Anleger sollen künftig die Möglichkeit haben, auch über Genussscheine und Zertifikate in geschlossene Fonds zu investieren. "Emissionshäuser werden Beteiligungen an Sachwerten wie Immobilien, Schiffe und Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien in verschiedenen Verpackungen anbieten", sagt Eric Romba, Hauptgeschäftsführer des Verbands Geschlossene Fonds (VGF). Bisher können sich Investoren fast ausschließlich mit dem Beitritt zu einer Kommanditgesellschaft (KG) an einem geschlossenen Fonds beteiligen. Diese Konstrukte stoßen aber bei den Vertrieben auf wachsende Kritik.
Nach dem deutschen Bilanzrecht handelt es sich bei den von KG-Fonds geleisteten Ausschüttungen nicht um Gewinnauskehrungen, sondern um Eigenkapitalrückzahlungen. Anleger müssen deshalb die Ausschüttungen rückerstatten, wenn ihr Fonds Bankkredite nicht mehr bedienen kann. Das ist in den vergangenen Jahren vor allem bei Schiffsbeteiligungen häufig geschehen, weil die Charterraten im maritimen Handel seit Ausbruch der Finanzkrise eingebrochen sind.
Enttäuschte Anleger verklagen deshalb immer öfter Vertriebe auf Schadensersatz oder beenden die Geschäftsbeziehungen mit Geldhäusern, die ihnen die Beteiligungen vermittelt haben. "Die Vorstände einiger Sparkassen und Volksbanken haben beschlossen, keine geschlossenen Fonds mehr zu vertreiben", sagt Hermann Klughardt, Geschäftsführer des Emissionshauses Voigt & Collegen. Auch Michael Ruhl, Vorstand des Initiators Deutsche Fonds Holding (DFH), stellt fest: "Das KG-Modell hat für Vertriebe an Attraktivität verloren."
Für zusätzlichen Druck sorgt die ab Mitte 2013 geltende neue EU-Richtlinie zur Regulierung alternativer Investmentfonds (AIFM). Diese enthält scharfe Reporting- und Wertermittlungsvorgaben. "Die Verwaltung von KG-Fonds wird dadurch sehr aufwendig", sagt Ruhl. Initiatoren wollen deshalb Fonds auflegen, an denen sich Anleger auch über Genussrechte oder Zertifikate beteiligen können. "In diesen Fällen würden die Zeichner nicht mehr Anteile an einer KG erwerben, sondern dem Fonds faktisch Kapital leihen", so Ruhl. Besonders leicht lassen sich solche Fonds nach Luxemburger Recht auflegen, weil die Gesetze dort Initiatoren mehr Spielraum lassen.
Ein Genussschein sichert den Zeichnern während der Laufzeit Rechte am Reingewinn der Gesellschaft. Bei Zertifikaten handelt es sich um Schuldverschreibungen, die Anleger bis zur Rückzahlung an den Erträgen eines Investments teilhaben lassen. Beide Produkte sind nachrangig besichert. Das mit ihnen eingeworbene Geld wird darum dem Eigenkapital des Fonds zugerechnet. Die Beteiligungsmodelle können somit wie KG-Fonds zusätzliche Bankdarlehen aufnehmen. Im vorigen Jahr stemmten Beteiligungsmodelle ihre Investments nach einer Studie der Ratingagentur Feri im Schnitt zu 58 Prozent mit dem Eigenkapital der Zeichner und zu 42 Prozent mit Krediten.
Wie bei einer KG-Beteiligung droht Anlegern bei Genussrechten und Zertifikaten der Totalverlust des investierten Kapitals, sollte der Fonds floppen. "Die erhaltenen Ausschüttungen müssen aber nicht rückerstattet werden, da es sich in diesen Fällen um Zinszahlungen handelt", erläutert Voigt&Collegen-Geschäftsführer Klughardt.
Das Düsseldorfer Emissionshaus will im Sommer einen ersten geschlossenen Fonds auflegen, bei dem Anleger über Genussrechte oder Zertifikate in Solarparks investieren können. "Als Mantel werden wir dabei unseren Spezialfonds VC-Soles nutzen", so Klughardt. Dieser wurde 2010 nach Luxemburger Recht als Société d'Investissement à Capital variable (Sicav) für institutionelle Investoren aufgelegt. Sicavs sind Anlagegesellschaften mit variablem Grundkapital und variablen Anlageprodukten. Deshalb können problemlos weitere Investmentvehikel unter ihrem Dach platziert werden. Nur für die Gründung eines Sicavs werden institutionelle Investoren wie Family-Offices oder Pensionskassen benötigt. Weitere Fonds, die unter dem Mantel platziert werden, können auch Kapital bei Privatanlegern einsammeln.
Real IS hat ebenfalls bereits Spezialfonds für Profiinvestoren in Luxemburg aufgelegt. Noch will sich der Münchner Initiator nicht dazu äußern, ob er Genussschein- oder Zertifikatefonds im Sicav-Mantel anbieten wird. "Wir warten erst mal ab, wie die Bundesregierung die AIFM-Richtlinie umsetzen wird", sagt Andreas Heibrock, Mitglied der Geschäftsleitung.