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28.12.2008, 08:00
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Einlagensicherung:
Auf der Suche nach der sicheren Bank
Erst Lehman, dann Kaupthing - die Finanzkrise hat auch viele Kleinanleger erwischt. Folge: Bei immer mehr Sparern geht Sicherheit nun vor Rendite. Doch wie sicher eine Anlage ist, hängt nicht nur von der Bank ab, sondern auch vom gewählten Produkt.
von Jochen Hägele
Erst wurden die Lehman-Zertifikate über Nacht nahezu wertlos, dann folgte der Zusammenbruch der isländischen Kaupthing-Bank. Innerhalb weniger Wochen machten mehr als 30.000 deutsche Sparer und Anleger die Erfahrung, dass auch ein mehr oder weniger bekannter Bankenname nicht für 100-prozentige Sicherheit steht. Die Allgemeinheit ist verunsichert und fragt sich, bei welcher Bank und in welchen Wertpapieren Risiken lauern.
Eine einfache Antwort gibt es darauf nicht. Zwar gilt das deutsche Einlagensicherungssystem als eines der sichersten, es ist aber nach Meinung von Experten für Kunden schwierig zu durchschauen. Fest steht: Die Einlagensicherung ist von vornherein auf Girokonto, Sparkonto, Festgeld und Tagesgeldkonten beschränkt sowie auf Sparbriefe.
Wichtig: Die jeweilige Anlageform muss auf den Namen des Anlegers ausgestellt sein. Inhaberschuldverschreibungen werden daher nicht geschützt. Doch in Deutschland führen mehrere Sicherungssysteme eine Existenz nebeneinander.
Der Einlagensicherungsfonds der deutschen BankenGrundsätzlich gilt die gesetzliche Einlagensicherung, die den Mindestvorschriften der Europäischen Union entspricht. Diese sichert 90 Prozent der Einlagen, allerdings nur bis maximal 20.000 Euro je Kunde pro Bank. Das Entstehen weiterreichender Garantien ist mit der Pleite des Kölner Bankhaus Herstatt von 1974 verbunden.
Damals verloren Tausende Anleger ihre Ersparnisse. Die deutschen Kreditinstitute errichteten daraufhin den Einlagensicherungsfonds deutscher Banken. Durch ihn werden Guthaben einschließlich der angefallenen Zinsen bis zu einer Höhe von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank abgesichert - pro Anleger. Das bedeutet einen vollständigen Schutz für die meisten Sparguthaben.
Doppelte Sicherungssysteme bei SparkassenSparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie die Genossenschaftsbanken haben eigene Sicherungssysteme. Hier sind die Einlagen in voller Höhe gesichert, wenn auch indirekt. Die Träger der Banken springen bei Schieflagen ein. Darüber hinaus haben die regionalen Sparkassen- und Giroverbände Stützungsfonds gebildet. A
ußerdem kann auf die Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen zurückgegriffen werden. Sollten auch diese Reserven nicht ausreichen, um die Entschädigungsansprüche abzudecken, kommt es zu einem überregionalen Ausgleich aller Sparkassen-Stützungsfonds.
Die öffentlichen Gebietskörperschaften übernahmen zudem lange Zeit die Garantie für den Bestand der Sparkassen oder Landesbanken. Die Gewährsträgerhaftung wurde jedoch Mitte 2005 angeschafft. Die Garantie gilt allerdings weiterhin für Ansprüche, die vor dem 18. Juli 2005 entstanden sind.
Teil 2: Auf Ausnahmen achten
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FTD.de, 28.12.2008
© 2008 Financial Times Deutschland,
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