Die Polizei hat das Occupy--Camp vor der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt am Main geräumt. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht am Montagmittag einen Eilantrag der Aktivisten gegen das Verbot der Stadt abgelehnt. Daraufhin zogen massive Polizeikräfte vor der EZB auf. Die Aktivisten hatten seit dem vergangenen Oktober in den Grünanlagen vor dem Hochhaus der EZB campiert.
Im Lager hätten sich zu diesem Zeitpunkt noch rund 40 Aktivisten befunden, sagte eine Occupy-Sprecherin. Ein Polizeisprecher sprach von 70 Personen im Lager, von denen 50 - allesamt keine Occupy-Aktivisten -winderstandslos abzogen. Die Polizei nahm die Personalien auf und forderte die bankenkritischen Aktivisten per Megafon auf, das Gelände zu verlassen und die Zelte abzubauen.
Einige ließen sich wegtragen. Dem Sprecher zufolge dauerte es etwa fünf Stunden, bis das Lager leer war. Die Aktion verlief gewaltfrei, Festnahmen gab es nach Angaben der Polizei nicht. Die Beamten bauten die Zelte ab und packten das Inventar ein, das nun bei der Stadt eingelagert werden soll, bis sich Besitzer melden und die Sachen abholen. Die geräumte Grünanlage werde bewacht, sagte der Polizeisprecher.
In der vergangenen Woche war bereits das Düsseldorfer Camp der Occupy-Bewegung ohne größere Gegenwehr geräumt worden. Auch dort wollte das Ordnungsamt die seit Oktober 2011 errichteten Holzhütten und Zelte in der Innenstadt nicht länger dulden.
Die Lager waren nach dem Aufleben der Occupy-Bewegung in den Vereinigten Staaten entstanden. Die Demonstranten wollten damit ihre Ablehnung des Kapitalismus und des Bankensystems unterstreichen. Die Camps zogen aber auch weniger politisch engagierte Menschen an.
Das Lager und die dauerhafte Besetzung der Grünanlage vor dem EZB-Turm sei durch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit nicht gedeckt, teilte das Verwaltungsgericht in Frankfurt mit. Ein gemeinsames Ziel der Menschen in dem Camp - neben Aktivisten auch Ausländer, Angehörige nationaler Minderheiten, Obdachlose oder Drogensüchtige - sei nicht mehr erkennbar.
Die in der Grünanlage aufgestellten Hütten, Zelte, Sofas, Sessel, Stühle und andere Gegenstände trügen nicht unmittelbar zur gemeinsamen Meinungsbildung bei. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit berechtige nicht dazu, fremdes Grundeigentum nach Belieben in Anspruch zu nehmen.