Verzicht Keine Abgeltungsteuer fällt an bei Auszahlungen, wenn der Anleger seiner Bank eine Nicht-Veranlagungs-Bescheinigung vorlegt. Der Fiskus geht auch leer aus bei Einkünften unterhalb erteilter Freistellungsaufträge, wenn das Institut realisierte Verluste gegenrechnet oder ein Gewinn noch unter den Bestandsschutz fällt.
Vorsorge Auch die Leistungen aus Riester- und Rürup-Renten entgehen der Abgeltungsteuer - sie werden erst über den Steuerbescheid erfasst.
Depotübertrag Beim Wechsel des Geldinstituts muss die frühere Bank der neuen die Anschaffungsdaten der Wertpapiere und Verlustverrechnungstöpfe mitteilen.
Neustart Wechseln geschenkte Titel oder ganze Depots den Besitzer, gilt der aktuelle Börsenpreis als steuerpflichtiger Verkaufserlös. Dies können Sparer vermeiden, wenn sie der Bank eine Schenkung anzeigen. Das Institut meldet die Präsente allerdings an das Finanzamt. Die Behörde erhält damit eine zusätzliche Kontrollmöglichkeit.