Der Ausschuss legte am Dienstag neue Vorschläge vor, die gegenüber einem ersten Entwurf vom Oktober des vergangenen Jahres eine nochmalige deutliche Verschärfung bedeuten. Kreditinstitute, die mehr Risiko eingehen, müssen also künftig mehr Kapital aufweisen als Banken, die vorsichtiger agieren. "Die Kapitalanforderungen der Banken werden damit besser mit den Risiken in ihren Handelsbüchern in Einklang gebracht", sagte der Vorsitzende des Baseler Ausschusses, Nout Wellink.
Deutsche Institute betroffen
Die neuen Regelungen müssten alle Banken befolgen, die ihre Markt- und Kreditrisiken im Handelsbuch nach dem fortgeschrittenen Ansatz mit internen Modellen berechnen. Nach Angaben aus Aufsichtskreisen sind das in Deutschland derzeit etwa 10 bis 20 Institute. Künftig sollen nicht nur Zahlungsausfälle abgesichert werden, sondern auch Wertverluste im Handelsbuch. Banken sollen demnach starke Kursveränderungen bei verbrieften Wertpapieren, Änderungen der Bonitätsnoten durch Ratingagenturen und ein Ansteigen der Ausfallwahrscheinlichkeit von Anleihen (Credit Spreads) sowie Kursverluste bei Aktien in ihren Risikomodellen berücksichtigen.
Die ursprünglichen Vorschläge sahen nur zusätzliche Kapitalanforderungen für Ausfallrisiken (Incremental Default) der Banken vor. Zudem ist die Ausweitung auf Aktien neu. Schon die ursprünglichen Vorschläge hätten einen deutlich höheren Kapitalbedarf vieler Banken zur Folge gehabt. Die Verschärfung erklärt sich durch die Finanzkrise, die gezeigt hat, dass auch ein drastischer Wertverfall einzelner Wertpapierklassen ein Institut in eine bedrohliche Lage bringen kann.
Neue Auswirkungsstudie
Wie stark die Kapitalanforderungen der Institute dadurch zusätzlich steigen, lässt sich derzeit nach Angaben aus Aufsichtskreisen noch nicht beziffern. Bei jedem Institut könnten sie anders ausfallen. Zudem müssten die Banken die neuen Modelle erst noch entwickeln. Eine Auswirkungsstudie, die vom Baseler Ausschuss noch in Auftrag gegeben wird, soll dabei helfen.
Deshalb wird es eine Übergangsfrist für die Anwendung der neuen Regeln geben. Zum 1. Januar 2010 sollen die Banken nur die neuen Ausfallrisiken und Ratingänderungen in ihren Modellen berücksichtigen müssen. Ein Jahr später sollen die Institute die darüber hinausgehenden Risiken einbeziehen.
Bis dahin sollen Übergangsregelungen gelten, die sicherstellen, dass Verbriefungen mit ausreichend Kapital unterlegt sind, teilte der Ausschuss weiter mit. Wie diese aussehen sollen, wollen die Aufseher im Laufe dieses Jahres in einem gesonderten Vorschlag veröffentlichen. Zu einem späteren Zeitpunkt planen die Aufseher, auch das Standardmodell zur Risikobemessung einer Überprüfung zu unterziehen. Dieses Modell wird derzeit von den meisten Banken angewandt.
Bis Mitte Oktober können Stellungnahmen zu den Vorschlägen abgegeben werden. Die endgültigen Regeln sollen dann bis Jahresende vorliegen.