Die Finanzagentur des Bundes hat ihre Drohung wahr gemacht und insgesamt 40.000 Konten von Privatkunden gekündigt. Das teilte die Frankfurter Behörde am Freitag mit. Als Grund für die Kündigung nannte die Finanzagentur, dass die betroffenen Kontoinhaber es versäumt hatten, wiederholt angeforderte Identifikationsunterlagen rechtzeitig bei der Behörde einzureichen.
Hintergrund der Massenkontokündigungen ist das Geldwäschegesetz, das seit dem 31. Januar 2012 auch für die Finanzagentur gilt. Die Behörde regelt die Kapitalmarktgeschäfte des Bundes. Wer als Privatanleger Bundeswertpapiere wie Anleihen oder Schatzbriefe kauft, kann bei der Finanzagentur kostenlos ein Schuldbuchkonto eröffnen. Dafür reichten bis Ende Januar wenige Kundendaten - seither ist das anders. Um dem Geldwäschegesetz zu entsprechen, müssen Kunden nun bei einer Kontoeröffnung Staatsangehörigkeit und Geburtsort angeben.
Deswegen hatte die Finanzagentur ihre Kontoinhaber in zwei Kundenschreiben dazu aufgefordert, eine beglaubigte Kopie ihres Ausweises an die Einrichtung zu senden, oder die Papiere in Frankfurt direkt vorzuzeigen. Die Kommunikation der Einrichtung war in dem Zusammenhang in die Kritik geraten, weil sich Kontoinhaber teilweise schlecht informiert fühlten, oder im Kundenzentrum mit ihren Anfragen nicht durchkamen. Auf das erste Schreiben der Agentur, das im August 2011 verschickt worden war, hatte nur rund ein Viertel der Kunden überhaupt reagiert.