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Merken   Drucken   28.01.2012, 13:23 Schriftgröße: AAA

Portfolio: Ihr Geld in dieser Woche

Im FTD-Überblick geht es diesmal um Wohneigentumsrecht, Kontovergleich, Partnervermittlung, Geldanlage für Enkel sowie Haftpflichtversicherungen für Haus- und Grundbesitzer. von Christoph Hus
 
Will eine Eigentümergemeinschaft ein Schwimmbad im Haus ausbauen, müssen sich Gegner der Erweiterung nicht an den Kosten beteiligen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: V ZR 65/11).
In einem Mehrfamilienhaus hatte die Eigentümergemeinschaft mehrheitlich beschlossen, das gemeinsam genutzte Schwimmbad zu sanieren und zu erweitern. Ein Wohnungsbesitzer hatte gegen dieses Vorhaben gestimmt. Dennoch verlangten die übrigen Eigentümer von dem Mann, sich an den Kosten zu beteiligen. Zu Unrecht, entschieden die Richter.
Laut Wohnungseigentümergesetz ist der Mann zwar verpflichtet, sich an Instandsetzungen und Modernisierungen zu beteiligen, wenn die Mehrheit der Eigentümer das beschlossen hat. Die Pflicht gilt aber nicht für Erweiterungen des Gebäudes, so der Richterspruch.
Bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken kommen Kunden besonders selten in den Genuss eines kostenlosen Girokontos, hat die Zeitschrift "Finanztest" herausgefunden.
Nur knapp fünf Prozent dieser Institute bieten ein Konto an, für das keine monatlichen Gebühren fällig sind, Kunden eine kostenlose Girokarte erhalten und kein monatlicher Mindestgeldeingang erforderlich ist. "Finanztest" hat die Kontomodelle von 800 Kreditinstituten in Deutschland untersucht.
Berechnet man den Durchschnitt aller Anbieter, haben rund neun Prozent ein kostenloses Girokonto. Meist müssen sich Kunden dabei auf das Online-Banking beschränken. Wer zu einem gebührenfreien Kontoanbieter wechseln will, sollte sich vorher erkundigen, wo er kostenlos Geld abheben kann, raten die Tester.
Kunden von Internet-Partnervermittlungen müssen sich an die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist halten.
Damit gelten bei Onlineanbietern andere Regeln als bei herkömmlichen Partnervermittlungen, hat das Amtsgericht München entschieden (Az.: 172 C 28.687/10). Partnersuchende dürfen nämlich Verträge mit Vermittlungen, deren Mitarbeiter persönliche Beratungsgespräche führen, jederzeit kündigen.
Es handelt sich dabei um einen sogenannten Dienst höherer Art, der ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Anbieter und Kunden voraussetzt. Ist dieses Vertrauensverhältnis gestört, dürfen Kunden auch vor Ablauf der Frist kündigen. Bei Online-Partnervermittlungen gilt das jedoch nicht, entschieden die Richter.
Die Prämien für Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherungen unterscheiden sich bei verschiedenen Anbietern um mehrere Hundert Prozent. Das hat die Stiftung Warentest bei einem Vergleich von 48 Policen herausgefunden.
So kostet der Versicherungsschutz für ein Zweifamilienhaus mit 200 Quadratmetern Wohnfläche beim günstigsten Anbieter 30 Euro im Jahr, während der teuerste 160 Euro verlangt. Bei einem Haus mit sechs Wohnungen und 480 Quadratmetern Wohnfläche kostet der Schutz zwischen 46 und 291 Euro pro Jahr.
Vermieter und Eigentümergemeinschaften sollten eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen, raten die Tester. Sie sind anders als Besitzer von selbstbewohnten Einfamilienhäusern nicht durch die private Haftpflichtversicherung geschützt, wenn zum Beispiel bei Glatteis ein Passant vor dem Haus stürzt.
Wollen Großeltern für ihre Enkel Geld anlegen, sollten sie mehrere Punkte beachten, rät die Verbraucherzentrale Sachsen.
Zunächst gilt es zu entscheiden, ob das Konto oder Depot auf den Namen der Großeltern oder auf den des Enkels lauten soll. Ist der Enkel Kontoinhaber, haben nämlich auch dessen Eltern als gesetzliche Vertreter Verfügungsgewalt über das Geld, solange das Kind minderjährig ist.
Außerdem sollten Großeltern bei der Auswahl der Sparform vorsichtig sein, rät die Verbraucherzentrale. Mischformen aus Versicherung und Geldanlage seien meist nicht empfehlenswert. Eher geeignet seien Bank- oder Fondssparpläne.
  • FTD.de, 28.01.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland,
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