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14.02.2009, 10:00
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Vermögensverwalterfonds:
Zwei Köpfe unter einem Hut
Viele Fonds unabhängiger Vermögensverwalter sind zu klein. Fusionen sind deshalb bitter nötig.
von Karsten Röbisch
Für Thomas Lange hat sich der Verwaltungsaufwand für seine Fonds im September 2008 auf einen Schlag verringert. Der Geschäftsführer des Hamburger Vermögensverwalters Lange Assets & Consulting besiegelte in dem Monat die Verschmelzung zweier Fonds mit einem größeren Dachfonds. Die zwei aufgelösten Produkte waren mit einem Volumen von jeweils rund 4 Mio. Euro zu klein, um zu überleben. "Unser Ziel war es, die Fonds wirtschaftlicher zu betreiben", sagt Lange.
Seinem Beispiel dürften in den nächsten Monaten noch einige Kollegen folgen. "Damit der Betrieb eines Fonds wirtschaftlich ist, braucht er mindestens ein Volumen von 10 Mio. Euro" , sagt Günter Schlösser, Vorstandsvorsitzender des Verbands unabhängiger Vermögensverwalter (VuV). Je geringer das Volumen, desto stärker belasten die Kosten für die Verwaltung, den Jahresabschluss und die Betriebsprüfer das Ergebnis. Viele Fonds liegen unter der kritischen Größe, wie eine Auswertung des Datendienstleisters Aalto zeigt. Mehr als 40 Prozent der 183 Fonds, die von Mitgliedern des VuV aufgelegt wurden, haben ein Volumen von weniger als 10 Mio. Euro.
Volumen deutscher Vermögensverwalterfonds
Viele davon sind noch recht jung. Wie die gesamte Finanzbranche hofften auch die Vermögensverwalter auf einen Schub durch die Abgeltungsteuer, die vom Gewinn eines ab 2009 gekauften Wertpapiers ein Viertel auffrisst. Mit einem Fonds lässt sich das Vermögen, das vor 2009 eingezahlt wurde, beliebig umschichten, ohne dass Kursgewinne zu versteuern sind. Der Vorteil führte 2007 und 2008 zu vielen Fondsgründungen, der erhoffte Mittelzustrom blieb aber aus. "Es haben sich nicht alle Hoffnungen erfüllt", sagt Schlösser. Der Börseneinbruch habe es den Vermögensverwaltern - wie allen Finanzdienstleistern - schwer gemacht, das Fondsvolumen auszubauen.
Eine Schließung der unwirtschaftlichen Fonds kommt für die meisten jedoch nicht infrage. Dadurch verlieren ihre Kunden nicht nur den Bestandsschutz vor der Abgeltungsteuer, ein solcher Schritt bedeutet auch einen Imageschaden, der Kunden dazu veranlassen könnte, ihr Geld abzuziehen.
Teil 2: Fusion als Alternative
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FTD.de, 14.02.2009
© 2009 Financial Times Deutschland,
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