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Merken   Drucken   12.12.2008, 11:00 Schriftgröße: AAA

Abgeltungsteuer: Fonds-Sparplanbesitzer trifft es hart

Der Fiskus torpediert die Anstrengungen von Kleinsparern, für die Rente vorzusorgen. Auch Vermögenswirksame Leistungen können betroffen sein. von Wolf Brandes
Für 50 Euro die ganze Welt. So lauteten Sprüche, mit denen regelmäßige Käufe von Aktienfonds angepriesen wurden, als das Fondssparen noch attraktiv war. Denn der Kursverfall an den Börsen mit hohen Verlusten auch bei Aktienfonds hat die einst schönen Renditen bei Sparplänen in Mitleidenschaft gezogen. Und nun droht den Fondssparplänen durch die Abgeltungsteuer auch noch weiteres Ungemach.
Wer seinen bestehenden Fondssparplan über 2009 hinaus weiterführen will, für den gilt Folgendes: Ordentliche Erträge wie Zinsen und Dividenden unterliegen der Abgeltungsteuer, egal wann die Anteile gekauft wurden und unabhängig davon, ob diese Erträge ausgeschüttet werden oder im Fonds verbleiben. Kursgewinne bei Verkauf werden von der Abgeltungsteuer aber nur für Fondsanteile berechnet, die nach 2009 gekauft werden.
Nach Angaben des Fondsverbands BVI gibt es in Deutschland 14 Millionen Investmentfonds-Sparverträge, viele davon dienen der Altersvorsorge. Wird die neue Steuer auf das Fondssparen angewendet, könnten viele Kunden den Sparplänen den Rücken kehren - obwohl sie eine flexible und chancenreiche Form der Kapitalbildung darstellen. Die Fondsbranche fordert deshalb eine Ausnahmeregelung für Sparpläne.
Fondssparer benachteiligt
Erwünscht ist dieselbe Vorzugsbehandlung, wie sie künftig für Lebensversicherungen gilt. Diese sind von der Abgeltungsteuer befreit, wenn sie länger als zwölf Jahre laufen und erst im Rentenalter ausgezahlt werden. Besteuert wird mit der Hälfte des dann geltenden persönlichen Einkommensteuersatzes.
Bei einem Steuersatz von zum Beispiel 30 Prozent beträgt die Belastung dann nur 15 Prozent - und nicht wie bei der Abgeltungsteuer 25 Prozent. "Wenn die Abgeltungsteuer gerade Fondssparer mit geringerem und durchschnittlichem Einkommen benachteiligt, ist dies nicht akzeptabel", sagt BVI-Präsident Wolfgang Mansfeld. Viele Fondssparer würden sonst wegen der steuerlichen Ungleichbehandlung in Lebensversicherungen ausweichen, um der Abgeltungsteuer zu entgehen, vermutet der Fondsverband.
Wer an die Ertragskraft von Aktien als einen Teil des Vermögensaufbaus glaubt, sollte sich von der Diskussion um die Benachteiligung der Fondssparpläne aber nicht verwirren lassen. Langfristig konnte in der Vergangenheit bei einem Aktienfondssparplan durchaus mit acht Prozent Rendite kalkuliert werden - auch wenn ein solcher Wert in der aktuellen Finanzkrise utopisch anmuten mag. Von acht Prozent bleiben trotz der Abgeltungsteuer noch sechs Prozent. Und das ist mehr, als eine durchschnittliche Lebensversicherung nach Steuern abwerfen dürfte.
Auch Vermögenswirksame Leistungen können betroffen sein
Auch Fondssparpläne mit Vermögenswirksamen Leistungen (VL) fallen künftig unter die Abgeltungsteuer. Bei mehr als vier Millionen Arbeitnehmern überweist der Arbeitgeber heute die VL auf Investmentkonten. Auch hierbei sind die Kursgewinne von Aktienfonds nach einer Haltedauer von einem Jahr bislang steuerfrei. Für Einzahlungen ab Januar gilt das nicht mehr.
Hinzu kommt, dass geringverdienende Sparer vom Staat auf die Einzahlungen einen Bonus von 18 Prozent bekommen. Künftig würde der Staat also die Vermögensbildung über VL fördern, mit der Abgeltungsteuer einen Teil der Wertsteigerung aber wieder kassieren. Allerdings gibt es auch weiterhin einen Sparerfreibetrag, der ab 2009 Sparer-Pauschbetrag heißt. Kapitalerträge von 801 Euro pro Jahr bleiben weiter steuerfrei. Für Sparer mit niedrigem Einkommen dürfte sich daher wenig ändern: Wer nur wenig Vermögen hat, dem wird auch die Abgeltungsteuer nichts von seinen Erträgen nehmen.
Wolf Brandes ist Redakteur beim Anlegermagazin "Börse Online".
  • FTD.de, 12.12.2008
    © 2008 Financial Times Deutschland,
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