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  FTD-Serie: Wegweiser für die Abgeltungsteuer

Die ab 2009 geltende Abgeltungsteuer markiert eine Zäsur im Steuerrecht: Von fast allen Kapitalerträgen geht ab dann ein Viertel an den Fiskus. Für Anleger wird es in vielen Fällen teurer. Wer aber noch bis zum Stichtag sein Depot umbaut, kann die Steuerlast erheblich senken. Die FTD erklärt in einer sechsteiligen Serie, worauf Anleger achten müssen.

Merken   Drucken   10.09.2008, 10:00 Schriftgröße: AAA

Schlupfloch: Abgeltungsteuer verschont Schiffsfonds  

Die Gesetzesänderung belastet andere Anlagen deutlich stärker. Schiffsfonds hingegen bleiben weitgehend unbeteiligt und bei einer gewissen Einlage muss man nur 20 Euro Einkommensteuer bezahlen. von Robert Kracht
Ab 2009 ist Schluss mit nahezu steuerfreien Renditen. Mit Einführung der Abgeltungsteuer werden Erlöse aus der Geldanlage entweder mit dem neuen Abgeltungstarif oder der individuellen Progression belegt und Steuersparstrategien damit zum Auslaufmodell.
Schiffsfonds sind allerdings vom steuerlichen Gezeitenwechsel überhaupt nicht betroffen. Sie erzielen für ihre Beteiligten gewerbliche Einkünfte, die nicht der Abgeltungsteuer unterliegen. Statt eines Viertels Abgabe für den Fiskus auf alles kommt es selbst bei renditestarken Schiffen zu einer Steuerlast, die problemlos aus der Portokasse bezahlbar ist: Bei einer Einlage von 15.000 Euro muss der Sparer jährlich rund 20 Euro Einkommensteuer einkalkulieren.
Die kaum ins Gewicht fallende Tonnagesteuer greift unabhängig davon, ob Beteiligte jetzt oder erst 2009 zeichnen. Ganz anders sieht es für Aktionäre als die großen Verlierer der Systemumstellung aus. Sie müssen in Kürze durch den Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens nicht nur mit der doppelten Erfassung von Dividenden und Kurzfristgewinnen kalkulieren, sondern ihre realisierten Kurserträge auch noch unabhängig von Haltefristen mit dem Fiskus teilen.

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  • FTD.de, 10.09.2008
    © 2008 Financial Times Deutschland,
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