Grasende Rinder in Argentinien
für den Schuldner
Der insolvente Schuldner hat nun die Chance, sich neu aufzustellen, da ein Teil seiner Schuldenlast wegfällt. Neben den üblichen Problemen, die mit einer Insolvenz einhergehen, muss er jedoch auch mit einem Vertrauensverlust an den Kapitalmärkten kämpfen. So wird er auch nach dem erfolgreichen Abschluss der Insolvenz immer noch höhere Zinsen an den Kapitalmärkten zahlen als ein Staat in vergleichbarerer Wirtschaftsstärke oder mit einer ähnlichen Note der Ratingagenturen. Diese Erfahrung musste etwa Argentinien nach der Staatspleite im Jahr 2002 machen.
für den Gläubiger
Der Kreditgeber muss in Verhandlungen mit den Schuldnern treten, wie es mit der eigentlichen fälligen Geldsumme weitergeht. Kritisch kann es für ihn vor allem im Falle einer starken Abwertung der Schuld werden. Denn in diesem Fall muss er zum Beispiel in seiner Bilanz die die Bewertungen der angeschafften Papiere ändern. Deshalb müssen Banken Rückstellungen für faule Kredite bilden. Jedoch sind diese bei den meisten Häusern definitv nicht hoch genug, um einen Komplettausfall abzudecken, weshalb viele eine weiche Umschuldung Griechenlands befürworten.
für die Teilnehmer am CDS-Markt
Hat die ISDA das Kreditereignis bestätigt, wird der Versicherungsvertrag scharf gestellt. Je nach Art der ursprünglich ausgemachten Leistung zahlt der Protectiongeber die versicherte Summe aus und erhält vom Protectionnehmer die zugrunde liegenden Aktiva. Sollte dieser aber nicht darüber verfügen, etwa weil er nur das Kreditrisiko gehandelt hat, ohne den Kredit zu besitzen, muss er ihn sich nun doch noch besorgen.
Eine andere Variante ist der Barausgleich. Dabei wird nach dem Eintritt des Kreditereignisses festgestellt, wie hoch der Wert der unterlegten Sicherheit noch ist. Dazu werden die Marktpreise der vergangenen Tage bei verschiedenen Händlern herangezogen. Anschließend gleicht der Protectiongeber dem -nehmer den Wertverlust aus. Dieser muss die Referenzaktive also nicht abgeben.
In der dritten Variante wird der Restwert der versicherten Schuld über eine Auktion durch die ISDA bestimmt, wodurch sich auch die Struktur der Gläubiger verändern kann. Wiederum wird die Differenz zwischen Nominal- und Restwert bestimmt, die dann fällig wird. Dies ist der meist beschrittene Weg.
Kritisch ist in diesem Zusammenhang die Situation, wenn der insolvente Schuldner selbst ein großer Teilnehmer am CDS-Markt ist, entweder als Protectiongeber oder -nehmer, weshalb auch die Pleite von Lehman Brothers so verheerende Folgen hatte.
für die Anleihen
Die Anleihen des insolventen Kreditnehmers können weiter gehandelt werden. Im Falle Griechenlands könnte dies sogar zu einer absurden Situation führen. Denn derzeit werden etwa zehnjährige Bonds zu einem Preis von 55 Prozent des Nominalwerts gehandelt. Kommt es nicht zu einer Nichtigkeitserklärung für die Anleihe sondern zu einem Haircut, also einer Senkung des Wertes der Anleihe um beispielsweise 30 Prozent, dann impliziert dies die Möglichkeit einer Kurssteigerung auf 70 Prozent.
Beachtung fand deshalb die Ankündigung der Europäischen Zentralbank (EZB), im Falle einer griechischen Insolvenz die Anleihen des Landes nicht mehr als Sicherheit zu akzeptieren - obwohl diese in dem dargestellten Szenario sogar mehr wert wären als vorher.