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Merken   Drucken   29.06.2012, 11:07 Schriftgröße: AAA

Fall Schrempp: Scheinsieg für die Anleger

Leitartikel Das Urteil zur Informationspflicht von Aktiengesellschaften gegenüber ihren Anteilseignern hört sich nach einem Erfolg für Anleger an. Doch könnte es sich ins Gegenteil verkehren.

Wenn Anlegerrechte gestärkt werden, ist das eigentlich eine gute Sache. Denn Aktionäre sitzen gegenüber den von ihnen beauftragten Managements immer am kürzeren Hebel: Sie wissen weniger über ihr Unternehmen als ihr Personal. Ihnen fehlen einfach die Insiderinformationen.

So was kann ärgerlich sein und vor allem teuer. Da kann sich zum Beispiel wie im Fall Schrempp eine dramatische Personalentscheidung über viele Wochen entwickeln, und immer mehr Leute erfahren davon - nur die, denen das Unternehmen gehört, bekommen es zuletzt mit. Das hält der Europäische Gerichtshof für unzumutbar. Auch über die Zwischenschritte wichtiger Entscheidungen müssen börsennotierte Unternehmen in Europa ihre Anleger informieren, haben die Luxemburger Richter jetzt geurteilt.

Was erst mal gut klingt, könnte in der Praxis sehr schnell zum Gegenteil des hehren Richterziels führen: zu weniger Transparenz für die Anleger und zu weniger Rechtssicherheit für die Unternehmen. Denn welcher Zwischenschritt einer wichtigen Unternehmenserscheinung ist denn nun wann veröffentlichungspflichtig? Das wird im Zweifel wieder vor den nationalen Gerichten geklärt werden müssen.

Der Konzernchef Jürgen Schrempp auf der Hauptversammlung von ...   Der Konzernchef Jürgen Schrempp auf der Hauptversammlung von DaimlerChrysler im Jahr 2004

Gleichzeitig werden sich Konzernvorstände und Aufsichtsräte nun bei den wirklich wichtigen Entscheidungsprozessen verstärkt auf Ausnahmetatbestände berufen, um weiter im Verborgenen agieren zu können. Solange sie dabei gerichtsfest genug vorgehen, haben die Anleger wieder das Nachsehen.

Und auch die anderen möglichen Folgen des EuGH-Urteils zeigen: Mit schwammigen höchstrichterlichen Formulierungen lässt sich das Problem der Informationsasymmetrie zwischen Aktionären und Management nicht lösen. Kein Kleinaktionär wird die Flut von Ad-hoc-Mitteilungen noch sinnig für etwaige Anlageentscheidungen nutzen können, wenn Unternehmen ängstlich jeden Zwischenschritt vermelden sollten. Die Unsicherheit darüber, was dieses Urteil praktisch bedeutet, kann das Management im schlimmsten Fall in seiner Entscheidungsfähigkeit sogar lähmen.

Für die börsennotierten Unternehmen erhöht die Entscheidung in Luxemburg denn auch vor allem die sogenannten Signalisierungskosten - den Ressourcenaufwand des Managements, das seinen Auftraggebern jetzt noch stärker signalisieren muss, dass es wirklich gutwillig ist. Dafür werden dann im Zweifel Rechtsanwälte bezahlt oder Investor-Relations-Abteilungen ausgebaut. Diese Kosten tragen am Ende dann doch: die Anleger.

Solange dieser jetzt zusätzlich nötige Aufwand geringer ist als der erwartete Ertrag der vertrauensbildenden Maßnahmen, ist es ein gutes Urteil. Ist er es nicht, schadet es vielmehr. Und zwar auch den Anlegern.

  • Aus der FTD vom 29.06.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland
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Kommentare
  • 03.07.2012 14:29:52 Uhr   bankomat: Informationspflicht bei investorrelevanten En...

    "Solange dieser jetzt zusätzlich nötige Aufwand geringer ist als der erwartete Ertrag der vertrauensbildenden Maßnahmen, ist es ein gutes Urteil. Ist er es nicht, schadet es vielmehr. Und zwar auch den Anlegern."

    Im Falle Schrempp war die Sachlage jedoch eindeutig: wenn ein "Schädling" das Unternehmen verlässt, der über 100 Mia EUR mit seiner DC- Wahnvorstellung in den Sand gesetzt hat, dann ist eine AdHoc-Meldung natürlich für die Anlager eine absolut positive Nachricht, die den Aktienkurs sofort nach oben treibt...und deshalb hätte Daimler auch sofort alle Investoren benachrichtigen müssen.

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