Ehemalige Kunden des insolventen Energieanbieters Teldafax sollten offene Forderungen bis zum 31. Januar beim Insolvenzverwalter anmelden. Wer diese Frist versäumt, muss mit zusätzlichen Kosten rechnen, warnt die Verbraucherzentrale Sachsen.
Viele Gläubiger haben vom Insolvenzverwalter Vordrucke erhalten, auf denen sie ihre Forderungen melden können. Aber auch ohne einen solchen Vordruck haben Kunden die Möglichkeit, sich in einem formlosen Schreiben an den Verwalter zu wenden. Wer nicht genau weiß, wie hoch sein Guthaben bei Teldafax ist, sollte es schätzen, raten die Verbraucherschützer.
Außerdem sollten sie den Insolvenzverwalter auffordern, genau zu prüfen, welchen Teil des ursprünglich eingezahlten Guthabens sie bis zur Insolvenz verbraucht haben.