Geld anlegen nach Plan: Von Aktien bis Hedge-Fonds, von Edelmetallen bis zu Index-Zertifikaten.
| Das Abc des Einspruchs |
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| Prüfung Über den strittigen Sachverhalt muss vor dem Europäischen Gerichtshof, dem Bundesverfassungsgericht oder dem Bundesfinanzhof ein laufendes Verfahren anhängig sein. |
| Einspruch Setzt das Finanzamt den Steuerbescheid nicht von sich aus nur vorläufig fest, muss der Sparer schriftlich Einspruch einlegen. Das Schreiben braucht lediglich das Aktenzeichen des passenden Musterverfahrens zu enthalten. |
| Aufschub Das Finanzamt lässt den Einspruch unbearbeitet ruhen, darauf haben Bürger einen Anspruch. Mit rechtskräftigem Urteil wird der Fall wieder aufgerollt. Bei positivem Ausgang erhält der Steuerzahler eine Erstattung nebst Zinsen, sonst bleibt alles beim Alten. |