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Merken   Drucken   16.12.2008, 10:00 Schriftgröße: AAA

Abgeltungsteuer: Der große Seher Steinbrück

Der Staat macht Ernst: Um sämtliche Kapitalerträge aufzuspüren, verschärft er die Kontrollen und nimmt noch öfter Einblick in Konten. Auch eine Meldepflicht für Geldgeschenke kommt hinzu von Robert Kracht
Die Bank erledigt nach dem Jahreswechsel automatisch die fiskalischen Angelegenheiten ihrer Kunden, und für Anleger ist damit alles erledigt - kein lästiges Nachfragen der Finanzbeamten, woher die Gelder stammen und warum es in diesem Jahr weniger Erträge gibt.
Diese Mär sollten Steuerzahler lieber gleich vergessen, denn stattdessen werden die bewährten Prüfmechanismen um neue Kontrollmöglichkeiten erweitert. "Die machen schon längst nicht mehr vor den innerdeutschen Grenzen halt", sagt Stefan Winden, Steuerberater bei der Sozietät Bachem Fervers Janßen Mehrhoff (BFJM) aus Köln.
Die Methoden reichen von verschärften Grenzkontrollen über die Einführung einer bundeseinheitlichen Steuernummer bis hin zur Meldeplicht bei Geldpräsenten. "Von Erhebungsdefiziten bei Zinseinkünften und Spekulationsgeschäften kann heutzutage keine Rede mehr sein", sagt Winden. Wir stellen einige der bedeutendsten Neuerungen vor.
Der ändert sich ab 2009 und lässt viele Recherchemöglichkeiten zu. So kann der Fiskus unverändert nach Zinsen und Börsengewinnen forschen, die bis Ende 2008 anfallen. Anschließend darf die Suche gestartet werden, wenn Sparer mit einer geringen Progression eine Erstattung von der Abgeltungsteuer beantragen. Das soll sicherstellen, dass alle Kapitalerträge in der Steuererklärung auftauchen. Zudem ist ein Suchlauf über alle deutschen Banken erlaubt, wenn Eltern Kinderfreibeträge beantragen.
Kontrolleure dürfen künftig besuchte Selbstständige um einen Kontenabruf bitten. "Die können zwar ablehnen, dann drohen aber Hinzuschätzungen beim Gewinn", warnt Winden. Das wird behandelt, als wenn der Unternehmer gegen die allgemeinen Mitwirkungspflichten verstößt. Wird dem Such-lauf zugestimmt, kommen alle privaten und betrieblichen Konten auf den Tisch.
Kapitalerträge müssen weiterhin vollständig in die jährliche Steuererklärung aufgenommen werden, wenn Anleger Spenden oder außergewöhnliche Belastungen wie Krankheit, Sturmschäden oder Unterhalt geltend machen. Dadurch erfährt der Fiskus deutlich mehr, als viele Sparer derzeit vermuten.
Banken müssen dem Fiskus automatisch mitteilen, wenn Kapitalerträge aufgrund vorliegender Freistellungsaufträge brutto ausbezahlt werden. Hierdurch werden Name, Anschrift und Geburtsdatum des Anlegers sowie das Geldhaus bekannt. Diese Auflistung beinhaltet ab 2009 auch realisierte Börsen- und Terminmarktgewinne. Ganz neu ist die Meldung von Geldpräsenten. Werden Sparguthaben oder Wertpapiere verschenkt, teilen dies die Kreditinstitute mit. Das können Anleger nur verhindern, indem sie eine Pauschalsteuer auf fiktive Gewinne in Kauf nehmen. Derzeit besteht diese automatische Meldepflicht nur im Todesfall.
Die Finanzbehörden dürfen bei Banken vor Ort gesondert prüfen, ob und wie sie die Abgeltungsteuer in der Praxis handhaben. Bei Fehlern ist nicht ausgeschlossen, dass sich die Beamten Listen über die betroffenen einzelnen Kunden ausstellen lassen. Auch im Rahmen der turnusmäßigen Betriebsprüfungen wird dies regelmäßig kontrolliert. Zwar darf anlässlich einer Bankenprüfung kein Kontrollmaterial über einzelne Kunden gefertigt werden. "Doch wenn es zu größeren Auffällig-keiten kommt, könnte ein Sammelauskunftsersuchen gestartet werden", sagt Winden. Dann werden Anleger gemeldet, die in das vordefinierte Raster fallen.
Bei der Kapitalertragsteueranmeldung müssen die Kreditinstitute zusätzlich angeben, unter welcher Postleitzahl der Anleger wohnt, von dem Abgeltungsteuer einbehalten wurde. Dies ermöglicht es, flächendeckend zu ermitteln, wie sich innerhalb Deutschlands das Vermögen der Bürger verteilt.
Wird ab 2009 eine Police verkauft, muss die Versicherung den Wechsel dem Fiskus anzeigen. Anlass hierfür ist die neue Steuerpflicht solcher Geschäfte. Sofern ein Vertrag mit einer ausländischen Gesellschaft abgeschlossen wird, muss der inländische Vermittler dies melden. Dann ist das Auslandsinvestment aktenkundig.
Banken jenseits der Grenze sind nicht verpflichtet, für den deutschen Fiskus Abgeltungsteuer einzubehalten. Allerdings müssen sich die EU-Länder künftig unabhängig vom bestehenden Bankgeheimnis gegenseitig Auskünfte über Bankkonten inklusive Kontobewegungen und Empfängerkonten erteilen. Diese Auskünfte erfolgen flächendeckend, damit werden alle Bankverbindungen im jeweiligen Staat transparent. Im Rahmen der EU-Zinsrichtlinie steigt der Quellensteuersatz im Jahr 2011 auf insgesamt 35 Prozent und liegt damit dann über dem Abgeltungstarif. Dieser überhöhten Steuer können Anleger auf zweierlei Weise entgehen: Zum einen, indem sie die Auslandserträge im heimischen Bescheid angeben, zum anderen, indem sie der Bank die Versendung von Kontrollmitteilungen explizit erlauben
Verzicht Keine Abgeltungsteuer fällt an bei Auszahlungen, wenn der Anleger seiner Bank eine Nicht-Veranlagungs-Bescheinigung vorlegt. Der Fiskus geht auch leer aus bei Einkünften unterhalb erteilter Freistellungsaufträge, wenn das Institut realisierte Verluste gegenrechnet oder ein Gewinn noch unter den Bestandsschutz fällt.
Vorsorge Auch die Leistungen aus Riester- und Rürup-Renten entgehen der Abgeltungsteuer - sie werden erst über den Steuerbescheid erfasst.
Depotübertrag Beim Wechsel des Geldinstituts muss die frühere Bank der neuen die Anschaffungsdaten der Wertpapiere und Verlustverrechnungstöpfe mitteilen.
Neustart Wechseln geschenkte Titel oder ganze Depots den Besitzer, gilt der aktuelle Börsenpreis als steuerpflichtiger Verkaufserlös. Dies können Sparer vermeiden, wenn sie der Bank eine Schenkung anzeigen. Das Institut meldet die Präsente allerdings an das Finanzamt. Die Behörde erhält damit eine zusätzliche Kontrollmöglichkeit.
  • FTD.de, 16.12.2008
    © 2008 Financial Times Deutschland,
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