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Merken   Drucken   20.02.2012, 09:22 Schriftgröße: AAA

Geldwäschegesetz: Finanzagentur kündigt massenweise Konten

Von zehntausenden Privatanlegern fehlen Unterlagen, die laut dem Geldwäschegesetz bei der Finanzagentur vorgelegt werden müssen. Die Bundesbehörde macht deshalb Ernst mit ihrer Drohung. von Georgia Hädicke 
Die Finanzagentur des Bundes hat ihre Drohung wahr gemacht und insgesamt 40.000 Konten von Privatkunden gekündigt. Das teilte die Frankfurter Behörde am Freitag mit. Als Grund für die Kündigung nannte die Finanzagentur, dass die betroffenen Kontoinhaber es versäumt hatten, wiederholt angeforderte Identifikationsunterlagen rechtzeitig bei der Behörde einzureichen.
Hintergrund der Massenkontokündigungen ist das Geldwäschegesetz, das seit dem 31. Januar 2012 auch für die Finanzagentur gilt. Die Behörde regelt die Kapitalmarktgeschäfte des Bundes. Wer als Privatanleger Bundeswertpapiere wie Anleihen oder Schatzbriefe kauft, kann bei der Finanzagentur kostenlos ein Schuldbuchkonto eröffnen. Dafür reichten bis Ende Januar wenige Kundendaten - seither ist das anders. Um dem Geldwäschegesetz zu entsprechen, müssen Kunden nun bei einer Kontoeröffnung Staatsangehörigkeit und Geburtsort angeben.
Deswegen hatte die Finanzagentur ihre Kontoinhaber in zwei Kundenschreiben dazu aufgefordert, eine beglaubigte Kopie ihres Ausweises an die Einrichtung zu senden, oder die Papiere in Frankfurt direkt vorzuzeigen. Die Kommunikation der Einrichtung war in dem Zusammenhang in die Kritik geraten, weil sich Kontoinhaber teilweise schlecht informiert fühlten, oder im Kundenzentrum mit ihren Anfragen nicht durchkamen. Auf das erste Schreiben der Agentur, das im August 2011 verschickt worden war, hatte nur rund ein Viertel der Kunden überhaupt reagiert.
Das Anlagevolumen von privaten Investoren bei der Finanzagentur lag Ende Januar bei 9,1 Mrd. Euro. Die Behörde führte zu dem Zeitpunkt rund 400.000 Konten von Privatpersonen. "Die Summe der nunmehr geldwäschegesetzkonform geführten Konten beträgt rund 355.000", sagte ein Sprecher. Die 40.000 gekündigten Konten seien allerdings nicht aufgelöst. Die dort eingetragenen Wertpapiere können bis zur Fälligkeit verwahrt oder im Rahmen der Emissionsbedingungen verkauft oder zurückgegeben werden. "Der Kunde kommt jederzeit an sein Geld, kann dort aber keine neuen Wertpapiere einlagern."
Eine Nachreichung der Papiere sei nun nicht mehr möglich, sagte der Sprecher, die Kündigung sei wirksam. Es ist aber möglich, ein neues Konto bei der Finanzagentur zu eröffnen, in das die bisherigen Bestände vom alten Konto übertragen werden können. Dazu benötigt die Behörde allerdings wiederum die Identifikationsunterlagen vom Kontoinhaber.
Neukunden können ein einfacheres Verfahren nutzen, weil sie keine beglaubigten Unterlagen bei der Behörde einreichen müssen. Beim sogenannten Postident-Verfahren reicht es, wenn ein Kunde seinen Ausweis bei einer Postfiliale vorlegt.
  • FTD.de, 20.02.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland,
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