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Merken   Drucken   03.05.2012, 14:39 Schriftgröße: AAA

"Bewährtes Marktverhalten": Norweger schlagen Algotrader

Sie tricksten den automatisierten Computerhandel aus und verdienten prächtig damit: Zwei Norweger sind endgültig vom Vorwurf der Marktmanipulation freigesprochen worden – weil sie nur taten, was "jeder rationale Investor hätte tun können".

Sie haben Schwachstellen einer elektronischen Handelsplattform geschickt ausgenutzt - jetzt sind sie vom Vorwurf der Marktmanipulation freigesprochen worden: Die Norweger Svend Egil Larsen und Peder Veiby haben im Kampf gegen die Maschine endgültig gesiegt. Der Oberste Gerichtshof in Oslo hat laut einem Bericht der Financial Times die Bewährungsstrafen aufgehoben, die 2010 in einem erstinstanzlichen Urteil gegen die beiden Männer verhängt worden waren.

Computerprogramme können doch nicht alles   Computerprogramme können doch nicht alles

Larsen und Veiby hatten 2007 entdeckt, dass sie mithilfe der Online-Handelsplattform Timber Hill Einfluss auf die Kurse bestimmter Aktien an der Börse in Oslo nehmen konnten. Es handelte sich um Anteilsscheine von drei norwegischen Unternehmen, die relativ wenig gehandelt wurden.

"Die Algorithmen waren schlecht programmiert. Das führte dazu, dass das Programm selbst bei kleinen Zukäufen einen Anstieg der Bieterpreise signalisierte", sagte Verteidiger Anders Brosveet nach dem ersten Gerichtsprozess vor zwei Jahren der "New York Times". Larsen und Veiby nutzten diesen Mechanismus aus, um die Preise der Papiere in die Höhe zu treiben und sie wenig später mit Gewinn zu verkaufen.

"Bewährte Strategie"

Zwei vom Obersten Gerichtshof befragte Gutachter sagten dazu, diese Taktik sei eine ganz normale Handelsstrategie. Auch die Richter sprachen laut norwegischen Medienberichten in ihrem Urteil von "bewährtem Marktverhalten", das nicht strafbar sei. Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, "falsche und irreführende Signale über Angebot, Nachfrage und Preise" zu geben.

Larsen sagte dazu laut Financial Times: "Jeder rationale Investor hätte tun können, was wir getan haben." Bis heute profitiere er von Schwächen automatisierter Handelsprogramme: "Erst letzten Monat hat die UBS vergessen, bei einem Algorithmus eine Preisuntergrenze zu setzen." Dadurch habe er die von der Schweizer Bank verkauften Aktien sehr billig bekommen. "Anschließend haben sie mich angerufen und mich aufgefordert, das Geschäft rückgängig zu machen." Das lehnte Larsen jedoch ab.

  • FTD.de, 03.05.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland
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