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Merken   Drucken   12.10.2008, 12:00 Schriftgröße: AAA

Portfolio: Doppelte Buchführung empfehlenswert

Konsequenz der Abgeltungssteuer: Anleger sollten alte Aktien getrennt von denen verwahren, die 2009 ins Depot kommen. Andernfalls droht der ungewollte Verlust des Bestandsschutzes. von Karsten Röbisch
Die Abgeltungsteuer nimmt Anlegern ab nächstem Jahr viel Arbeit ab. Die Banken begleichen die Steuerschuld gleich beim Eingang des Geldes, das lästige Ausfüllen der Anlage KAP in der Steuererklärung entfällt. In einem Punkt sollten jedoch selbst Anleger, die ihre Finanzangelegenheiten einfach gestaltet haben, etwas Aufwand nicht scheuen: Ein zweites Konto erspart viel Ärger. Sonst droht unter Umständen beim Verkauf von Wertpapieren die ungewollte Besteuerung der Gewinne.
Hintergrund ist das sogenannte First-in-first-out-Prinzip, kurz Fifo-Verfahren genannt. Der Fiskus unterstellt damit, dass diejenigen Wertpapiere, die zuerst erworben wurden, auch zuerst wieder veräußert werden. Buchen sich Anleger Wertpapiere gleicher Art, beispielsweise Daimler-Aktien, in mehreren Tranchen ins Depot, gelten bei einem teilweisen Verkauf zunächst die Aktien als veräußert, die zuerst ins Depot gekommen sind. Bislang hat das Fifo-Verfahren nur eine untergeordnete Bedeutung: Es spielt hauptsächlich eine Rolle bei der Frage, ob Aktien innerhalb oder außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist veräußert werden. Die Bestimmung der Einjahresfrist nach dem Fifo-Verfahren war für die Anleger sogar ein Vorteil.
Anleger sollten alte Aktien getrennt von denen verwahren, die 2009 ...   Anleger sollten alte Aktien getrennt von denen verwahren, die 2009 ins Depot kommen
Durch die Systemumstellung im Steuerrecht erfährt das Fifo-Verfahren eine besondere Brisanz, die sich eher zum Nachteil auswirken kann: Denn ab 2009 gibt es plötzlich zwei Gruppen von Wertpapieren: Eine umfasst diejenigen, die spätestens in diesem Jahr angeschafft wurden und die nach Ablauf von zwölf Monaten weiterhin steuerfrei veräußert werden können. Die andere Gruppe bilden die Papiere, die erst 2009 ins Depot rutschen und für die der Bestandsschutz nicht mehr gilt.
Problematisch wird es dann, wenn Investoren ihren Altbestand ab 2009 um Wertpapiere gleicher Art ergänzen. Verwahren sie diese im gleichen Depot, setzen sie bei einem Verkauf die Steuerfreiheit ihrer Altaktien aufs Spiel, die sie eigentlich erhalten wollten. Anleger sollten deshalb ihre ab 2009 georderten Wertpapiere auf einem gesonderten Konto verwahren. So behalten sie beim späteren Verkauf die Kontrolle darüber, ob sie den Bestandsschutz für ihre Altpapiere aufgeben wollen oder nicht.
In den meisten Fällen wird der Verkauf der "neueren" Aktien die bessere Variante sein. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Kurse stark gefallen sind: Der Verkauf der Neupapiere ist dann sinnvoll, um die Verluste mit anderen Aktiengewinnen verrechnen zu können. Werden jedoch ältere Papiere, die dann meist schon länger als ein Jahr im Depot liegen, mit Einbußen veräußert, ist eine Verlustverrechnung nicht mehr möglich.
Gerade in der aktuellen Marktsituation könnten Anleger geneigt sein, den Einstandspreis ihrer Aktien durch einen Nachkauf zu senken. In diesen Fällen gilt: Werden die Aktien noch in diesem Jahr erworben, können diese noch problemlos in dasselbe Depot gelegt werden. Werden die Papiere hingegen erst nach dem Jahreswechsel angeschafft, benötigen Anleger dafür ein separates Depot.

Teil 2: Warum ein Unterkonto reicht

  • FTD.de, 12.10.2008
    © 2008 Financial Times Deutschland,
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