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Merken   Drucken   14.12.2008, 09:00 Schriftgröße: AAA

Geldanlage: Steuern sparen für starke Nerven

Experten raten wegen der Abgeltungsteuer dazu, möglichst bis Jahresende zu investieren, um sich den Bestandschutz zu sichern. Was aber, wenn erst 2010 eine Lebensversicherung fällig wird? Fremdfinanzieren heißt die Lösung, aber sie lohnt sich nicht für jeden. von Heino Reents
Die Uhr tickt. Noch zwei Wochen haben die Bundesbürger Zeit, Geld anzulegen, ohne dass die Abgeltungsteuer mit 25 Prozent greift. Experten raten dazu, möglichst noch bis Jahresende zu investieren, um sich den Bestandschutz zu sichern. Denn nur wer bis Ende Dezember sein Geld in Wertpapiere investiert, sichert sich noch die Steuerfreiheit auf Kursgewinne.
Deshalb erscheint es auch durchaus sinnvoll, zukünftig geplante Kapitalanlagen bereits in diesem Jahr vorzuziehen. Wird beispielsweise eine Lebens- oder Rentenversicherung in den kommenden Jahren fällig, die ohnehin in Wertpapiere investiert werden soll, bietet es sich unter Umständen an, diese Investition jetzt schon zu tätigen.
"Es kann für Anleger von Vorteil sein, die Summe aus einer Versicherung, die etwa 2010 fällig wird, jetzt schon in Aktien zu investieren", sagt Lothar Behrens, Vorstandsmitglied der Augsburger Aktienbank (AAB).
Entscheidende Laufzeit
Eine Möglichkeit ist es, die Versicherung vorzeitig zu aufzulösen. "In den seltensten Fällen macht aber eine vorzeitige Kündigung einen Sinn", warnt Ronald Eger, Produktmanager des Finanzmaklers AWD. Denn kurz vor Vertragsablauf könnten dem Versicherungsnehmer die Schlussgewinnanteile durch die Lappen gehen.
Bei Lebensversicherungen ist es entscheidend, wie viel Zeit von der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit bereits zurückgelegt wurde. Davon wird es abhängig gemacht, zu wie viel Prozent der Kunde am sogenannten Schlussüberschuss beteiligt wird.
"Insofern sollte in jedem Fall eine Anfrage an die Versicherungsgesellschaft gestellt werden, um zu erfahren, in welcher Höhe man trotz vorzeitiger Vertragsbeendigung am Schlussüberschuss beteiligt wird", rät Eger.
Policenverkauf ist lukrativer als Kündigung
Statt der vorzeitigen Kündigung können Versicherungsnehmer ihre Police aber auch verkaufen. "Das ist die einzig vernünftige Variante. Beim Verkauf über den Zweitmarkt sind in der Regel 10 bis 20 Prozent mehr Erlös zu erzielen", sagt Eric Wiese, Geschäftsführer der Vermögensverwaltung Hamburger Vermögen. "Am Zweitmarkt werden Policen mit kurzer Restlaufzeit immer mit Kusshand genommen."
Der Vorteil für den Versicherten: Während die Kündigung der Policen vor Ablauf von zwölf Jahren steuerpflichtig ist und Kapitalertragsteuer einbehalten wird, gilt dies nicht beim Verkauf. Aber: Die gewerblichen Anbieter interessieren sich vorrangig für Verträge mit kurzer Restlaufzeit und hoher Ablaufleistung.

Teil 2: Alternative Policendarlehen

  • FTD.de, 14.12.2008
    © 2008 Financial Times Deutschland,
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