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FTD-Serie: Ihr Geld

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Merken   Drucken   04.08.2012, 08:00 Schriftgröße: AAA

Von Diebstahlfolgen bis Urlaubsverträge: Ihr Geld in dieser Woche

Im FTD-Überblick geht es diesmal unter anderem um Diebstahlfolgen, Vertragslaufzeiten, Versicherungsschutz, Ersatzhotels und Urlaubsverträge.
von Christoph Hus

 

Hebt ein Dieb mit einer gestohlenen EC-Karte und der korrekten Geheimzahl Geld ab, muss die Bank den Schaden nicht ersetzen. Auf dieses Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 233 C 3757/11) weist der Deutsche Anwaltverein hin. Einer Frau war während des Einkaufens die Geldbörse aus der Handtasche gestohlen worden – inklusive EC-Karte. Mit der hob der Dieb kurz darauf an einem Automaten Geld ab. Die Bestohlene verlangte den Betrag von ihrer Bank zurück. Doch diese weigerte sich: Die Kundin habe offenbar die Geheimzahl auf der Karte notiert oder in ihrer Geldbörse aufbewahrt. Das Gericht gab der Bank recht. Der Anschein spreche dafür, dass der Dieb die Geheimzahl kannte, weil die Bestohlene sie gemeinsam mit der Karte aufbewahrt habe. Dem konnte die Frau nicht glaubhaft widersprechen.

Wer sich bei einem Fitnessstudio anmeldet, sollte keinen Vertrag mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr abschließen. Viele Sportler verlieren schon nach kurzer Zeit die Lust, sind dann aber lange an den Vertrag gebunden, warnt die Verbraucherzentrale Bayern. Viele Fitnessstudios bieten zunächst einen Zwei-Jahres-Vertrag an, lassen sich aber auf eine Laufzeit von einem Jahr herunterhandeln, wissen die Verbraucherschützer. Unabhängig von der Laufzeit haben Kunden das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn sich ihre Lebenssituation gravierend ändert, zum Beispiel bei einer Schwangerschaft, einer plötzlichen Krankheit oder einem Umzug. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung schließen manche Fitnessstudios zwar im Kleingedruckten aus. Solche Regelungen sind aber nicht wirksam.

Eltern schulpflichtiger Kinder sollten darüber nachdenken, eine Unfallversicherung für den Nachwuchs abzuschließen, rät der Bund der Versicherten (BdV). Zwar greift bei Unfällen in der Schule oder auf dem Schulweg die gesetzliche Unfallversicherung, doch deren Versicherungssumme sei oft zu gering. Eine private Unfallversicherung, mit der ein Kind rund um die Uhr geschützt ist, ist pro Jahr schon ab 90 #Euro# zu haben. Im Fall einer Invalidität sollte die Assekuranz mindestens 200000 Euro zahlen, rät der BdV. Nicht sinnvoll sind dagegen Unfallversicherungen mit einer sogenannten Prämienrückgewähr. Dabei zahlt der Versicherer am Ende der Laufzeit die im Beitrag enthaltenen Sparanteile zurück. Der Zins falle allerdings in der Regel sehr niedrig aus, warnt der BdV.

Wenn bei der Anreise im Urlaub im gebuchten Hotel kein Zimmer frei ist, haben Urlauber das Recht, vom Reiseveranstalter oder Hotelier in einem gleichwertigen Hotel untergebracht zu werden. Außerdem muss der Veranstalter eventuelle Zusatzkosten übernehmen. Darauf weist die Versicherung #R+V# hin. Ist das Ausweichquartier nicht gleichwertig, zum Beispiel weil es weiter vom Strand entfernt ist oder eine schlechtere Ausstattung besitzt, müssen Urlauber es nicht akzeptieren. Stellt der Veranstalter dennoch kein anderes Hotelzimmer, sollten Reisende die Unterschiede zum gebuchten Hotel dokumentieren – mit Fotos oder Zeugenaussagen. Dann können sie nach dem Urlaub Entschädigung verlangen. Informiert ein Veranstalter Reisende schon vor dem Abflug über die Überbuchung, können Urlauber kostenlos von der Reise zurücktreten.

So genannte Timesharing-Urlaubsangebote sind in der Regel finanziell nicht attraktiv und haben viele Nachteile, warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Beim Timesharing erwerben Urlauber das Recht, jedes Jahr in bestimmten Kalenderwochen Urlaub in einem Ferienhaus oder einer Ferienwohnung zu machen. Die Einmalzahlung, die Kunden dafür leisten müssen, ist oft unangemessen hoch. Hinzu kommen jährliche Nebenkosten und Ausgaben für die Renovierung der Immobilie. Und: Ein Weiterverkauf des Nutzungsrechts ist entweder gar nicht oder nur mit großen finanziellen Verlusten möglich.

  • Aus der FTD vom 04.08.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland
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