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Merken   Drucken   22.02.2012, 14:03 Schriftgröße: AAA

Portfolio: Von meiner Dividende kriegt der Fiskus nichts!

Die Zeit der Gewinnausschüttungen vieler Aktiengesellschaften hat begonnen. Was Aktionäre tun können, damit so wenig wie möglich in die Staatskasse fließt, lesen Sie hier. von Robert Kracht
In den kommenden Wochen hält ein Großteil der deutschen Aktiengesellschaften Hauptversammlungen ab. Nach ersten Schätzungen dürften allein von den 30 DAX-Unternehmen insgesamt rund 26 Mrd. Euro in Form von Dividenden an die Aktionäre fließen. Allerdings müssen Investoren auf die Dividenden Abgeltungsteuer zahlen. Die FTD zeigt, wie Privatanleger die Nettorendite ihrer Ausschüttungen optimieren können.
Für die Steuer spielt es keine Rolle, für welches Geschäftsjahr die Dividende gezahlt wird, oder wie lang der Anleger die Papiere zuvor im Besitz hatte. Ausschlaggebend ist allein, dass die Auszahlung auf dem Konto des Aktionärs gutgeschrieben wird.
Hat der Anleger die Aktie erst am Tag vor der Ausschüttung erworben, muss er darauf 25 Prozent Abgeltungsteuer zahlen. Unterm Strich bringt ihm die Ausschüttung aber keinen Ertrag, da die Papiere nach der Auszahlung mit Dividendenabschlag gehandelt werden.
Verkauft der Anleger die Anteile anschließend mit Verlust, lässt sich das Minus noch nicht einmal mit den Dividenden verrechnen, sondern nur mit Gewinnen aus anderen Aktienverkäufen. Zudem können Aktionäre Ausgaben, die mit dem Investment zusammenhängen - etwa die Fahrt zur Hauptversammlung - nicht als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Dividenden muss nur derjenige versteuern, der den Betrag erhält. Diesen Umstand können Aktionäre beim Fiskus zu ihrem Vorteil nutzen. Weil der Börsenkurs am Tag der Ausschüttung um den Dividendenbetrag sinkt, können je nach persönlicher Steuersituation einige gezielte Aktionen sinnvoll sein: Anleger mit Kapitaleinnahmen über dem Sparerpauschbetrag können ihre Aktien spätestens am Tag der Hauptversammlung verkaufen.
Das lohnt sich, wenn die Werte bereits seit 2008 im Depot liegen. Denn dann gilt dafür noch der Bestandsschutz, der die Papiere von der Abgeltungsteuer befreit. So bleibt die Dividende indirekt steuerfrei - durch den höheren Verkaufsertrag. Allerdings gibt der Anleger dafür freiwillig den Bestandsschutz auf.
Wer noch alte Spekulationsverluste vorzuweisen hat, kann diese ebenfalls durch den Aktienverkauf kurz vor der Hauptversammlung abbauen - indem er den Gewinn daraus mit den Altverlusten verrechnet. Das ist sogar ratsam, denn die Verrechnung der alten Minusbeträge ist nur noch bis Ende 2013 möglich. Die Dividende streicht der Aktionär indirekt über den Verkauf der Aktie vor der Ausschüttung ein. Für Anleger mit geringen anderen Kapitaleinnahmen ist hingegen der Aktienkauf kurz vor dem Ausschüttungstermin ratsam, um den Sparerpauschbetrag von 801 Euro auszunutzen.
Aus steuerlicher Sicht bieten Zertifikate, die sich auf einzelne Aktien oder einen Index beziehen, eine Alternative zum Direktkauf. Wenn der Dividendenabschlag dem Börsenbarometer - beispielsweise dem DAX - wieder zugeschlagen wird, erreichen Anleger einen Stundungseffekt. Denn der Gewinn aus den Kursaufschlägen ist erst beim Verkauf der Zertifikate steuerpflichtig.
Schütten Gesellschaften wie die Deutsche Post oder die Telekom Geld aus ihren Einlagenkonten statt aus dem angefallenen Gewinn aus, fällt hierauf keine Abgeltungsteuer an. Das ist aber nur auf den ersten Blick attraktiv. Denn die Banken ziehen diese Dividenden vom Kaufpreis ab, was nur einen befristeten Steueraufschub bringt. Verkauft der Anleger die Aktien später, fällt der steuerpflichtige Gewinn durch den geringeren Einstandspreis höher aus. Echte Steuerfreiheit gibt es nur, wenn die Anteile schon 2008 im Depot lagen. Durch den Ablauf der Spekulationsfrist ist der Preisabschlag egal, da der spätere Verkauf steuerfrei bleibt.
Viele Staaten behalten auf Dividenden eine Quellensteuer ein. Diese Auslandsabgabe verrechnen die Banken mit maximal 15 Prozent und behalten nur auf den Rest noch Abgeltungsteuer ein. Bei höheren Sätzen wie in Frankreich, Italien, Österreich oder der Schweiz muss die Differenz über einen Erstattungsantrag beim Finanzamt des jeweiligen Landes zurückgefordert werden, damit sie nicht auf die Rendite drückt. In Spanien und Norwegen gilt das sogar für die gesamte Quellensteuer. Pro Land ist dafür ein eigenes Formular nötig, und das Prozedere wird komplizierter, je exotischer die Region ist. Meist lohnt die Arbeit nur, wenn die Quellensteuer pro Land und Jahr über 200 Euro liegt.
Wer als Anleger langfristig hohe Dividenden kassiert, sollte darüber nachdenken, die Ausschüttung in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) statt auf ein Privatdepot einzuzahlen. Liegen die Aktien nämlich in einer Kapitalgesellschaft, sind Dividenden und Kursgewinne zu 95 Prozent steuerfrei, und Kosten lassen sich voll abziehen. Es fallen nur rund 15 Prozent Gewerbesteuer auf die Ausschüttungen an, und netto bleibt mehr für Reinvestitionen. Abgeltungsteuer fordert der Fiskus im Nachhinein nur dann, wenn die GmbH die eingesammelten Erträge Jahre später an ihren Besitzer ausschüttet.
  • FTD.de, 22.02.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland,
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