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Merken   Drucken   15.07.2010, 10:22 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Tatwaffe Telefon  

Seit August 2009 sind unerwünschte Werbeanrufe verboten. Eine repräsentative Umfrage zeigt: Das Gesetz ist ziemlich wirkungslos. Anlegern werden nach wie vor dubiose Finanzprodukte aufgeschwatzt. von Ute Göggelmann 
Die Masche ist immer die gleiche: Ein freundlicher Anrufer säuselt etwas von einem Aktiennebenwert mit üppigem Kurspotenzial oder einem steueroptimierten Immobilienkauf für die Altersvorsorge in den Hörer. Wer nicht sofort auflegt, wird gekonnt bearbeitet. Wenn der Immobilienverkäufer dann mit Verträgen ins Haus kommt oder die Aktienkauforder per Fax bei dem Anrufer landet, ist es oft schon zu spät. Die Telefonfalle ist zugeschnappt, das Investment getätigt, das Geld womöglich verloren.
Unerwünschte Werbung am Telefon ist seit August 2009 verboten. Grundlage ist das "Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen", das vor knapp einem Jahr in Kraft trat. Gebracht hat es nichts. Das zeigen Fälle, die der FTD vorliegen, sowie eine gestern veröffentlichte Umfrage der Verbraucherzentralen. Demnach gingen allein zwischen April und Ende Juni dieses Jahres 612 Beschwerden zu unerwünschter Werbung für Geldanlagen, Versicherungen und Banken ein.
Von allen Beschwerden, auch zu Anrufen von Lotterien oder Internetdiensten, gaben 80 Prozent der Betroffenen an, mit dem Anruf nicht einverstanden gewesen zu sein. Dabei ist laut Gesetz ein Werbeanruf nur zulässig, wenn dazu vorher ausdrücklich das Einverständnis gegeben wurde, etwa indem in einer Werbeinformation einer Bank folgender Satz angekreuzt wurde: "Ich möchte über weitere Angebote informiert werden."
Firmen, die sich nicht an diese Regelung halten, müssen mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro rechnen. Damit Werbeanrufe eindeutiger zurückverfolgt werden können, darf die Rufnummer auch nicht mehr unterdrückt werden. Doch laut Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) ist das weiterhin oft der Fall. Damit das Gesetz wirke, müssten das Strafmaß verschärft und Bußgelder bis zu 250.000 Euro verhängt werden dürfen, so ein Sprecher des VZBV.
Dass eine solche Verschärfung dringend nottut, zeigt der Fall Omikron Immobilien GmbH in Berlin. Omikron, die früher Rolf Albern Vermögens GmbH hieß und inzwischen insolvent ist, "hat externe Vermittler für den Immobilienverkauf engagiert, die die Tatwaffe Telefon besonders dreist eingesetzt haben", sagte Anlegeranwalt Jochen Resch. Den Anrufern wurde dabei versprochen, dass sich der Erwerb der Wohnung durch steuerliche Vergünstigungen und Mieteinnahmen fast von allein rechne, so Resch. "Danach folgte ein Besuch im Vertriebsbüro, der mitunter direkt beim Notar endete." Dort wurde den potenziellen Immobilienkäufern erklärt, sie unterschrieben nur ein Angebot - das tatsächlich aber verbindlich war, was die wenigsten wussten.
Zwar musste Omikron vor der Insolvenz zahlreiche Immobilienverkäufe rückabwickeln. Die Vermittlertruppe mache aber mit derselben Masche für andere Auftraggeber weiter, so Resch.

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  • FTD.de, 15.07.2010
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