Wer bei einem Händler im EU-Ausland ein Auto kauft, kann in seinem Heimatland gegen den Verkäufer klagen, wenn der Wagen einen Mangel hat. Das hat der Europäische Gerichtshof klargestellt (Az.: C-190/11). Die Richter entschieden über den Fall einer Österreicherin, die im Internet das Angebot eines Autohändlers in Hamburg entdeckt hatte.
Sie fuhr nach Deutschland und kaufte den Wagen. Später stellte sie mehrere Mängel fest, die der Händler jedoch nicht reparieren wollte. Daraufhin klagte die Frau vor einem österreichischen Gericht gegen das Unternehmen. Das ist möglich, weil das Angebot des Autohändlers in der Heimat der Kundin zugänglich gewesen war, so die Richter.
Kunden, die einen Mobilfunktarif buchen, bei dem der Anbieter eine Flatrate verspricht, sollten das Kleingedruckte genau prüfen. Viele angebliche Telefon- und SMS-Flatrates sind nämlich in Wahrheit gar keine Pauschalangebote, warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Oft fallen zusätzliche Gebühren an, nachdem Kunden eine festgelegte Grenze überschreiten.
So sind die Verbraucherschützer jüngst beim Anbieter Vodafone vorstellig geworden, der unter seiner Marke Otelo eine Festnetz-Flatrate anbot. Der Tarif umfasste aber nur 1500 Freiminuten, kritisiert die Verbraucherzentrale. Inzwischen hat der Anbieter die Grenze aufgehoben. Auch bei Medion (Aldi Talk) und bei 1&1 Mail & Media (Web.de) hatten die Verbraucherschützer angebliche Flatrate-Angebote gefunden, bei denen für intensive Nutzung weitere Gebühren fällig wurden.
Wer seine persönlichen Daten bei der Wirtschaftsauskunftei Schufa einsehen will, sollte nicht vorschnell eine kostenpflichtige Abfrage in Auftrag geben. Viele Verbraucher zahlen nämlich 18,50 Euro für den Datenauszug, obwohl ihnen auch die kostenfreie Auskunft reichen würde. Die ist allerdings auf der Schufa-Internetseite regelrecht versteckt, kritisiert die Verbraucherzentrale Sachsen.
Davon ließen sich viele Menschen in die Irre führen. Seit April 2010 haben alle Verbraucher einen Rechtsanspruch auf eine jährliche Auskunft über ihre bei der Schufa gespeicherten Daten. Entdecken sie darin Fehler, sollten sie umgehend eine Korrektur von dem Unternehmen verlangen, raten die Verbraucherschützer. Denn falsche Daten können zu Nachteilen bei Telefonverträgen oder Krediten führen.
Hat während einer Ehe einer der Ehepartner eine Weinsammlung aufgebaut, dann hat der andere Partner bei einer Scheidung keinen Anspruch darauf. Das gilt auch dann, wenn andere Haushaltsgegenstände und Vermögenswerte geteilt werden, hat das Amtsgericht München entschieden (Az.: 566 F 881/08). Ein Mann hatte jahrelang eine Sammlung wertvoller Weine aufgebaut.
Als er sich von seiner Frau scheiden ließ, beanspruchte sie die Hälfte der Sammlung oder einen Schadensersatz in Höhe von 250.000 Euro. Zu Unrecht, entschieden die Richter. Die Frau habe sich nie an der Auswahl und dem Kauf der Weine beteiligt. Außerdem habe sie nur selten davon getrunken. Der Mann gelte damit als Alleineigentümer der Flaschen und muss nach der Scheidung nichts davon abgeben.
Betrüger versuchen derzeit mit einer besonders raffinierten Masche, an die Kreditkartendaten von Sparkassenkunden zu kommen, warnt der Sicherheitssoftwareanbieter G Data. Die Täter locken ihre Opfer per E-Mail auf eine gefälschte Internetseite, die scheinbar der Sparkasse der Mail-Empfänger gehört.
Die Seiten ähneln bis ins Detail denen der Kreditinstitute - sogar die passende Werbung sowie Wertpapiercharts sind zu sehen. Dort werden die Opfer aufgefordert, die Daten ihrer Kreditkarten einzugeben. Angeblich sei dies zum Freischalten nötig. Gibt man seine Daten auf diese Weise preis, gelangten sie direkt zu den Betrügern, die sie für Einkäufe nutzen. Wer verdächtige E-Mails dieser Art bekommt, sollte sie daher sofort löschen.