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Merken   Drucken   28.04.2010, 08:28 Schriftgröße: AAA

Steuern im Ausland: Wie Anleger die Quellensteuer auf Dividenden anrechnen können

In vielen Ländern wird eine Quellensteuer auf Dividenden fällig. Versäumen Anleger die Anrechnung der ausländischen Steuern, sinkt ihre Rendite. von Robert Kracht
Die Dividende spielt bei der Aktienanlage eine wichtige Rolle, bei vielen ausländischen Titeln liegt die Rendite deutlich über der von Anleihen. Doch weil viele Länder eine Quellensteuer einbehalten, fließt oft weniger als erwartet aufs Konto. Besonders gravierend fällt der Abzug bei Schweizer Werten aus: 35 Prozent der Dividende bleiben bei den Eidgenossen. Dieser Abzug muss den Nettoertrag im Vergleich zu deutschen Dividenden aber nicht auf Dauer schmälern, denn die Quellensteuer lässt sich bei der heimischen Bank verrechnen oder beim ausländischen Fiskus erstatten. Das ist mit Einführung der Abgeltungsteuer 2009 einfacher geworden.
Quellensteuer in ausgewählten Ländern   Quellensteuer in ausgewählten Ländern
Aktionäre müssen ihre Dividenden unabhängig vom Herkunftsland in voller Höhe der Abgeltungsteuer unterwerfen, sofern der Freistellungsbetrag überschritten ist. Keine Rolle spielt, für welches Geschäftsjahr die Gewinnausschüttung gezahlt wird und wie lange die Papiere zuvor im Depot lagen.
Da bei Auslandsaktien der dortige Fiskus gleich einen Teil der Bruttodividenden als Quellensteuer kassiert, wandert nur die Differenz über die Grenze. Verlangen Länder maximal 15 Prozent, verrechnen die heimischen Depotbanken diesen Betrag sofort bei Auszahlung. Nur auf die Differenz fällt dann die Abgeltungsteuer an. Die gleiche vereinfachende Regel gilt auch für Aktienfonds. Sie verrechnen die Steuer sofort auf Fondsebene.
Damit ist die Belastung nicht anders als bei heimischen Dividenden. Sofern die Unternehmen aus Staaten wie den USA, Japan, Finnland oder den Niederlanden kommen, haben Aktionäre keine Zusatzarbeit. Bis 2008 mussten sie die Quellensteuer noch mühsam dem Finanzamt über die Anlage AUS melden, um Geld erstattet zu bekommen. Besonders attraktiv sind Großbritannien, Irland, Südafrika oder Australien: Diese Länder erheben nämlich gar keine Quellensteuer (siehe Tabelle).
Behalten Länder mehr als die verrechenbaren 15 Prozent ein, wird die übersteigende Differenz in Deutschland nicht mindernd berücksichtigt. Anleger können sich den Aufschlag jedoch nahezu weltweit zurückholen. So steht es in den Doppelbesteuerungsabkommen mit den einzelnen Ländern. Der Erstattungsweg über den Auslandsfiskus ist jedoch mit umfangreichen Formalien verbunden und bei exotischen Ländern kaum gangbar. Benötigt wird zunächst eine Bescheinigung des Wohnsitzfinanzamts.
Diese wird dann mit dem Antragsformular des jeweiligen Landes an die dort zuständige Finanzbehörde gesendet. Die Vordrucke der wichtigsten Staaten haben die Banken vorrätig. Sie lassen sich aber auch im Internet (www.steuerliches-info-center.de) herunterladen. Die nicht angerechneten Beträge erhalten Aktionäre dann auf ihr Konto überwiesen. Zu beachten ist auch der Faktor Zeit: So brauchten Italien und Belgien für die Verrechnung in der Vergangenheit mehr als ein Jahr. Wer diesen Aufwand für kleine Dividenden scheut, bleibt auf der Steuer sitzen.
Nahezu alle Kreditinstitute nehmen ihren Kunden die lästige Arbeit ab, manche aber erst auf konkrete Nachfrage. Bei Direktbanken muss der Sparer das Prozedere meist telefonisch in Gang setzen. Besonders einfach erfolgt derzeit die Erstattung bei Dividenden von Unternehmen aus der Schweiz und Österreich. Die nicht angerechneten Beträge erhalten Anleger meist nach wenigen Wochen problemlos über ihre Depotbank aufs Konto überwiesen.
Um das Verfahren zu beschleunigen, lassen sich die Banken von ihren Kunden eine Vollmacht für die Erstattungsformalitäten erteilen. Die Institute wenden sich dann ans Wohnsitzfinanzamt und die ausländischen Behörden. Zwischen 10 Euro und 20 Euro berechnen die Banken für diese Hilfestellung - allerdings nur bei kooperativen Ländern und nicht bei Firmen aus exotischen Regionen. Liegt die Dividende unter 200 Euro, hat es wenig Sinn, sich die anteilige Quellensteuer auf diesem Weg erstatten zu lassen.
Gleiches gilt bei spanischen Aktien: Hier liegt der Satz bei 19 Prozent, daher wenden sich die wenigsten Aktionäre wegen der Differenz von vier Punkten an den iberischen Fiskus. Schließlich lohnt der Aufwand erst, wenn der im Inland nicht anrechenbare Teil über den Gebühren liegt. Bei französischen Werten ist der Erstattungsweg komplizierter, auch die ausländische Bank verlangt eine Bearbeitungsgebühr. Eine Erleichterung gibt es für Aktionäre von Sanofi-Aventis: Spielt die heimische Depotbank beim vereinfachten Verfahren mit, kassiert Frankreich direkt nur 15 Prozent Quellensteuer.
  • FTD.de, 28.04.2010
    © 2010 Financial Times Deutschland,
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