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Merken   Drucken   18.02.2012, 09:00 Schriftgröße: AAA

Portfolio: Ihr Geld in dieser Woche

Im FTD-Überblick geht es diesmal um die Rechte von Verkäufern bei Mängeln, Versicherungswechsel, Karneval und kostümiert Auto fahren, Schlaglochschaden sowie D-Mark-Umtausch. von Christoph Hus
 
Wer eine Ware gekauft hat und daran einen Mangel entdeckt, muss dem Verkäufer die Gelegenheit geben, den Mangel zu beheben.
Tut er das nicht, hat er kein Recht, einen Teil des Kaufpreises einzubehalten. Auf dieses Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 274 C 7664/11) weist der Deutsche Anwaltverein hin. Nachdem ein Mann eine Einbauküche gekauft hatte, stellte er fest, dass eine Tür klemmte.
Das reklamierte er bei dem Möbelhaus, das die Küche verkauft und eingebaut hatte, und beglich nur einen Teil der Rechnung. Das Möbelhaus versuchte ein Jahr lang erfolglos, einen Reparaturtermin mit dem Kunden zu vereinbaren. Daraufhin verlangte die Firma die noch ausstehende Rechnungssumme. Zu Recht, entschied das Gericht.
Karnevalisten sollten es während der tollen Tage möglichst vermeiden, kostümiert Auto zu fahren, rät die Versicherung R+V. Wer am Steuer einen Hut oder eine Pappnase trägt und von der Polizei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen. Bei einem Unfall ist sogar eine höhere Strafe möglich. Außerdem riskieren kostümierte Autofahrer ihren Versicherungsschutz.
Kommt es zum Unfall, weil das Kostüm die Sicht, das Gehör oder die Bewegungsfreiheit des Fahrers eingeschränkt hat, übernimmt die Versicherung den Schaden oft nicht. Selbst wenn den Karnevalisten keine Schuld trifft, muss er oft einen Teil des Schadens tragen.
Wenn ein Auto durch ein Schlagloch beschädigt wird, hat der Fahrer unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz. Darauf weist die Versicherung DAS angesichts der durch den strengen Frost besonders häufig auftretenden Schlaglöcher hin. Die zuständigen Behörden von Kommunen, Ländern und des Bundes haben die Pflicht, für sichere Straßen zu sorgen. Sie müssen Schlaglöcher reparieren oder Warnschilder aufstellen.
Tun sie das nicht, und wird ein Auto beschädigt, sollte der Fahrer den Schaden und das Schlagloch durch Fotos dokumentieren, rät die Versicherung. Um Schadensersatz zu bekommen, muss der Fahrer nämlich beweisen, wie der Schaden entstanden ist. Allerdings sollten Autofahrer bedenken, dass sie nicht in jedem Fall mit Schadensersatz rechnen können. Sie haben die Pflicht, ihre Fahrweise Witterung und Zustand der Straße anzupassen.
Mit einem Versicherungswechsel können Motorradfahrer jährlich mehrere Hundert Euro sparen. Das hat die Zeitschrift "Finanztest" bei einem Vergleich von Haftpflicht- und Teilkaskoversicherungen für Motorräder herausgefunden.
So zahlt zum Beispiel ein 30-Jähriger für die Versicherung eines BMW-Motorrads beim teuersten Anbieter 735 Euro pro Jahr, beim günstigsten dagegen nur 189 Euro - eine Ersparnis von jährlich 546 Euro.
In anderen Fällen ist sogar eine Ersparnis von 848 Euro pro Jahr möglich. Große Preisunterschiede gibt es sowohl bei Jahresverträgen als auch bei Policen für Saisonkennzeichen, die nur im Sommer gelten.
Wer noch D-Mark-Bargeld besitzt, kann dies nach wie vor kostenlos gegen Euro eintauschen. Darauf weist der Bankenverband aktuell hin, da immer noch rund 6,5 Mrd. D-Mark im Umlauf sind. Insgesamt haben die Bundesbürger rund drei Prozent der D-Mark-Scheine nicht umgetauscht.
Bei Münzen liegt der Wert noch deutlich höher: Rund 40 Prozent des D-Mark-Münzgeldes befinden sich noch im Umlauf, so der Bankenverband. Bürger können Scheine und Münzen in unbegrenzter Höhe bei den Filialen der Bundesbank in Euro eintauschen. Dabei gilt der gültige offizielle Tauschkurs: Für 1,95583 D-Mark gibt es 1 Euro.
  • FTD.de, 18.02.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland,
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