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Merken   Drucken   09.09.2010, 17:00 Schriftgröße: AAA

Anlegerschutzgesetz: Bund verschont grauen Markt  

Die von der Bundesregierung angekündigte Reform des grauen Kapitalmarkts fällt harmloser aus als ursprünglich geplant. Vermittler von geschlossenen Fonds und stillen Beteiligungen sollen künftig von der Gewerbeaufsicht statt von der BaFin überwacht werden. von Ute Göggelmann  und Bernd Mikosch 
Geschlossene Fonds sollen nach Informationen aus Koalitions- und Branchenkreisen künftig zwar als Finanzinstrument gelten, damit fällt der Vertrieb eigentlich unter die BaFin-Aufsicht. Für freie Vermittler wird es aber eine Ausnahmeregelung geben - so wie sie heute schon für Berater gilt, die ausschließlich Investmentfonds vertreiben. Um verschärfte Pflichten kommt die Branche allerdings nicht herum: So müssen die geschätzten 70.000 Finanzvermittler in Deutschland künftig einen Sachkundenachweis vorlegen, eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen und umfangreiche Beratungs- und Dokumentationspflichten erfüllen.
Mit dem Kompromiss endet ein monatelanger Streit zwischen Schäuble und Wirtschaftsminister Rainer Brüderle. Während Schäuble in seinem Gesetzentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes auf eine BaFin-Aufsicht pochte, bevorzugte Brüderle die "mittelstandsfreundlichere und mit weniger Bürokratie" verbundene Lösung der Gewerbeaufsicht.

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