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Merken   Drucken   19.01.2009, 09:09 Schriftgröße: AAA

Abgeltungsteuer: Weniger Nettodividende für Aktienfonds

Mit dem Dax-Unternehmen ThyssenKrupp startet am 23. Januar die Dividendensaison 2009. Anders als noch im Vorjahr bleibt für Aktionäre aber diesmal netto weniger übrig. von Robert Kracht
Denn die Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag bemisst sich anhand der gesamten Ausschüttung, sodass netto nur 73,6 Prozent in die Taschen der Anteilseigner fließen. Im Vorjahr wurde nur die halbe Dividende mit der individuellen Progression besteuert, und das war selbst für Anleger mit Spitzensteuersatz günstiger. Hinzu kommt, dass jetzt die komplette Ausschüttung auf den Freistellungsauftrag von maximal 801 Euro pro Person angerechnet wird, sodass Steuern schneller einbehalten werden.
Noch schlechter sieht es für Besitzer von Aktienfonds und vergleichbaren ETFs aus. Während Aktionäre die vormals günstigere Steuerregel noch für alle 2008 kassierten Dividenden ausnutzen konnten, ist das bei Fondssparern anders. Denn die von den Fondsgesellschaften vor dem Jahreswechsel eingesammelten Ausschüttungen unterliegen schon komplett der Abgeltungsteuer, wenn diese nach dem Jahreswechsel ausgeschüttet werden. Das Gleiche gilt, wenn Aktienfonds die Dividenden thesaurieren. Durch die abzuführende Pauschalabgabe kann entsprechend weniger reinvestier werden.
Der Nachteil ist besonders krass, wenn die Fondsgesellschaften in den kommenden Wochen die aufgelaufenen Dividenden ausschütten oder im Falle der Thesaurierung ihr Geschäftsjahr beenden. Zu diesem Zeitpunkt fallen für Anleger steuerpflichtige Kapitaleinnahmen an. Obwohl die fast ausschließlich aus dem Vorjahr stammen, greift die Abgeltungsteuer auf die volle Dividende zu. Aktionäre hingegen deklarieren denselben Betrag über die Steuererklärung 2008, die Hälfte davon bleibt steuerfrei.
Genau umgekehrt verhält es sich bei Renten- und Geldmarktfonds. Direktanleger müssen 2008 geflossene Zinsen noch in voller Höhe mit ihrer individuellen Progression von maximal 45 Prozent versteuern. Bei Rentenfonds behält die Gesellschaft auf die jetzt oder in den kommenden Wochen überwiesenen oder thesaurierten Zinsen nur ein Viertel für den Fiskus ein. Das kann im Extremfall zu einer Verschiebung der gesamten Zinseinnahmen 2008 unter die Abgeltungsteuer führen - mit bis zu 20 Prozent Steuervorteil.
  • Aus der FTD vom 19.01.2009
    © 2009 Financial Times Deutschland,
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