Frick erhielt am 14. April eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten zur Bewährung, weil er in 36 Fällen eigene Interessen an empfohlenen Aktien verschwiegen hat. An den Staat verfallen zudem 42 Mio. Euro aus Depots der SI Finanz aus Mauritius, von denen Frick mittelbar profitierte, sowie 420.000 Euro aus seinem privaten Vermögen. Das ist eine ungewöhnlich hohe Verfallssumme.
Das Gericht ließ Frick selbst knapp 2 Mio. Euro und tastete zudem 2,6 Mio. Euro der Gibo GmbH nicht an, die ihm zuzurechnen sind. Damit wollte der Richter eine "unbillige Härte" vermeiden und Frick die Möglichkeit geben, weitere Anleger zu entschädigen. Frick war der einflussreichste Börsentippgeber Deutschlands. Er hielt Seminare, besprach Hotlines und schrieb Börsenbriefe. Mehr als 20.000 Anleger sollen seinen Tipps gefolgt sein und über 760 Mio. Euro investiert haben. Hunderte gingen rechtlich gegen ihn vor, nachdem die Kurse von drei Rohstoffaktien abgestürzt waren. In 867 Fällen hat Frick Vergleiche mit einem Volumen von 4,6 Mio. Euro geschlossen. Sowohl Anleger als auch mehrere Anwälte mussten sich dabei meist strengen Verschwiegenheitsklauseln unterwerfen.
Nun wurde erstmals ein Vergleich ohne entsprechende Vertraulichkeit bekannt. Gemäß der Vereinbarung vom 7.April ersetzt Frick dem Kläger 15 Prozent der Spekulationsverluste. Dafür verzichtet der von der Kanzlei Klüver, Klass, Zimpel & Kollegen vertretene Anleger auf etwaige weitere Ansprüche und trägt 85 Prozent der Kosten des Rechtsstreits. Bei bisher abgeschlossenen Vergleichen ließ sich darauf schließen, dass wohl etwa ein Fünftel des Schadens abgegolten wurde. Bei einigen Klägern dürften die Kosten des Rechtsstreits die erhaltenen Zahlungen übersteigen.