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Merken   Drucken   27.07.2009, 22:04 Schriftgröße: AAA

Naked Short Selling: SEC verbietet Leerverkäufe dauerhaft  

Wer auf fallende Kurse einer Aktie setzt und sich das Papier für seine Leerverkäufe nicht einmal geliehen hat, bekommt es auch künftig mit der SEC zu tun: Die Börsenaufsicht hat solche Geschäfte auf Dauer untersagt.
Die US-Börsenaufsicht hat als Konsequenz aus der Finanzkrise die Regeln für umstrittene Börsenwetten auf fallende Kurse dauerhaft verschärft. Die SEC setzte am Montag ein bisher befristetes Verbot für die verschärfte Variante der sogenannten ungedeckten Leerverkäufe ("naked short-selling") auf Dauer in Kraft. Diese Form der Kurswetten sei "missbräuchlich", begründete die Aufsicht die Entscheidung.
Grundsätzlich bleiben Leerverkäufe allerdings erlaubt. Diese Spekulationsgeschäfte können nach Ansicht von Kritikern Kurse zum Absturz bringen und Unternehmen in ihrer Existenz gefährden - etwa im vergangenen Jahr während der schweren Turbulenzen an den Börsen.
Bei Leerverkäufen im Allgemeinen verkaufen Investoren Aktien, die sie gar nicht besitzen, sondern sich gegen Gebühr von Dritten leihen. Sie hoffen auf fallende Kurse, um die Papiere billiger zurückkaufen zu können. Die Differenz abzüglich der Leihgebühr streichen sie als Gewinn ein. Bei der Variante der ungedeckten Leerverkäufen haben sie die Aktien nicht einmal wirklich geliehen. Die Spekulanten nutzten bislang eine Regelungslücke aus.
Die Regelung trifft besonders Hedge-Fonds und andere Spekulanten. Manche Experten geben ihnen eine Mitschuld am Zusammenbruch der US-Investmentbank Lehman Brothers im September 2008, der weltweit die Wirtschaftskrise verschärfte. Befürworter der Spekulationsgeschäfte argumentieren dagegen, Aktienkurse spiegelten nur die jeweils tatsächliche Lage eines Unternehmens wider.
  • dpa, 27.07.2009
    © 2009 Financial Times Deutschland,
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