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Merken   Drucken   26.02.2009, 16:07 Schriftgröße: AAA

Geldanlage: Was außer der Abgeltungsteuer kommt

Ab Januar wirbelt die neue Pauschalabgabe die Nettorendite durcheinander. Zudem stehen weitere Gesetzesänderungen an. FTD.de zeigt die Neuerungen für Anleger, von Bausparen bis Altersvorsorge. von Robert Kracht
Nahezu alles dreht sich zum Ende dieses Jahres um die Abgeltungsteuer, sodass die übrigen Gesetzesänderungen kaum beachtet werden. Dabei gibt es eine Fülle weiterer Neuregelungen über Vorschriften, die derzeit noch ihren parlamentarischen Weg gehen und teilweise rückwirkend ab Neujahr 2008 in Kraft treten sollen. Das betrifft viele Maßnahmen rund um Immobilien und Sparguthaben.
Seit dem 1. November 2008 gibt es Riester-geförderte Verträge. Wer noch in diesem Jahr eine Police abschließt und die erforderlichen Mindestbeiträge einbezahlt, profitiert von einer Grundzulage von 154 Euro und der Kinderzulage von 185 Euro je Sprössling. Für nach 2007 geborene Kinder gibt es sogar 300 Euro. Sparer unter 25 Jahren erhalten noch den neuen Berufsstarterbonus von 200 Euro extra.
Bei Bausparverträgen, die ab dem 1. Januar 2009 laufen, wird die Wohnungsbauprämie nur bei wohnungswirtschaftlicher Verwendung ausgezahlt, wenn der Bausparer bei Vertragsabschluss über 24 Jahre alt ist. Für mehr Flexibilität lohnt noch ein Vertragsabschluss im laufenden Jahr. Für Bausparverträge ist ab 2009 oft erstmals ein Freistellungsauftrag notwendig. Derzeit fällt meist kein Zinsabschlag an.
Durch das Jahressteuergesetz 2009 entfällt der Progressionsvorbehalt bei steuerfreien Einkünften aus anderen EU-Ländern. Damit erhöhen Erträge von geschlossenen Fonds etwa aus London oder Prag nicht mehr den Steuersatz des Anlegers auf sein übriges Einkommen und führen zu einer Ersparnis. Das kann sogar zu weißen Einkünften führen, wenn die im jeweiligen Land unter dem dortigen Freibetrag liegen. Bei offenen Immobilienfonds wirkt sich die Entlastung ab 2009 sogar auf Drittländer aus.
Ab 2009 erfährt der Fiskus noch mehr von Steuerzahlern. Banken müssen Geldgeschenke melden und Versicherungen, wenn eine Police verkauft wird. Zudem steht Betriebsprüfern ein neues Druckmittel zur Verfügung, indem sie besuchte Selbstständige um einen Kontenabruf bitten dürfen. Die können zwar ablehnen, dann drohen aber großzügige Hinzuschätzungen beim Gewinn. Wird dem Suchlauf zugestimmt, kommen alle privaten und betrieblichen Konten auf den Tisch.
Spekulationsgewinne bleiben steuerfrei, wenn sie unter der Freigrenze bleiben. Sie ist von 512 Euro auf 600 Euro erhöht worden und gilt für Immobilien, Gold, Münzsammlungen und Börsengeschäfte gleichermaßen. Die Grenze ist 2009 noch für Wertpapiere nutzbar, sofern sie 2008 gekauft wurden. Dann gehört das innerhalb der Spekulationsfrist realisierte Kursplus noch in die Steuererklärung. Sofern Gewinne der Abgeltungsteuer unterliegen, wirkt die Freigrenze nicht mehr.
Die Auflistung der Banken entfällt ab 2009. Anleger können diese den Steuerformularen nachgebildete Aufstellung also nicht mehr nutzen, wenn sie ihre Kapitaleinnahmen dem Finanzamt etwa wegen Verlusten melden wollen. Dafür gibt es aber eine neue Steuerbescheinigung, die Kreditinstitute auf Antrag ausstellen.
Bei ab 2009 angeschafften beweglichen Wirtschaftsgütern verlängert sich die Spekulationsfrist von einem Jahr auf zehn Jahre, sofern diese einen laufenden Ertrag abwerfen. Damit können geschlossene Flugzeug-, Lokomotiven- oder Containerfonds für ihre Beteiligten künftig nur noch dann steuerfreie Verkäufe realisieren, wenn sie ihr Vermögen langfristig halten. Das gelingt bei Fliegern und Loks, bei Behältern aber eher nicht.
Maßnahmen rund um Wohnung und Garten sind ab 2009 deutlich besser von der Steuer absetzbar. 20 Prozent vom Reparaturaufwand darf mit 1200 Euro statt derzeit 600 Euro abgezogen werden. Das gilt auch für die Ferien- und Zweitwohnung im EU-Ausland. Die Rechnung vom Gärtner berücksichtigt der Fiskus ab Neujahr sogar mit bis zu 4000 statt 600 Euro noch für 2008.
Die Zulage für vermögenswirksame Leistungen steigt 2009 von 18 auf 20 Prozent und die Einkommensgrenze von 17.900 Euro auf 20.000 Euro und bei Verheirateten auf 40.000 Euro. Dies gilt aber nicht fürs Bausparen, hier gelten die derzeitigen Größen weiter. Arbeitgeber können ihrer Belegschaft künftig eine steuer- und sozialversicherungsfreie Mitarbeiterbeteiligung bis zu 360 Euro pro Jahr zukommen lassen. Derzeit sind es nur 135 Euro. Das Geld darf auch in neue Mitarbeiterbeteiligungsfonds fließen, die nach dem Jahreswechsel aufgelegt werden. Sie investieren in die Unternehmen, die ihren Arbeitnehmern freiwillige Leistungen zum Erwerb von solchen Anteilen gewähren.
Selbstständige können Dividenden und Aktiengewinne ab 2009 nur noch mit 40 statt bislang 50 Prozent steuerfrei kassieren. Dafür dürfen sie Kursverluste und den Aufwand für die Aktienanlage mit 60 statt derzeit 50 Prozent als Betriebsausgabe vom Gewinn absetzen. Privatanleger müssen Dividenden dagegen voll versteuern, der Werbungskostenabzug entfällt.
Über das Jahressteuergesetz 2009 gibt es eine Verbesserung für in- und ausländische Real Estate Investment Trusts (REIT), indem die Doppelbelastung von Dividenden entschärft wird. Schüttet der REIT Erträge einer steuerpflichtigen Tochtergesellschaft oder von ausländischen Immobilien aus, die bereits jenseits der Grenze der Besteuerung unterliegen, bleibt die Dividende insoweit ab 2009 zu 40 Prozent steuerfrei. Dieses Privileg gilt aber nicht, sofern der Anleger mit REITs Gewinne realisiert. Die zählen in voller Höhe.
Beiträge zu Rürup-Policen und zur gesetzlichen Rentenversicherung lassen sich mit 68 statt 66 Prozent als Sonderausgabe absetzen. Damit können bis zu 13.600 Euro von der Steuer abgesetzt werden, bei Ehepaaren unabhängig vom Einzahlenden sogar 27.200 Euro.
  • FTD.de, 26.02.2009
    © 2009 Financial Times Deutschland,
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