Robert Kracht ist ehemaliger Finanzbeamter und Betriebsprüfer. Er schreibt als freier Steuerfachautor für die FTD.
Die Bundesregierung darf zwar Staaten mit Zustimmung des Bundesrats auf eine schwarze Liste setzen und Anlegern oder Unternehmen mit Bank- oder Geschäftsbeziehungen zu diesen Ländern erhöhte Mitwirkungspflichten auferlegen. Doch hierfür müssen bestimmte Bedingungen wie mangelnde Auskunftsbereitschaft und unkooperatives Verhalten gegen deutsche Finanzbehörden vorliegen.
In dieses Raster passt derzeit keine Steueroase, nachdem sich die üblichen Verdächtigen wie die Schweiz, Liechtenstein, die Kanalinseln, Monaco, die Kaimaninseln oder die Bermudas dazu bereit erklärt haben, ausländischen Steuerbehörden Informationen zur Verfügung zu stellen und die OECD-Standards anzuerkennen. Dieses Entgegenkommen versprachen die Länder bereits im Frühjahr, also lange bevor das Gesetz in Kraft getreten ist.
Also sind der Bundesregierung erst einmal die Hände gebunden. Denn bereits eine nur angekündigte Öffnung reicht aus, damit Länder nicht auf die schwarze Liste kommen. Zu erhöhten Mitwirkungs- und Nachweispflichten kann es erst kommen, wenn den Verlautbarungen keine Taten folgen sollten. Dies erscheint derzeit aber unrealistisch. Denn der Druck der OECD und der 20 führenden Industrie- und Schwellenländer ist zu mächtig, als dass sich einzelne Steueroasen der Transparenz noch verschließen könnten.
Dennoch ist das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz kein zahnloser Tiger. Denn unabhängig vom Geschehen jenseits der Grenze unterliegen Privatpersonen mit Einkünften ab 500.000 Euro ab August 2009 nicht nur automatisch der Betriebsprüfung. Sie müssen ihre Unterlagen über Einnahmen und Werbungskosten zudem sechs Jahre lang aufbewahren. Da sollte es den Beamten in Zukunft leichter fallen, die Verwendung des hohen Geschäftsführergehalts oder der üppigen Mieten nachzuverfolgen und die Fährte nach Schwarzgeld aufzunehmen. Und das liegt bekanntlich oft in Steueroasen.