Der Käufer eines dieselgetriebenen Autos muss mit dem nagelnden Geräusch leben, das für einen Dieselmotor typisch ist, auch wenn es im Winter besonders laut ist. Das hat das Landgericht Coburg entschieden (Az.: 13 O 366/11). Ein Mann hatte sich nach dem Kauf eines Wagens beim Autohändler über die Geräusche beklagt. Der Händler untersuchte das Auto daraufhin dreimal, ohne einen Schaden zu finden. Der Käufer klagte. Doch auch ein Sachverständiger konnte keine untypischen Geräusche feststellen. Die Richter wiesen die Klage ab.
Auch bei günstigen Produkten aus Outletgeschäften und Ramschläden haben Kunden einen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Zwar weigerten sich solche Händler oft mit dem Hinweis auf den günstigen Preis, defekte Waren umzutauschen oder zu reparieren. Doch bei einem Produkt mit Mängeln können Kunden grundsätzlich zwei Jahre lang ihren Anspruch geltend machen. Der Händler muss für Ersatz sorgen oder kann alternativ zweimal versuchen, den Schaden zu reparieren. Führt das nicht zum Erfolg, kann der Kunde den Kaufpreis zurückverlangen.
Mobilfunkanbieter dürfen keine Strafgebühr verlangen, wenn Kunden längere Zeit ihr Handy nicht benutzen. Auf dieses Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig (Az.: 2 U 12/11) weist die Versicherung DAS hin. Verbraucherschützer hatten gegen ein Unternehmen geklagt, das in seinen Geschäftsbedingungen eine monatliche Nichtnutzungsgebühr von 4,95 Euro verlangte, wenn ein Kunde drei Monate nicht telefonierte. Laut Urteil werden Kunden dabei unangemessen benachteiligt. Der Gebühr stehe keine Gegenleistung gegenüber.
Wer eine Immobilie kauft, um selbst dort einzuziehen, sollte die Nebenkosten realistisch vorausplanen, um sich nicht finanziell zu überfordern. Denn die monatlichen Zahlungen eines Eigentümers sind meist deutlich höher als die Nebenkosten eines Mieters, rechnet die Direktbank ING-Diba vor. So erheben Kommunen eine Grundsteuer, hinzu kommen Kosten für den Betrieb, die Gebäudeversicherung, und es müssen Rücklagen für mögliche Reparaturen gebildet werden. Die Faustregel zur Berechnung der monatlichen Belastung: Für die Betriebskosten sind 2 bis 3 Euro pro Quadratmeter fällig.
Wer beim Kauf eines Geschirrspülers auf die Energieeffizienz des Geräts achtet, kann viel Geld sparen. Das hat die Stiftung Warentest bei einem Vergleich von 30 Geräten verschiedener Hersteller herausgefunden. Während der Testsieger in zehn Jahren Strom und Wasser für 710 Euro verbraucht, fallen bei anderen Geräten im gleichen Zeitraum Strom- und Wasserkosten von mehr als 1000 Euro an. Tipp: Bei allen Geräten sei der Verbrauch beim Sparprogramm um rund ein Drittel niedriger als beim Schnellwaschgang.