Fondssparer benachteiligtErwünscht ist dieselbe Vorzugsbehandlung, wie sie künftig für Lebensversicherungen gilt. Diese sind von der Abgeltungsteuer befreit, wenn sie länger als zwölf Jahre laufen und erst im Rentenalter ausgezahlt werden. Besteuert wird mit der Hälfte des dann geltenden persönlichen Einkommensteuersatzes.
Bei einem Steuersatz von zum Beispiel 30 Prozent beträgt die Belastung dann nur 15 Prozent - und nicht wie bei der Abgeltungsteuer 25 Prozent. "Wenn die Abgeltungsteuer gerade Fondssparer mit geringerem und durchschnittlichem Einkommen benachteiligt, ist dies nicht akzeptabel", sagt BVI-Präsident Wolfgang Mansfeld. Viele Fondssparer würden sonst wegen der steuerlichen Ungleichbehandlung in Lebensversicherungen ausweichen, um der Abgeltungsteuer zu entgehen, vermutet der Fondsverband.
Wer an die Ertragskraft von Aktien als einen Teil des Vermögensaufbaus glaubt, sollte sich von der Diskussion um die Benachteiligung der Fondssparpläne aber nicht verwirren lassen. Langfristig konnte in der Vergangenheit bei einem Aktienfondssparplan durchaus mit acht Prozent Rendite kalkuliert werden - auch wenn ein solcher Wert in der aktuellen Finanzkrise utopisch anmuten mag. Von acht Prozent bleiben trotz der Abgeltungsteuer noch sechs Prozent. Und das ist mehr, als eine durchschnittliche Lebensversicherung nach Steuern abwerfen dürfte.