Aktionäre müssen ihre Dividenden unabhängig vom Herkunftsland in voller Höhe der Abgeltungsteuer unterwerfen, sofern der Freistellungsbetrag überschritten ist. Keine Rolle spielt, für welches Geschäftsjahr die Gewinnausschüttung gezahlt wird und wie lange die Papiere zuvor im Depot lagen.
Da bei Auslandsaktien der dortige Fiskus gleich einen Teil der Bruttodividenden als Quellensteuer kassiert, wandert nur die Differenz über die Grenze. Verlangen Länder maximal 15 Prozent, verrechnen die heimischen Depotbanken diesen Betrag sofort bei Auszahlung. Nur auf die Differenz fällt dann die Abgeltungsteuer an. Die gleiche vereinfachende Regel gilt auch für Aktienfonds. Sie verrechnen die Steuer sofort auf Fondsebene.
Damit ist die Belastung nicht anders als bei heimischen Dividenden. Sofern die Unternehmen aus Staaten wie den USA, Japan, Finnland oder den Niederlanden kommen, haben Aktionäre keine Zusatzarbeit. Bis 2008 mussten sie die Quellensteuer noch mühsam dem Finanzamt über die Anlage AUS melden, um Geld erstattet zu bekommen. Besonders attraktiv sind Großbritannien, Irland, Südafrika oder Australien: Diese Länder erheben nämlich gar keine Quellensteuer (siehe Tabelle).