Keine Steuer bei GoldanleiheDer große Vorteil mit Blick auf den Fiskus: Beim Verkauf der Anleihe muss der Anleger keine Abgeltungsteuer zahlen, und es gilt weiterhin die einjährige Spekulationsfrist. Gewinne bleiben anschließend steuerfrei und unterliegen bis dahin der individuellen Progression. "Dafür zählen Verluste aber nur binnen Jahresfrist und sind nur begrenzt mit anderen Spekulationsgewinnen verrechenbar", betont der Steuerberater.
Mit dem effektiven Besitz werben auch reine Goldfonds. Da die in Deutschland nicht zugelassen sind, werden sie in der Schweiz aufgelegt. Hier beginnen dann die steuerlichen Unsicherheiten, auf die in den Emissionsprospekten hingewiesen wird. "Der Fiskus könnte sie als intransparente Investmentfonds einstufen, was hohe Pauschalsteuern nach sich zieht", erklärt Schmidt. Ansonsten würden die Regeln wie bei geschlossenen Fonds gelten, und der Anleger ist anteilig am Goldvermögen beteiligt. Dann greift wieder die einjährige Spekulationsfrist mit der Aussicht auf anschließende Steuerfreiheit.
Diese Ungewissheit besteht beim direkten Erwerb von Goldmünzen oder -barren nicht. Hier gibt es keine Probleme mit dem Finanzamt, der Kauf von Krügerrand oder Maple Leaf kostet keine Umsatzsteuer, und beim Verkauf können höchstens Spekulationsgeschäfte vorliegen.