehemaliger Direktor im Bankenverband. Aus dem Formulierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 geht diese Verschonung nicht eindeutig hervor.
Anders sieht es bei Derivaten aus, hier kippt der Bestandsschutz im Fondsmantel. Anleger zahlen auf im Fonds realisierte Gewinne aus Zertifikaten selbst dann 25 Prozent Abgeltungsteuer, wenn sie die Fondsanteile noch 2007 erwerben. Ein Direktinvestment ist nicht besser: Nach dem 14. März 2007 erworbene Zertifikate unterliegen bei Verkauf ab Juli 2009 der Pauschalsteuer.
Auch Dachfonds kommen nicht ungeschoren davon. "Setzt ein Unterfonds auf Zertifikate, kommt die Steuerpflicht beim Sparer oben an", sagt Steueranwalt Hamacher. Ob es bei sonstigen Investments im Fondsmantel beim Bestandsschutz bleibt, ist ebenfalls unsicher. Die Drohung der Bundesregierung, sich gegen Steuerschlupflöcher zu wehren, birgt die Gefahr, dass ein massives Werben der Geldinstitute mit Auswegstrategien mit Abgeltungsteuer belegt wird. "Daher können Sparer bei aktuellen Investments noch nicht sicher ihre künftige Steuerlast kalkulieren", warnt Fondsexpertin Wänger.
Gebühren mindern Rendite
Beispielrechnung, Angaben p.a. in Euro
Investment Direktanlage Fonds
Zinsertrag 3000 3000
Dividenden 750 750
Kursgewinne 2250 2250
Gebühren –500 –1500
zu versteuern 6000(1) 2400(2)
Abgeltungsteuer –1500 –600
Nettoertrag 4000 3900
     
1) Zinsertrag, Dividenden und Kursgewinne; 2) Zinsen und Divi- denden abz. 90 % der Gebühren; Quelle: eigene Berechnungen
 
  • Aus der FTD vom 28.04.2008
    © 2008 Financial Times Deutschland,
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