FTD.de » Finanzen » Aktien + Märkte » Ihr Geld in dieser Woche

Merken   Drucken   21.01.2012, 09:00 Schriftgröße: AAA

Portfolio: Ihr Geld in dieser Woche

Im FTD-Überblick über Entwicklungen bei der Geldanlage geht es diesmal um Skiunfall, Falschgeld, Abschleppkosten sowie Fristablauf bei Teldafax. von Christoph Hus
 
Skifahrer bekommen Geld von ihrer Unfallversicherung, wenn sie auf der Piste einem anderen Skifahrer ausweichen müssen und sich dabei verletzen.
Auf dieses Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: IV ZR 29/09) weist der Deutsche Anwaltverein hin. Ein Skifahrer war nach einem Ausweichmanöver in einen Schneehaufen gestürzt und hatte sich dabei an der Schulter verletzt. Die Versicherung weigerte sich zu zahlen.
Der Mann sei nicht mit einem anderen Skifahrer kollidiert, deshalb liege kein Unfall vor. Das sahen die Richter anders und gaben dem Versicherungskunden recht. Die Verletzung sei eine Folge des Aufpralls auf den Schnee, man könne deshalb von einem Unfall sprechen.
Bei 50- und 20-Euro-Scheinen ist die Gefahr für Verbraucher besonders hoch, auf Blüten hereinzufallen. Das belegt eine aktuelle Statistik der Deutschen Bundesbank. Danach waren im vergangenen Jahr 42 Prozent der gefälschten Banknoten 50-Euro-Scheine und 36 Prozent 20-Euro-Scheine. Es folgten 100-Euro-Scheine, die 14 Prozent des Falschgelds ausmachten. 5-, 10-, 200- und 500-Euro-Blüten sind dagegen äußerst selten.
Insgesamt ist die Gefahr gesunken, an einen falschen Geldschein zu geraten. Im vergangenen Jahr registrierte die Bundesbank 39.000 gefälschte Scheine. Im Vorjahr waren es noch 60.000 gewesen. Um sich zu schützen, sollten Verbraucher auf die Sicherheitsmerkmale der Scheine achten - fühlbare Schrift, Wasserzeichen, Hologramm sowie Glanzstreifen.
Ehemalige Kunden des insolventen Energieanbieters Teldafax sollten offene Forderungen bis zum 31. Januar beim Insolvenzverwalter anmelden. Wer diese Frist versäumt, muss mit zusätzlichen Kosten rechnen, warnt die Verbraucherzentrale Sachsen.
Viele Gläubiger haben vom Insolvenzverwalter Vordrucke erhalten, auf denen sie ihre Forderungen melden können. Aber auch ohne einen solchen Vordruck haben Kunden die Möglichkeit, sich in einem formlosen Schreiben an den Verwalter zu wenden. Wer nicht genau weiß, wie hoch sein Guthaben bei Teldafax ist, sollte es schätzen, raten die Verbraucherschützer.
Außerdem sollten sie den Insolvenzverwalter auffordern, genau zu prüfen, welchen Teil des ursprünglich eingezahlten Guthabens sie bis zur Insolvenz verbraucht haben.
Abschleppunternehmen dürfen Autos so lange einbehalten, bis der Halter alle Gebühren beglichen hat. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: V ZR 30/11). Geklagt hatte eine Frau, die ihren Wagen auf dem Parkplatz eines Supermarkts abgestellt hatte, ohne dort einzukaufen.
Das Unternehmen, das das Auto daraufhin im Auftrag des Geschäfts abgeschleppt hatte, verlangte eine Gebühr von 219,50 Euro. Weil die Frau nicht zahlen wollte, weigerte sich die Abschleppfirma, den Wagen herauszugeben. Zu Recht, entschieden die Richter. Der Frau stehe auch keine Entschädigung für die Zeit zu, in der sie ihren Wagen nicht nutzen konnte.
  • FTD.de, 21.01.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland,
Jetzt bewerten
Bookmarken   Drucken   Senden   Leserbrief schreiben   Fehler melden  

Newsletter:   Eilmeldungen Finanzen

Wenn die Deutsche Bank durch einen Stresstest fällt, erfahren Sie es zuerst in unserem Finanznewsletter.

Beispiel   |   Datenschutz
markets - Das Finanzinformationsportal
  DAX 6315,89  [30.14 +0,48%
  Euro Stoxx 50 2156,52  [22.47 +1,05%
  Dow Jones 12529,75  [33.6 +0,27%
  Nasdaq Composite 2839,38  [-10.74 -0,38%
  Euro 1,25268 USD  [-0.00081 -0,06%
  Brent-Öl 106,56 USD  [0.25 +0,24%
Tweets von FTD.de Finanz-News

Weitere Tweets von FTD.de

Immobilien-Kompass
Partnerangebot Immobilien suchen in ...
  • Kursverluste, Ärger mit Behörden und der Nasdaq: Das Börsenparkett ist zu glatt für Facebook. Die Internetstars aus Kalifornien sehen am Aktienmarkt aus wie Anfänger. Damit es Ihnen nicht so geht: Testen Sie Ihr Börsenwissen.

    Bei einem Verlust von 30 Prozent - wie stark müsste der Aktienkurs steigen, damit Sie wieder beim Anfangsniveau angelangt sind?

    Börsen-Quiz: Machen Sie es besser als Facebook

    Alle Tests

  14.03. Quiz Kennen Sie sich aus im DAX?

Wer seit Jahresbeginn auf Aktien setzt, kann sich bislang über einen satten Gewinn freuen. Mischen Sie mit bei der Rally - im Quiz von FTD.de. Testen Sie ihr DAX-Wissen.

Seit wann gibt es den DAX?

Quiz: Kennen Sie sich aus im DAX?

Alle Tests

 



AKTIEN + MÄRKTE

mehr Aktien + Märkte

DERIVATE

mehr Derivate

INVESTMENTFONDS

mehr Investmentfonds

IMMOBILIEN

mehr Immobilien

ALTERNATIVE ANLAGEN

mehr Alternative Anlagen

FINANZCHECK

mehr Finanzcheck

FTD-SPEZIAL: FINANZKOMMUNIKATION

mehr FTD-Spezial: Finanzkommunikation

 
© 1999 - 2012 Financial Times Deutschland
Aktuelle Nachrichten über Wirtschaft, Politik, Finanzen und Börsen

Börsen- und Finanzmarktdaten:
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch die Interactive Data Managed Solutions AG. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!

Über FTD.de | Impressum | Datenschutz | Disclaimer | Mediadaten | E-Mail an FTD | Sitemap | Hilfe | Archiv
Mit ICRA gekennzeichnet

VW | Siemens | Apple | Gold | MBA | Business English | IQ-Test | Gehaltsrechner | Festgeld-Vergleich | Erbschaftssteuer
G+J Glossar
Partner-Angebote