Für die Steuer spielt es keine Rolle, für welches Geschäftsjahr die Dividende gezahlt wird, oder wie lang der Anleger die Papiere zuvor im Besitz hatte. Ausschlaggebend ist allein, dass die Auszahlung auf dem Konto des Aktionärs gutgeschrieben wird.
Hat der Anleger die Aktie erst am Tag vor der Ausschüttung erworben, muss er darauf 25 Prozent Abgeltungsteuer zahlen. Unterm Strich bringt ihm die Ausschüttung aber keinen Ertrag, da die Papiere nach der Auszahlung mit Dividendenabschlag gehandelt werden.
Verkauft der Anleger die Anteile anschließend mit Verlust, lässt sich das Minus noch nicht einmal mit den Dividenden verrechnen, sondern nur mit Gewinnen aus anderen Aktienverkäufen. Zudem können Aktionäre Ausgaben, die mit dem Investment zusammenhängen - etwa die Fahrt zur Hauptversammlung - nicht als Werbungskosten von der Steuer absetzen.