FTD.de » Finanzen » Aktien + Märkte » Wie die Abgeltungssteuer funktioniert

Merken   Drucken   26.11.2008, 10:00 Schriftgröße: AAA

Systemwechsel: Wie die Abgeltungssteuer funktioniert

Im nächsten Jahr kommt die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge und Kursgewinne. Betroffen sind fast alle Produkte. Bestandsschutz haben nur Papiere, die vor 2009 gekauft wurden. von Robert Kracht
Zum Jahreswechsel steht Anlegern mit der Einführung der Abgeltungsteuer der größte steuerliche Systemwechsel der Nachkriegsgeschichte ins Haus. Verglichen damit waren vorherige Änderungen wie die Einführung des Zinsabschlags, die Umstellung auf das Halbeinkünfteverfahren oder die Steuerpflicht für Lebensversicherungen nur Lappalien.
"Während die alten Reformen lediglich bestimmte Anlageprodukte betrafen, berührt die Abgeltungsteuer den gesamten Depotbestand im In- und Ausland und sogar die Werbungskosten", sagt Heike Riesselmann, Steuerberaterin bei Mönning & Partner in Hamburg.
Mit einer Höhe von pauschal 25 Prozent geht die Abgeltungsteuer ab Neujahr 2009 an den Start und krempelt die Spielregeln für die Geldanlage völlig um: Auf einen Schlag werden Spekulationsfrist, Werbungskosten und Halbeinkünfteverfahren für Aktien gestrichen. Alle Kapitalerträge wandern künftig in einen großen Topf. Zinsen, Dividenden, Versicherungserträge, Optionsprämien und realisierte Kursgewinne mit Wertpapieren und Termingeschäften werden zum Einheitstarif besteuert.
Zeitenwende für Anleger
"Erstmals erfolgt die Abkopplung einer ganzen Einkunftsart vom seit Jahrzehnten bekannten Steuersystem", sagt Louise Hantke von der Steuerkanzlei Ebner, Stolz & Partner aus Stuttgart. "Durch die entfallende Spekulationsfrist gibt es generell keine Steuerfreiheit mehr."
Viele weitere entscheidende Änderungen sorgen dafür, dass die Kalkulation für die Kurz- und Langfristanlage sowie die Altersvorsorge völlig neu aufgerollt werden muss. Das tangiert junge und alte Sparer, Versicherte, Daytrader, Ruheständler und auch Selbstständige.
Immerhin müssen Anleger ihre Aktien oder Fondsanteile jetzt nicht fluchtartig aus dem Depot werfen, um die Spekulationsfrist zu retten. Denn für vor 2009 erworbene Wertpapiere gibt es einen Bestandsschutz, ausgenommen davon sind nur jetzt noch georderte Zertifikate und Millionärsfonds.
Systemwechseln bringt einige Vereinfachungen
Aktien, Optionsscheine oder Fonds können weiterhin ohne Auslauftermin nach einem Jahr steuerfrei verkauft werden. "Dieses Privileg lässt sich sogar von Nachkommen nutzen, wenn der Depotbestand von Ende 2008 später vererbt oder verschenkt wird", sagt Riesselmann.
Grundsätzlich bringt der Systemwechsel einige Vereinfachungen, eine übersichtlichere Steuererklärung und einen abgesenkten Tarif. Zudem kümmert sich die Bank des Kunden kostenlos um die fiskalischen Angelegenheiten, nimmt den Steuerabzug direkt vor und führt die Gelder automatisch an den Fiskus ab.
Die Anlagen KAP, AUS und SO entfallen, das bringt Anlegern eine deutliche Arbeitserleichterung. Durch den fixen Satz von 25 Prozent kommt es bei Anlegern mit hoher Progression, die derzeit bis zu 45 Prozent Einkommensteuer zahlen, per saldo zu einer deutlichen Entlastung.

Teil 2: Rückerstattung vom Finanzamt

  • FTD.de, 26.11.2008
    © 2008 Financial Times Deutschland,
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