Der künftige Euro-Rettungsfonds ESM wird zu seinem Start am 1. Juli 2013 mit einem eingezahlten Grundkapital von 40 Mrd. Euro ausgestattet. Deutschland muss dann 11 Mrd. Euro einzahlen. In drei weiteren Jahresraten wird das Kapital auf 80 Mrd. aufgestockt, hinzu kommt abrufbares Kapital in Höhe von 620 Mrd. Euro.
Die Euro-Staaten wählten damit am Montag in Brüssel ein anderes Modell als beim bestehenden Fonds EFSF, dessen Ausleihkapazität nur auf Garantien beruht und 2013 durch den ESM abgelöst werden soll. Mit der Entscheidung ist die Arbeit am Gesamtpaket zur Stabilisierung der Eurozone abgeschlossen. Es soll Ende der Woche von den Staats- und Regierungschefs der EU offiziell beschlossen werden.
Offen ist vor dem EU-Gipfel weiterhin, ob Portugal doch noch einen Antrag auf Hilfskredite stellt. Die Regierungschefs der Eurozone hatten vor zehn Tagen ein neues Sparprogramm des Landes als ausreichend akzeptiert. Sollte das Programm im Parlament in Lissabon scheitern, müsste das Land doch noch die Hilfen beantragen und ein von der EU-Kommission, der Europäischen Zentralbank (EZB) und dem Internationalen Währungsfonds (IWF) erarbeitete Sparvorgaben akzeptieren. Für das Gesamtpaket würde es nach Ansicht Schäubles keine "fundamentalen Probleme" machen, wenn das Land Hilfen erhalten werde.
Die Gesamtsumme aus eingezahltem und abrufbaren Kapital und Garantien des neuen Rettungsfonds ESM liegt mit 700 Mrd. Euro über der tatsächlichen Ausleihkapazität von 500 Mrd. Euro, weil erneut ein Puffer eingebaut wurde. Der soll dem ESM-Rettungsfonds ein AAA-Rating sichern. Damit auch der 2013 auslaufende EFSF-Fonds die versprochene Ausleihkapazität von 440 Mrd. Euro erreicht, sollen die Garantien bis Juli von den Mitgliedsstaaten erhöht werden, so Eurogruppenchef Jean-Claude Juncker. Die bei der EFSF noch laufenden Kredite werden beim ESM künftig insofern angerechnet, als beide Mechanismen zusammen nicht über 500 Mrd. Euro ausleihen sollen.
Damit auch die ärmeren Euro-Länder wie die Slowakei und Estland zustimmen, wurde der Schlüssel für die Beteiligung leicht verändert. Die Staaten, deren BIP unter 75 Prozent des EU-Durchschnitts liegt, bekommen eine Erleichterung, Deutschland und andere Staaten müssen einen leicht höheren Anteil übernehmen. Die Zinsberechnung für Hilfskredite soll sich beim ESM an der des IWF orientieren. Für Kredite bis drei Jahren Laufzeit werden die Beschaffungskosten plus zwei Prozentpunkte berechnet, für längere Laufzeiten wird ein Prozentpunkt zusätzlich fällig. Der ESM soll gegenüber anderen Gläubigern einen Vorzugsstatus haben, der nur dem IWF untergeordnet ist.
Anders als beim 2013 auslaufenden EFSF ist bei Aktivitäten des ESM immer eine Beteiligung der privaten Gläubiger eines Staates vorgesehen. Wenn die Finanzen eines Landes noch als grundsätzlich tragfähig angesehen werden, wird den großen privaten Gläubigern vorgeschlagen, ihre Anleihen verbindlich zu behalten. Gelten die Schulden als nicht dauerhaft tragfähig, soll es einen Restrukturierungsplan geben. Alle ab 2013 ausgebenen Staatsanleihen in der Eurozone sollen Klauseln enthalten, die die Prinzipien für die Restrukturierunsgverhandlungen festlegen.