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Merken   Drucken   23.12.2008, 14:00 Schriftgröße: AAA

Geldanlage: Knackpunkt Erbschaftssteuer

Die Erbschaftsteuerreform bringt ab dem kommenden Jahr geänderte Tarife und Wertansätze. Ob ein Vermögensübertrag sich noch in diesem Jahr lohnt, kommt auf den Einzelfall an. von Robert Kracht
Die ab Neujahr 2009 geltende Reform der Erbschaftsteuer setzt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um, alle Vermögensarten auf Marktniveau zu erfassen. Ob sich ein Vermögenstransfer eher noch bis Silvester oder erst einen Tag später lohnt, lässt sich nicht pauschal ausmachen.
Da das jährliche Steueraufkommen mit rund 4 Mrd. Euro in etwa gleichbleiben soll, bringt die Reform ausgleichende Be- und Entlastungen. Wir zeigen, welche Änderungen 2009 anfallen.
Steuersatz Für Kinder, Ehegatten und Enkel steigen die Freibeträge deutlich, die übrige Verwandtschaft muss hingegen drastisch steigende Steuersätze ab 30 Prozent aufwärts hinnehmen (siehe Tabelle). "Hier bringt die Reform also gleich zwei Nachteile auf einmal, höhere Bewertungsansätze und Tarife", betont Klaus Weber, Professor für Steuerrecht an der Fachhochschule in Pforzheim: "Daher sollten sich Bruder, Nichte, Cousin oder Lebensgefährte mit der Neuregelung der Vermögensverhältnisse eher beeilen."
Was sich alles ändert - Persönlicher Freibetrag in Euro
Rechtsstand bis 2008 ab 2009
Ehegatte 307 000 500 000
Eingetragener Lebenspartner 5200 500 000
Kinder 205 000 400 000
Enkel 51 200 200 000
Eltern im Erbfall 51 200 100 000
Geschwister, Nichten, Eltern bei Schenkung 10 300 20 000
Entfernte und nicht Verwandte 5200 20 000
Ausländische Erben 1100 2000
Quelle: eigene Recherche
 
Die Wahl zwischen altem und neuem Recht gibt es nur bei Erbfällen 2007 und 2008. Geschenke müssen also genau getimt werden. Während der Transfer von Lebensversicherungen oder vermieteter Villa in nobler Lage noch 2008 günstiger ist, kommt die Übergabe von Sparguthaben oder Eigenheim eher nach dem Jahreswechsel in Betracht.
Die Bewertung zum Marktpreis macht Zuwendungen nicht unbedingt teurer oder zumindest nicht drastisch. Vom Verkehrswert werden pauschal zehn Prozent abgezogen, im Schnitt liegt der Aufpreis bei rund einem Drittel. Kein Grund für einen schnellen Transfer an Gatten, Kinder oder Enkel. Ein kaum beachteter Aspekt kommt nämlich mindernd hinzu. Künftig dürfen die auf dem Haus lastenden Schulden komplett abgezogen werden, die derzeit nur mit rund der Hälfte wirken. Entfernt oder überhaupt nicht Verwandte sollten den Immobilientransfer hingegen vorziehen, falls das in den verbleibenden Wochen noch gelingt. Denn hier wirkt der künftig anziehende Steuersatz auf einen höheren Hauswert. "Maßgebend ist das Übergangsdatum im Notarvertrag, hier sollte also in den nächsten Tagen unbedingt ein Entwurf erstellt werden", rät Weber.
Die schuldenfreie Villa mit bester Lage, Ausstattung und großer Außenanlage wird leicht dreimal so teuer wie derzeit. Dennoch kann es zur kompletten Steuerfreiheit für den Ehepartner beim selbst genutzten Domizil am Starnberger See kommen. Hierzu muss die Witwe allerdings zehn Jahre in der Wohnung bleiben. Das Privileg gilt auch für den Nachwuchs, aber nur im Erbfall und bei Wohnflächen von bis zu 200 Quadratmetern.
Aufgrund der höheren Hausbewertung gewährt der Gesetzgeber ab 2009 eine zinslose Steuerstundung. Denn die gerade erhaltene Immobilie soll nicht nur wegen der Steuer gleich wieder versilbert werden müssen. Auch Vermietern wird Luft geschaffen, da sie erst mit den laufenden Erlösen der kommenden Jahre die Schulden beim Finanzamt tilgen müssen.
Eine Entlastung der Erb-reform ist bislang unbeachtet geblieben: Bei einer Immobilienschenkung gegen Vorbehaltsnießbrauch darf der Kapitalwert dieses Nutzungsrechts bislang nicht mindernd abgesetzt werden. Die Steuer wird lediglich bis zum Tod des Nießbrauchers gestundet. "Ab 2009 zählt der kapitalisierte Nießbrauchswert dagegen komplett als Verbindlichkeit", sagt Weber. Dieser Abzugsposten erhöht sich sogar, da eine aktualisierte Sterbetabelle angewendet wird. Aufgrund der längeren Lebenserwartung steigt der Kapitalwert an und mindert das steuerpflichtige Hauspräsent deutlich. Also sollte der Nießbrauch erst nach Abfeuern der Silvesterraketen abgeschlossen werden.
Bereits heute setzt das Finanzamt aktuelle Kurswerte von Wertpapieren und Guthabenstände bei Konten nebst aufgelaufener Zinsen an. Durch die anziehenden Freibeträge kann der Nachwuchs in einigen Wochen knapp doppelt und ein Enkel viermal soviel Geld geschenkt bekommen, ohne dass Steuern anfallen. Geht das gemeinsame Depot von Vater und Mutter auf den Nachwuchs über, sind die Freibeträge sogar doppelt verwendbar. Weniger eng Verwandte zahlen künftig deutlich mehr Abgaben, auch wenn Wertpapiere mit gleicher Bemessungsgrundlage den Besitzer wechseln. Der höhere Tarif wirkt sich extrem belastend aus, da etwa bei Geschwistern oder Neffen nur 20.000 Euro steuerfrei bleiben und der Tarif sofort mit 30 Prozent startet. Da muss gleich ein Teil der Wertpapiere verkauft werden, um den Fiskus zu bedienen.
Vor Fälligkeit überschriebene Lebensversicherungen werden ab 2009 mit dem aktuellen Rückkaufswert angesetzt. Derzeit zählt der zu Lebzeiten übertragene Vertrag nur mit zwei Dritteln der eingezahlten Prämien, ein Bruchteil der angesparten Summe. Damit löst die jetzt noch übertragene Police keine oder kaum Schenkungsteuer aus. "Daher macht es in vielen Familien Sinn, den Vertrag noch vor seinem planmäßigen Ablauf jetzt zu verschenken", rät Weber. Die erhöhten Freibeträge für enge Verwandte gleichen den drastisch erhöhten Ansatz zum Rückkaufswert bei Weitem nicht aus. Wird dem Unternehmen beispielsweise ein Versichertenwechsel zum Wunschtermin 15. Dezember angezeigt, ist die geringe Bemessungsgrundlage gerettet.
  • FTD.de, 23.12.2008
    © 2008 Financial Times Deutschland,
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