FTD.de » Finanzen » Aktien + Märkte » Frick erstattet Anlegern nur kleinen Teil ihres Verlusts

Merken   Drucken   28.04.2011, 08:23 Schriftgröße: AAA

Urteil wegen Marktmanipulation: Frick erstattet Anlegern nur kleinen Teil ihres Verlusts

Das Strafurteil gegen den Börsenguru und Ex-TV-Moderator Markus Frick wegen Marktmanipulation ist rechtskräftig. Weder Staatsanwalt noch Verteidiger haben Rechtsmittel eingelegt. von Renate Daum
Entsprechende Schreiben seien nicht eingegangen, sagte ein Sprecher des Landgerichts Berlin der FTD.
Markus Frick   Markus Frick
Frick erhielt am 14. April eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten zur Bewährung, weil er in 36 Fällen eigene Interessen an empfohlenen Aktien verschwiegen hat. An den Staat verfallen zudem 42 Mio. Euro aus Depots der SI Finanz aus Mauritius, von denen Frick mittelbar profitierte, sowie 420.000 Euro aus seinem privaten Vermögen. Das ist eine ungewöhnlich hohe Verfallssumme.
Das Gericht ließ Frick selbst knapp 2 Mio. Euro und tastete zudem 2,6 Mio. Euro der Gibo GmbH nicht an, die ihm zuzurechnen sind. Damit wollte der Richter eine "unbillige Härte" vermeiden und Frick die Möglichkeit geben, weitere Anleger zu entschädigen. Frick war der einflussreichste Börsentippgeber Deutschlands. Er hielt Seminare, besprach Hotlines und schrieb Börsenbriefe. Mehr als 20.000 Anleger sollen seinen Tipps gefolgt sein und über 760 Mio. Euro investiert haben. Hunderte gingen rechtlich gegen ihn vor, nachdem die Kurse von drei Rohstoffaktien abgestürzt waren. In 867 Fällen hat Frick Vergleiche mit einem Volumen von 4,6 Mio. Euro geschlossen. Sowohl Anleger als auch mehrere Anwälte mussten sich dabei meist strengen Verschwiegenheitsklauseln unterwerfen.
Nun wurde erstmals ein Vergleich ohne entsprechende Vertraulichkeit bekannt. Gemäß der Vereinbarung vom 7.April ersetzt Frick dem Kläger 15 Prozent der Spekulationsverluste. Dafür verzichtet der von der Kanzlei Klüver, Klass, Zimpel & Kollegen vertretene Anleger auf etwaige weitere Ansprüche und trägt 85 Prozent der Kosten des Rechtsstreits. Bei bisher abgeschlossenen Vergleichen ließ sich darauf schließen, dass wohl etwa ein Fünftel des Schadens abgegolten wurde. Bei einigen Klägern dürften die Kosten des Rechtsstreits die erhaltenen Zahlungen übersteigen.
Etliche Anleger hatten gar keine Vergleichsangebote erhalten und vor Gericht verloren. Beim bislang einzigen rechtskräftigen Teilurteil zugunsten eines Anlegers sprach das Landgericht Berlin dem Kläger am 3.Juli 2009 etwa fünf Prozent der geforderten Summe zu (Az.: 8O 118/09). Erstritten hat es Anlegeranwalt Andreas Lang von der Frankfurter Kanzlei Nieding + Barth. Er will bei seinen noch anhängigen Verfahren auf die Erkenntnisse aus dem Strafverfahren aufbauen: "Im Prozess wurde offenbar, dass er eigene Interessen verfolgt hat. Darüber hätte er seine Abonnenten aufklären müssen", sagte er. Frick habe zudem betont, dass er versuchen werde, den Schaden wiedergutzumachen. Der Anwalt sagte, er sei gespannt, wie Frick dabei mit den Anlegern umgehen werde, die erfolglos gerichtlich gegen ihn vorgegangen sind.
Am Landgericht Berlin sind 293 Klagen im Fall Frick verzeichnet. Lediglich 55 davon wurden noch nicht entschieden. Viele neue Klagen sind nicht zu erwarten. Damit ist wahrscheinlich, dass Frick die 4 Mio. Euro nicht für Anlegerforderungen aufbrauchen wird - und den Rest behalten darf.
Gibt es Geschädigte, kann der Staat Vermögenswerte im Rahmen der Zurückgewinnungshilfe für sie sichern, so Anwalt Sven Keusch von der Kanzlei RK Rechtsanwälte in München, der über das Thema promoviert hat. Gelinge es Anlegern allerdings nicht innerhalb der gesetzten Frist, zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen, falle das gesicherte Gut aber ebenfalls zurück an den Verurteilten. "Das ist eine reale Gefahr angesichts der oft langen Verfahrensdauer in Zivilprozessen", sagte Keusch.
Beute für den Staat
Verfall Ein Gericht kann einem Täter laut Strafgesetzbuch seine Beute wegnehmen und einen Verfall anordnen. Eigentümer wird der Staat, in der Regel das jeweilige Bundesland - im Fall Frick also Berlin. Allerdings ist das nur möglich, wenn es keine Geschädigten gibt.
Schutzgesetz Das Verbot der Marktmanipulation soll nach herrschender Meinung den Kapitalmarkt allgemein schützen, es ist kein Schutzgesetz zugunsten von Anlegern. Deshalb war im Fall Frick ein Verfall möglich, obwohl viele Anleger auf Verlusten sitzen.
Bruttoprinzip Laut Bundesgerichtshof darf der gesamte Erlös aus einer Tat verfallen, ohne dass etwa die Aufwendungen für den Kauf von Aktien abgezogen werden. Beim Nettoprinzip würde der Kaufpreis vom Erlös abgezogen und nur die Differenz angesetzt.
  • FTD.de, 28.04.2011
    © 2011 Financial Times Deutschland,
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