Die Schweiz stellt die Geduld der Amerikaner im schwelenden Steuerstreit hart auf die Probe. Das Bundesverwaltungsgericht verbot der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), den USA die Daten eines amerikanischen Credit-Suisse-Kunden auszuhändigen, dem die US-Behörden Steuerhinterziehung vorwerfen. Der Kunde hatte gegen die Weitergabe der Daten an die US-Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) geklagt und im am Mittwoch veröffentlichten Urteil Recht bekommen, das für 30 weitere Fälle maßgeblich sein könnte.
"Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hat die Gefahr erhöht, dass die USA die Schweizer Banken nun direkt angreifen", sagt Philippe Zimmermann, Partner bei Ernst & Young. "Um den Druck zu erhöhen, könnten die amerikanischen Steuerbehörden nicht wie bislang nur Mitarbeiter des mittleren Managements, sondern Mitglieder der Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgane von Schweizer Banken anklagen", so der Jurist.
Denn die Schweiz, die Washington zuletzt im Steuerstreit entgegen gekommen war, rudert mit dem Urteil wieder zurück. Nachdem die USA mit der Privatbank Wegelin Anfang des Jahres erstmals ein Kreditinstitut verklagt hatten, lockerten die Eidgenossen ihr lang verteidigtes Bankgeheimnis erheblich. Sie willigten ein, den amerikanischen Steuerbehörden deutlich einfacher als bislang Daten von verdächtigen Kunden auszuliefern. Künftig will der Alpenstaat auch dann schon Bankinformationen an die US-Behörden weitergeben, wenn lediglich Anhaltspunkte für ein bestimmtes Muster der Steuerhinterziehung vorliegen - wie ungewöhnliche Geldabhebungen oder verdächtige Firmenkonstruktionen. Neben solchen Gruppenanfragen, in denen der IRS nicht einmal den Kundennamen nennen muss, will die Schweiz künftig auch Daten bei reiner Steuerhinterziehung preisgeben und nicht nur wie bislang bei vorsätzlichem Steuerbetrug, der etwa bei gefälschten Unterlagen vorliegt.
Im aktuellen Fall wirft der IRS vier Mitarbeitern der Bank Credit Suisse vor, Amerikanern zwischen 2002 und 2010 aktiv dabei geholfen zu haben, Geld vor dem US-Fiskus zu verbergen, und fordert die Namen der Kunden. Die Schweizer Steuerverwaltung wollte diese preisgeben, was das Gericht aber verbot. Es könne zwar auf ein betrügerisches Verhalten der Credit-Suisse-Mitarbeiter geschlossen werden. Die Kunden hätten sich aber höchstens der Steuerhinterziehung schuldig gemacht. Wenn ein Kunde also bloß ein Konto verschweigt, lässt das Schweizer Recht anders als bei Steuerbetrug noch keine Amtshilfe zu. Das Gericht berief sich auf das Doppelbesteuerungsabkommen von 1996. Die geplanten Änderungen gelten noch nicht, weil die USA sie noch nicht ratifiziert haben.
Mehr zu: Bankdaten, Bankgeheimnis, Schweiz
Das Urteil verschärft nun den Steuerstreit zwischen den beiden Ländern und erschwert die laufenden Verhandlungen. Neben der Credit Suisse stehen zehn weitere Banken im Visier der US-Behörden. Schätzungen zufolge verwalten Schweizer Geldhäuser 60 Mrd. bis 80 Mrd. Dollar von US-Kunden. Experte Zimmermann hält es für möglich, dass die USA nach Wegelin noch gegen weitere Banken vorgehen. Schon 2009 hatte allein die Drohung der USA gereicht, die Großbank UBS zu verklagen, damit der Alpenstaat 4500 Kundendaten preisgibt.
"Die schweizerischen Verhandlungsführer wird die Entscheidung sicherlich nicht freuen", sagt Thomas Koblenzer, Rechtsanwalt und Professor an der Universität Siegen. Denn die Ermessensentscheidung des Gerichts basiere nicht nur auf einem objektiven Tatbestand, sondern auch auf einer subjektiven Einschätzung, ob der Credit-Suisse-Kunde nur Steuern hinterzogen oder arglistig im Sinne eines Steuerbetrugs gehandelt hat.