FTD.de » Finanzen » Investmentfonds » Fiskus greift bei Meldepflicht durch

Merken   Drucken   04.11.2008, 11:35 Schriftgröße: AAA

Portfolio: Fiskus greift bei Meldepflicht durch

Treten Anleger einem geschlossenen Immobilien-, Leasing- oder Lebensversicherungsfonds im Ausland bei, müssen sie dies innerhalb eines Monats ihrem Finanzamt melden. Ansonsten droht ein Bußgeld. von Robert Kracht
Ein aktueller Erlass der Oberfinanzdirektion Frankfurt weist darauf hin, dass Anleger wegen unterlassener, nicht vollständiger oder nicht rechtzeitiger Meldungen eine Steuergefährdung und damit eine Ordnungswidrigkeit begehen. In solchen Fällen werde der Sachverhalt per Aktenvermerk an die Bußgeld- und Strafsachenstelle weitergeleitet (Az.: S 1300 A - 018). Ein Verstoß kann mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden.
Diese gesetzliche Pflicht in der Abgabenordnung gibt es zwar schon seit Längerem, doch Anleger haben sie bislang kaum beachtet, und Finanzbeamte sind solchen Vergehen nur selten nachgegangen.
Für die Meldung des Fondsbeitritts ist ein spezieller Vordruck vorgesehen, das Formular BZSt 2. Hier sind nicht nur Angaben zum gerade gezeichneten Fonds zu machen, sondern die Summe der Einlagen aller zum Zeitpunkt der Meldung gehaltenen Beteiligungen aufzulisten. Die Meldepflicht besteht auch, wenn der Fonds etwa über den Zweitmarkt verkauft wird. Dabei gibt es keine Mindestgrenzen, sodass selbst Kleinstbeteiligungen zwingend anzugeben sind.
Weiteres Risiko
Die Daten werden an die Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen (IZA) weitergegeben. Dieses spezialisierte Referat übermittelt den Finanzämtern und anderen Behörden bundesweit Hinweise über steuerlich relevante Auslandssachverhalte und sammelt zentral alle Unterlagen, die für die Tätigkeit der Steuerverwaltungen von Bedeutung sein können. Das reicht von Briefkasten- und Domizilgesellschaften über Steueroasen und Beziehungen zu Personen im Ausland bis hin zu Fondsbeteiligungen. Erfasst und nach Ländern geordnet werden die Informationen von der internen ISI-Datenbank. Damit die Finanzämter schnell und selbstständig recherchieren können, besteht Zugang über das Internet und zahlreiche externe Datenbanken.
Zwar darf auch der Fonds die Mitteilung für seine Beteiligten vornehmen. Das ist aber aufgrund der geforderten detaillierten Angaben sehr aufwendig und daher eher die große Ausnahme. Sind die Angaben lücken- oder fehlerhaft, hat der Anleger die negativen Rechtsfolgen zu tragen. Er kann sich also ohnehin nicht auf die selten versprochene Übernahme der Arbeiten verlassen.
Neben einem Bußgeld bei Nichtmeldung riskieren Fondsanleger auch, dass sie bei künftigen Steuererklärungen genauer unter die Lupe genommen werden. Auffällig ist es ohnehin, wenn jemand im Ausland statt bei seiner Hausbank investiert. Unterlässt er nun auch noch seine monatliche Meldepflicht, ist das verdächtig. Vom Beitritt erfährt das deutsche Finanzamt ohnehin. Es fordert nämlich auch von Auslandsfonds eine Steuererklärung an, obwohl diese selbst gar nicht steuerpflichtig sind. Sie müssen ihre Gewinnermittlung nach deutschem Recht erstellen und dann als Feststellungserklärung einreichen. Daraus ist ersichtlich, welcher Anleger mit welcher Quote beteiligt ist. Spätestens dann bemerken die Beamten, wer dies nicht gemeldet hat.
  • Aus der FTD vom 04.11.2008
    © 2008 Financial Times Deutschland,
Jetzt bewerten
Bookmarken   Drucken   Senden   Leserbrief schreiben   Fehler melden  

Newsletter:   Eilmeldungen Finanzen

Wenn die Deutsche Bank durch einen Stresstest fällt, erfahren Sie es zuerst in unserem Finanznewsletter.

Beispiel   |   Datenschutz
markets - Das Finanzinformationsportal
  DAX 6285,75  [-149.85 -2,33%
  Euro Stoxx 50 2134,05  [-58.8 -2,68%
  Dow Jones 12367,87  [-134.94 -1,08%
  Nasdaq Composite 2816,68  [-22.4 -0,79%
  Euro 1,25621 USD  [-0.00982 -0,78%
  Brent-Öl 106,31 USD  [-2.58 -2,37%
Tweets von FTD.de Finanz-News

Weitere Tweets von FTD.de

Immobilien-Kompass
Partnerangebot Immobilien suchen in ...
  14.03. Quiz Kennen Sie sich aus im DAX?

Wer seit Jahresbeginn auf Aktien setzt, kann sich bislang über einen satten Gewinn freuen. Mischen Sie mit bei der Rally - im Quiz von FTD.de. Testen Sie ihr DAX-Wissen.

Seit wann gibt es den DAX?

Quiz: Kennen Sie sich aus im DAX?

Alle Tests

 



AKTIEN + MÄRKTE

mehr Aktien + Märkte

DERIVATE

mehr Derivate

INVESTMENTFONDS

mehr Investmentfonds

IMMOBILIEN

mehr Immobilien

ALTERNATIVE ANLAGEN

mehr Alternative Anlagen

FINANZCHECK

mehr Finanzcheck

FTD-SPEZIAL: FINANZKOMMUNIKATION

mehr FTD-Spezial: Finanzkommunikation

 
© 1999 - 2012 Financial Times Deutschland
Aktuelle Nachrichten über Wirtschaft, Politik, Finanzen und Börsen

Börsen- und Finanzmarktdaten:
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch die Interactive Data Managed Solutions AG. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!

Über FTD.de | Impressum | Datenschutz | Disclaimer | Mediadaten | E-Mail an FTD | Sitemap | Hilfe | Archiv
Mit ICRA gekennzeichnet

VW | Siemens | Apple | Gold | MBA | Business English | IQ-Test | Gehaltsrechner | Festgeld-Vergleich | Erbschaftssteuer
G+J Glossar
Partner-Angebote